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Zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke Braunschweig-Hildesheim

Niedersachsens Verkehrsminister Walter Hirche beantwortet die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stefan Klein, Matthias Möhle (SPD)


Es gilt das gesprochene Wort!

Der Abgeordnete hatte gefragt:
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im November 2007 entschieden, Mittel für den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Hildesheim–Braunschweig zur Verfügung zu stellen. In den Haushaltsplan des Bundes für 2008 wurde daraufhin der zweigleisige Ausbau aufgenommen. Die Gesamtkosten für das Projekt sollen 120 Millionen Euro betragen. Der Bund hat sich verpflichtet, davon 80 Millionen Euro zu übernehmen. Die restlichen 40 Millionen sollte das Land aus Mitteln des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BeSchwAG) tragen. Nach heutigem Stand ist der Vertrag zur Finanzierung des Ausbaus seitens des Landes Niedersachsen noch nicht unterzeichnet. Zudem hat die Fortsetzung der Planungen zur Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges Lengede/Broistedt ebenfalls noch nicht begonnen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Warum ist noch keine vertragliche Fixierung der Übernahme der Landesanteile in Höhe von 40 Millionen Euro erfolgt?
  2. Wann beendet die Landesregierung die Verzögerung dieses Projektes und erklärt durch ihre Unterschrift die Übernahme der Landesanteile an der Finanzierung?
  3. Wann werden die Planungen zum Bau einer Bahnuntertunnelung in der Gemeinde Lengede (Bahnübergang Lengede/Broistedt) fortgesetzt, und wann ist mit dem Beginn der Bauarbeiten zur Untertunnelung des Bahnübergangs zu rechnen?

Vekehrsminster Walter Hirche beantwortete Namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

Es stimmt, dass der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2008 entschieden hat, 80 Mio. € explizit für den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Hildesheim – Braunschweig bereit zu stellen, wenn das Land 40 Mio. € aus Mitteln des Schienenwegeausbaugesetzes, die für Nahverkehrsvorhaben bestimmt sind, zur Verfügung stellt.

Ich begrüße ausdrücklich, dass damit ein Vorschlag des Landes, den wir bereits früher unterbreitet haben, aufgegriffen wurde. Dieser Erfolg ist ohne die parteiübergreifende Unterstützung, die dieses Projekt erfahren hat, kaum vorstellbar.

Dieser Erfolg ist nicht hoch genug einzuschätzen – sind doch viele andere Projekte des Bundesverkehrswegeplans auf Grund der massiven Unterfinanzierung dieses Programms und immer neuer Herausforderungen ohne Aussicht auf Dotierung!

Dies vorausgeschickt werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 und 2:

Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Dem Bundesverkehrsminister und dem Vorstandsvorsitzenden der DB Netz AG wurde bereits im Februar mitgeteilt, dass Niedersachsen die 40 Mio. € entsprechend den Vorgaben des Bundeshaushaltes bereit stellen wird. Um die Bereitstellung der Mittel zu beschleunigen und – weil ohne Beispiel – um langwierige Verhandlungen zwischen Bund, Land und der Bahn zu vermeiden, wurde dem Bundesverkehrsminister vorgeschlagen, die Quote, die dem Land nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz für Nahverkehrsprojekte zusteht, vorab um diese 40 Mio. € zu reduzieren. Damit kann der Bund – wie üblich – eine Finanzierungsvereinbarung mit der DB AG über das Gesamtprojekt "aus einem Guss" abschließen. Davon erwarten wir uns eine schnellere, einfachere und damit letztendlich unbürokratischere Abwicklung der notwendigen haushalts- und zuwendungsrechtlichen Fragen.

Der Bundesverkehrsminister hat mir soeben mitgeteilt, dass er unserem Vorschlag zustimmt. Zudem hat er gebeten, hierüber eine schriftliche Vereinbarung mit der DB AG abzuschließen.

Wir werden kurzfristig Kontakt zur Bahn aufnehmen, um diese Vereinbarung schnellstmöglich abschließen zu können.

Eine Verzögerung durch die Landesregierung ist nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Hätte der Bund unseren Vorschlag, den wir in dieser Form bereits Anfang 2006 unterbreitet hatten, seinerzeit aufgegriffen, wären wir heute ein gutes Stück weiter!

Zu Frage 3.:

Ebenfalls ein gutes Stück weiter ist die Planung der Unterführung der Landesstraße 472 in Broistedt. Die Fortsetzung der Planung, die sehr sorgfältig mit der Gemeinde Broistedt abzustimmen ist, ist bereits angelaufen. Nach deren Abschluss ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Zunächst einmal müssen Verlauf und Ergebnis dieses Verfahrens abgewartet werden. Erst dann kann ein konkreter Baubeginn ins Auge gefasst werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

Ansprechpartner/in:
Christian Budde

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5426
Fax: (0511) 120-995426

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