Artikel-Informationen
erstellt am:
28.11.2006
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010
Als erstes Bundesland erlässt Niedersachsen zum 1. Januar 2007 eine modernisierte Kehr- und Überprüfungsordnung für die Schornsteinfegerarbeiten. Die neue Landesverordnung basiert auf einstimmigen Empfehlungen einer von den Ländern eingesetzten Expertenkommission, die im Mai 2006 eine bundesweite Musterregelung beschlossen hatte. "Mit der neuen Kehr- und Überprüfungsordnung schaffen wir einen Rahmen, der für die Bürger Niedersachsens Transparenz, Gebührengerechtigkeit und eine Senkung der Gesamtbelastung vereint", sagte Wirtschaftsminister Walter Hirche.
Im Kern geht es darum, die Kehr- und Überprüfungsarbeiten des Schornsteinfegers nach Art und Umfang den individuellen Erfordernissen der immer moderner werdenden Heiztechnik anzupassen. So gibt es in Zukunft bis auf eine feste Gebühr für Anfahrten im Regelfall keine Pauschalen mehr. Stattdessen bemisst sich die Gebühr am festgelegten Arbeitsaufwand der jeweiligen Feuerungsanlage. Dabei gilt die Faustregel: je moderner und emissionsärmer die Feuerungsanlage, desto geringer die Gebühren.
Im Landesdurchschnitt bedeutet die neue Regelung eine Senkung der Gesamtbelastung durch Schornsteinfegergebühren um knapp 1%. Rund 70 % der Haushalte werden bei den Kosten teilweise erheblich entlastet. Kehrseite ist, dass rund 30 % der Haushalte mit einer Erhöhung rechnen müssen. Diese betrifft im Wesentlichen Mehretagenhäuser und Heizungen mit Festbrennstoffen.
Bei der neuen Regelung wird die Verwaltungsgebühr in die Arbeitswerte integriert. "Das führt logischerweise zu höheren Arbeitswerten, doch die Gesamtbelastung verringert sich", so Hirche. "Deshalb ist es schlichtweg falsch, wenn der Hauseigentümer-Verband ‚Haus & Grund’ in seiner Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens von einer Gebührenerhöhung von 51 % spricht", so Hirche. Offenbar habe man dort bei seiner Beurteilung den Systemwechsel gedanklich nicht nachvollzogen.
"Der umweltbewusste Bürger mit moderner, emissionsarmer Feuerungsanlage im Haus ist der Gewinner der Neufassung der Kehr- und Überprüfungsordnung", betonte der Minister. Gerade in Zeiten steigender Belastungen für die Haushalte im Bereich Energie und Lebenshaltung setze das Wirtschaftsministerium mit dieser Entscheidung ein richtungweisendes Signal.
Bei den Schornsteinfegern stehen mit der Neuregelung ebenfalls Strukturveränderungen an. 29 der aktuell landesweit 891 Kehrbezirke werden aufgelöst, das sind ca. 4 % aller Kehrbezirke. Folge der Neuordnung ist einerseits zwar ein Verlust von 58 Schornsteinfegerstellen, der weitestgehend sozialverträglich aufgefangen wird. Andererseits wird die Einstellung von bis zu 860 teilzeitbeschäftigten Bürohilfen bei den Schornsteinfegerbetrieben möglich. Dadurch können die Arbeitsplatzverluste mehr als kompensiert werden. "Beide Maßnahmen dienen der Effizienz des Systems", so Hirche.
Kontakt:
Andreas Beuge
(0511) 120-5426
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28.11.2006
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19.03.2010