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Bahnhof Bodenfelde

Der Abgeordnete Uwe Schwarz (SPD) hatte gefragt:

Die Deutsche Bahn AG hat am Bahnhof Bodenfelde damit begonnen, die Vorbereitungen für das elektrische Stellwerk zu treffen, das künftig aus Göttingen alle Arbeitsschritte per Computer regelt. Dieser Tatbestand und neue gesetzliche Vorgaben haben nach Aussagen der Deutschen Bahn AG einen Rückbau der Überquerungshilfen am Bahnhof Bodenfelde notwendig gemacht. Die Bohlen wurden entfernt, was zur Folge hatte, dass eine Überquerung der Gleise per Rad oder zu Fuß nunmehr verboten ist.

Als Rollstuhlfahrer oder gehbehinderter Bahnfahrer hat man jetzt keine Chance mehr, die Seite am Gleis 2 zu verlassen. Von diesem Gleis gibt es lediglich einen Fußweg mit vielen Stufen durch einen Tunnel unter den Gleisen hindurch. Die Bahn empfiehlt nun mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, dass sie auf Bahnhöfe in der Nähe ihrer Reiseziele ausweichen sollen, die für ihre Bedürfnisse geeignet sind.

Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:

  1. War die Landesregierung über das Vorgehen der Deutschen Bahn AG informiert?
  2. Welche gesetzlichen Vorgaben haben zum Rückbau der Überquerungshilfen geführt?
  3. Was gedenkt die Landesregierung gegen die Missstände am Bahnhof Bodenfelde zu tun?
  4. Welche Maßnahmen werden von der Landesregierung vorgeschlagen, um für die Bahnfahrer ein barrierefreies Verlassen des Bahnhofs zu gewährleisten?
  5. Wird die Landesregierung den Fahrgästen mit Handicaps bei einem Ausweichen auf einen anderen Bahnhof die Mehrkosten durch eine eventuelle Bus- oder Taxinutzung erstatten?
  6. Stehen die Maßnahmen der Deutschen Bahn AG im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz?
  7. Wie gedenkt die Landesregierung die Barrierefreiheit bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zukünftig stärker umzusetzen bzw. durchzusetzen?
  8. Ist der Rückbau des Bahnhofs Bodenfelde ein Anzeichen für die Stilllegung der Bahnstrecke Northeim–Bodenfelde?

Verkehrsminister Walter Hirche beantwortete am 22. Dezember 2008 die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Grundsätzlich ist für die Finanzierung von Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG der Bund als Eigentümer verantwortlich.

Der Bahnhof Bodenfelde verfügt über einen Hausbahnsteig und einen Mittelbahnsteig, der durch eine Unterführung angeschlossen ist. Für mobilitätseingeschränkte Reisenden, die die Treppe zum Mittelbahnsteig nicht nutzen können, hat sich nach Aussage der Deutschen Bahn AG durch die Entfernung der Bohlen keine Änderung ergeben, da der Bohlenweg kein offizieller Überweg war und dessen Nutzung für Reisende strikt ausgeschlossen war.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Nein

Zu 2.:

Nachdem das elektronische Stellwerk Göttingen in Betrieb gegangen ist und auf dem Bahnhof Bodenfelde kein Personal mehr vorgehalten wird, waren im Sinne der Verkehrssicherungspflicht Vorkehrungen gegen eine missbräuchliche Nutzung des Überweges vorzusehen.

Zu 3.:

Die Bahnstation Bodenfelde ist zwar nicht barrierefrei ausgestaltet, aber dennoch voll funktionsfähig.

Zu 4.:

Die Landesregierung wird den barrierefreien Ausbau der Station mit der DB AG planen, wenn dafür Bundesmittel zu Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 5.:

Nein

Zu 6.:

Da der Bund Eigentümer der Infrastruktur ist, findet das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz keine Anwendung. Vielmehr gilt das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes; nach einem zwischen Bundesregierung und DB AG im Juli 2005 beschlossenen Programm ist die schrittweise Herstellung von barrierefreien Zugängen zu Bahnsteigen grundsätzlich erst bei Um- und Neubau von Bahnhöfen vorgesehen, sofern diese von mehr als 1000 Reisenden täglich genutzt werden. Am Bahnhof Bodenfelde steigen derzeit täglich rund 500 Fahrgäste ein und aus.

Zu 7.:

Bei allen Bahnhofsvorhaben, speziell dem Programm "Niedersachsen ist am Zug", wurde im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten alles getan, um die Barrierefreiheit im Nahverkehr zu verbessern. So wurden in Niedersachsen auch Stationen barrierefrei umgebaut, die deutlich unter den vorgenannten Schwellenwerten liegen.

Zu 8.:

Nein. Die Investitionen im Harz-Weser-Netz zur Ertüchtigung der Strecken und insbesondere zur Einführung einer modernen, rationellen Sicherungstechnik, wie sie mit dem elektronischen Stellwerk Göttingen aufgebaut wird, dienen gerade der langfristigen Sicherung dieser regionalen Eisenbahninfrastruktur im Harz-Weser-Raum.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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