Bundesstraße 73
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 06.06.2008 - TOP 26
Antwort von Verkehrsminister Walter Hirche auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Krause-Behrens (SPD)
Es gilt das gesprochene Wort!
Die Abgeordnete hatte gefragt:
Die Bundesstraße 73 ist in den sogenannten Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen werden. Das Land Niedersachsen hat bisher keine Schritte unternommen, um die B 73 auch planungsrechtlich abzuarbeiten. Nun droht die Streichung aus der Prioritätenliste des Bundes.
Die Planungsbehörde scheint mit der Umsetzung überfordert zu sein. So wird die Leiterin der Straßenbaubehörde in der Niederelbe-Zeitung vom 23. Mai 2008 mit den Worten "Mein Personal ist komplett mit anderen Projekten ausgelastet. Da ist Schicht im Schacht" zitiert. Der Referatsleiter im niedersächsischen Wirtschaftsministerium brachte - im selben Zeitungsbericht - die Möglichkeit der Einbeziehung anderer Straßenbaubehörden ins Spiel. Nun hat der Landkreis Cuxhaven angeboten, die Planungen für die B-73-Abschnitte Otterndorf und Cadenberge personell zu unterstützen.
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hält sich mit Aussagen zu den Umsetzungsmöglichkeiten der wichtigen Ortsumgehungen zurück.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Warum ist die Straßenbaubehörde in Stade nicht in der Lage, die Planungen für die B 73 voranzutreiben?
- Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die betroffenen Kommunen (z. B. den Landkreis Cuxhaven) in die Planungsprozesse einzubinden und ihnen z. B. bestimmte Planungsschritte zu übertragen?
- Welche Maßnahmen werden unternommen, um zu verhindern, dass die B 73/Ortsumgehung Cadenberge aus der Prioritätenliste im sogenannten Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes gestrichen wird?
Verkehrssminister Walter Hirche beantwortete namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:
Anrede,
Nach Artikel 85 und 90 des Grundgesetzes planen, bauen und unterhalten die Länder die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in der Auftragsverwaltung für den Bund. Grundlage für den Neubau von Bundesfernstraßen ist das Fernstraßenausbaugesetz des Bundes vom Oktober 2004 mit der Anlage "Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen". Die anerkannten Projekte sind vom Bund den Dringlichkeitsstufen "vordringlicher Bedarf", "weiterer Bedarf mit Planungsrecht" und "weiterer Bedarf" zugeordnet.
Die Projekte des Bedarfsplanes werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten von Bund und Land vorangebracht. Die Planungskosten werden vollständig vom Land getragen.
Die prinzipielle Finanzierungswürdigkeit bis 2015 - Geltungsrahmen des Bedarfsplanes - erstreckt sich auf Projekte des vordringlichen Bedarfes.
Die Baufinanzierung der baureifen Projekte übernimmt der Bund; sie ist abhängig von den jährlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Seit Jahren existiert in diesem Sektor eine objektiv dokumentierte Finanzierungslücke, die mittelfristig durch Investitionsverlagerungen überproportional zunimmt. In den vergangenen Jahren hat der Bund für das niedersächsische Bundesfernstraßenbudget nicht genügend Mittel zur zeitnahen Realisierung bereitgestellt. Daraus resultiert, dass alle baureifen Bedarfsplanmaßnahmen in Niedersachsen in der Regel mehr als zwei Jahre auf den Realisierungsbeginn warten müssen.
Länderübergreifend besteht wegen der Unterfinanzierung der Bedarfsplanprojekte die Auffassung, dass der Bund die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur steigern muss.
Die Planungsdisposition des Landes orientiert sich an den gegebenen Randbedingungen. Die eng begrenzt zur Verfügung stehenden Planungsmittel des Landes werden konzentriert unter Beachtung bestehender Prioritäten und mit Berücksichtigung des Bestandes an baureifen und vom Bund noch nicht finanzierten Projekten eingesetzt. Mit den laufenden Planungen ist ein realistischer Planungsvorlauf für die kommenden Jahre vorhanden. Dadurch ist auch künftig die Abnahme und zielgerechte Umsetzung zur Verfügung stehender und evtl. zusätzlicher Bundesmittel gesichert.
Nach Einschätzung des Bundes ist davon auszugehen, dass nicht alle Projekte des vordringlichen Bedarfes bis 2015 finanziert werden. Der Investitionsbedarf soll bundesweit das Budgetvolumen um mehr als 30 % überschreiten.
Im Zuge der B73 sind dem prioritären vordringlichen Bedarf vier Maßnahmen mit veranschlagten Baukosten in Höhe von rd. 80 Mio. € zugeordnet:
- die Verlegung zwischen Cuxhaven und Otterndorf,
- die Ortsumgehung (OU) Otterndorf,
- die Verlegung zwischen Otterndorf und Cadenberge sowie
- die OU Cadenberge.
Die OU Otterndorf befindet sich bereits in der baulichen Realisierung.
Für die Verlegung der B73 zwischen Otterndorf und Cadenberge sowie für die OU Cadenberge wurden die Raumordnungsverfahren im Jahr 1996 abgeschlossen. In der Region liegt der Schwerpunkt der Planungsaktivitäten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) verständlicherweise auf der A22 – Küstenautobahn, der A26 - Stade bis Hamburg und der A20 – Nordwest-Umfahrung Hamburg mit Elbquerung bei Drochtersen.
Das Land wird die Überprüfung des Bedarfsplanes durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahre 2009 / 2010 abwarten und danach unter Berücksichtigung der dann bekannten Randbedingungen entscheiden, ob weitere Planungen für die Maßnahmen im Zuge der B73 zielgerichtet aufgenommen werden können.
Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Ressourcen (Personal sowie Finanzmittel für den Einsatz Außenstehender) des Geschäftsbereiches Stade der NLStBV sind darauf ausgelegt, eine wirtschaftliche Erledigung der vorhandenen komplexen Aufgaben zu gewährleisten.
Zu 2.:
Es ist realistisch, wünschenswerte Planungen in besonders gelagerten Fällen früher zu initiieren, wenn Kommunen unter fachtechnischer Begleitung eines Geschäftsbereiches der NLStBV wesentliche Planungsschritte, wie z.B. die Erstellung des Vorentwurfes im Rahmen der Entwurfsplanung, übernehmen und finanzieren.
Zu 3.:
Bis zur planmäßigen Novellierung des Fernstraßenausbaugesetzes im Jahre 2015 sind keine Präventivmaßnahmen erforderlich.
Artikel-Informationen
erstellt am:
06.06.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010