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Qualifizierung von wohnungslosen Menschen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.11.2008 - TOP 26


Antwort von Arbeitsminister Walter Hirche auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat (GRÜNE)

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Die Landesregierung hatte angekündigt, für die Jahre 2008 bis 2010 jährlich 1 Million Euro zur Qualifizierung und Beschäftigung wohnungsloser Menschen bereitzustellen. Nach den Trägern bekannt gewordenen Informationen sollen diese Mittel nun in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 nicht mehr zur Verfügung stehen. Davon wären viele Beschäftigungsmaßnahmen u. a. der Möwe gGmbH in Osnabrück betroffen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Warum sollen ab dem Jahre 2009 keine Landesmittel mehr für das Programm zur Qualifizierung und Beschäftigung wohnungsloser Menschen mehr bereitgestellt werden?
  2. Durch welche Leistungsträger (BA, EU u. a.) sollen in Zukunft wohnungslose Menschen mit welchem Mittelaufkommen qualifiziert und in sozialversichtungspflichtige Beschäftigungs-verhältnisse vermittelt werden?
  3. Ist die Landesregierung gegebenenfalls bereit, Mittel nach den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch XII zur Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen?

Arbeitsminister Walter Hirche beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage wie folgt:

zu 1 und 2.:
Die Landesregierung wird die Förderung der Maßnahmen zur Qualifizierung von wohnungslosen Menschen in den Jahren 2009 und 2010 fortführen und jährlich bis zu 800.000 Euro für diese Maßnahmen bereitstellen.

Es muss allerdings die jüngste Rechtssprechung des Bundessozialgerichts berücksichtigt werden. Danach handelt es sich bei den stationären Einrichtungen für Hilfen nach den §§ 67 ff. SGB XII (u.a. für Nichtsesshafte) grundsätzlich nicht um stationäre Einrichtungen i.S.d. § 7 Abs.4 SGB II. Daher haben auch Menschen in diesen Einrichtungen Anspruch auf alle Leistungen nach dem SGB II, einschließlich der Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Das eröffnet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Trägern des SGB II.

Die Landesregierung erwartet daher von den Träger der Qualifizierungsmaßnahmen, mittelfristig die Förderung auf die Grundlage des SGB II umzustellen.

zu 3.:
In Niedersachsen gibt es ein flächendeckendes Hilfesystem und ein Netz an Beratungsmöglichkeiten zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, diese Problemlagen abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Spezifische Leistungen, die auf die Integration in den Arbeitsmarkt gerichtet sind, werden seit der Überführung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB XII nicht mehr im Bereich der Sozialhilfe erbracht. Für den Personenkreis der erwerbsfähigen wohnungslosen Leistungsberechtigten steht vorrangig das breite arbeitsmarktpolitische Instrumentarium des SGB II zur Verfügung.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.11.2008
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

Ansprechpartner/in:
Christian Haegele

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5426
Fax: (0511) 120-995426

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