Ausbildungsplatzsituation in den niedersächsischen Regionen
Die Abgeordneten Gerd Will, Heinrich Aller, Olaf Lies, Klaus Schneck, Ronald Schminke, Stefan Schostok, Wiard Siebels und Sabine Tippelt (SPD) hatten gefragt:
Pressemeldungen zufolge wird sich die Ausbildungsplatzsituation in Niedersachsen spürbar verbessern. Der NIHK rechnet im Jahr 2008 mit mehr als 32 000 neuen Ausbildungsverträgen. In einigen Branchen beklagen die Ausbildungsbetriebe bereits das Ausbleiben geeigneter Bewerber. Nach wie vor ist das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen regional aber sehr unterschiedlich. Die "Bugwelle" unvermittelter Bewerber aus dem Vorjahr ist ebenfalls noch nicht abgebaut worden.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie haben sich die Zahl der Ausbildungsplätze und die Zahl der Ausbildungsplatzbewerber, aufgeteilt nach Jahren und Landkreisen oder Arbeitsamtsbezirke, seit dem Jahr 1998 entwickelt?
- Wie viele Bewerber sind jeweils unversorgt geblieben (bitte zeitliche und regionale Aufteilung wie bei Frage 1)?
- Wie viele unversorgte Bewerber befinden sich nach Auffassung der Landesregierung pro Jahr in sogenannten Warteschleifen? Wie haben sich diese Zahlen seit dem Jahr 1998 entwickelt?
- Wie viele niedersächsische Schulabgänger haben in den Jahren seit 1998 jeweils in anderen Bundesländern einen Ausbildungsplatz gefunden?
- Welche Erwartungen hegt die Landesregierung für die regionale Entwicklung der Zahlen von Ausbildungsplätzen und Ausbildungsplatzbewerbern?
- Was hat die Landesregierung unternommen und was wird sie künftig unternehmen, um regionale Verwerfungen zu minimieren?
- Was hat die Landesregierung unternommen und was wird sie künftig unternehmen, um das Ziel eines ausgeglichenen Ausbildungsplatzmarktes zu erreichen?
- Wie hat sich die Studierendenquote in Niedersachsen seit dem Jahr 1998 entwickelt, und welche Auswirkungen hat dies auf den Ausbildungsplatzmarkt gehabt?
- Wie wird sich die Studierendenquote in den nächsten Jahren nach Einschätzung der Landesregierung entwickeln?
- Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr eines künftigen Auszubildendenmangels ein, und wie will sie ihm begegnen?
- Wie haben sich die Anzahl der ausbildungsberechtigten Betriebe und die Zahl der tatsächlich ausbildenden Betriebe seit dem Jahr 1998 entwickelt?
- Wie hoch sind die Mittel, die die Landesregierung seit dem Jahr 1998 je Haushaltsjahr für die Schaffung von Ausbildungsplätzen und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit einsetzt hat?
- Wie hoch ist der Anteil von Bundes- oder Europamitteln an den oben abgefragten Ausgaben?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Zukunft des dualen Ausbildungssystems angesichts der veränderten Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft, des demografischen Wandels und der Situation in den anderen EU-Staaten?
- Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus der Abschaffung des BGJ ziehen müssen? Mit welchen Schülerströmen ist künftig zu rechnen?
- Wie wird sich der doppelte Abiturjahrgang 2012 auf den niedersächsischen Ausbildungsmarkt auswirken, und wie wird die Landesregierung darauf reagieren?
Arbeitsminister Walter Hirche beantwortete am 30. Dezember 2008 die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die Lage auf den niedersächsischen Ausbildungsstellenmarkt hat sich in den letzten Jahren sehr erfreulich entwickelt. Die Zahl der Ausbildungsverträge in Industrie und Handwerk, den beiden größten Ausbildungsbereichen, ist gegenüber dem Vorjahr noch einmal deutlich angestiegen. Es gibt spürbar weniger Jugendliche, die keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Auch die Altbewerberinnen und –bewerber profitieren von der aktuellen Entwicklung und haben bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz als in den Vorjahren.
Zum Ende des Ausbildungsjahres Ende September 2008 war erstmals seit 6 Jahren die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen größer als die Zahl der noch unversorgten Bewerber.
Gründe für die insgesamt positive Entwicklung des Ausbildungsstellenmarktes sind zum einen die gute Konjunktur im bisherigen Jahresverlauf und die hohe Fachkräftenachfrage.
Aber auch der von Landesregierung, Kammern, Verbänden und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur geschlossenen Niedersächsiche Pakt für Ausbildung hat ganz erheblich zu der erfreulichen Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt beigetragen. Durch die engagierte Zusammenarbeit der Akteure am Ausbildungsmarkt wurden die mit dem Pakt für Ausbildung verabredeten Ziele erreicht. Die Zusagen der Partner wurden nicht nur erfüllt, sondern deutlich übertroffen.
Dieses vorausgeschickt werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
zu 1.:
Die Zahl der bei den Agenturen für Arbeit, bei den Arbeitsgemeinschaften und bei den Trägern in getrennter Trägerschaft gemeldeten Bewerbern sowie der dort zur Besetzung gemeldeten Ausbildungsstellen - jeweils zum Ende des Ausbildungsjahres im September - kann der Anlage 1 entnommen werden. In diesen Zahlen sind die Daten der zugelassenen kommunalen Trägern (Optionskommunen) jedoch nicht enthalten.
Anzumerken ist, dass die Ausbildungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit nicht den gesamten Markt abbildet, da sich weder alle Bewerber bei den Agenturen für Arbeit oder Arbeitsgemeinschaften melden, noch alle zu besetzenden Ausbildungsstellen von den Unternehmen gemeldet werden.
Auch werden alle Jugendlichen, die sich im Laufe eines Ausbildungsjahres mit einem Ausbildungswunsch an die Agenturen für Arbeit wenden, als Bewerber geführt, unabhängig von der Tatsache, ob sie ihren Ausbildungswunsch später zugunsten der Aufnahme eines Studiums, einer weiterführenden Schule oder einer anderen Alternative aufgeben.
zu 2.:
Die Anzahl der zum Ende der jeweiligen Ausbildungsjahre unversorgten Bewerber kann der Anlage 2 entnommen werden.
Die Darstellung umfasst alle am Ende des Ausbildungsjahres (30.09.) bei den Agenturen für Arbeit, bei den Arbeitsgemeinschaften und bei den Trägern in getrennter Trägerschaft gemeldeten Bewerber, die noch ohne eine bekannte Alternative waren. Alle anderen gemeldeten Bewerber haben entweder einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen oder sich für eine Alternative - z.B. Aufnahme eines Studiums, Besuch einer weiterführenden Schule oder eine Arbeitsaufnahme – entschieden.
Die bis Ende September jeweils unversorgten Bewerber werden im Rahmen der Nachvermittlungsaktion anschließend von den Agenturen für Arbeit und den Kammern angesprochen und bekommen eine Ausbildungsstelle, eine Einstiegsqualifizierung oder eine andere Alternative angeboten. In den vergangenen Jahren ist es im Rahmen der Nachvermittlungsaktion gelungen, die Anzahl der unversorgten Bewerber deutlich zu reduzieren. Zum Abschluss der jeweiligen Nachvermittlungsaktion konnte jedem bis dahin noch unversorgtem Bewerber ein unbesetzter Ausbildungsplatz oder eine Einstiegsqualifizierung angeboten werden.
Zum Ende des gerade abgeschlossenen Ausbildungsjahr 2007/2008 war erstmals seit sechs Jahren die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen wieder größer als die Zahl der unversorgten Bewerber, so dass bereits zu diesem Zeitpunkt für jeden unversorgten Bewerber rein rechnerisch noch eine unbesetzte Ausbildungsstelle zur Verfügung stand.
zu 3.:
Jugendlichen, denen der angestrebte Übergang in eine Berufsausbildung nicht unmittelbar gelingt, eröffnen sich verschiedene Möglichkeiten. Angebote der allgemein- oder berufsbildenden Schulen dienen dabei immer der Qualifizierung für die Berufs- und Arbeitswelt und sind daher in der Regel keine "Warteschleifen" für die Jugendlichen. Eine Statistik über "Warteschleifen" existiert nicht.
Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden, erhalten verschiedene qualifizierende Angebote, die auf eine spätere Aufnahme einer dualen Ausbildung vorbereiten und ihnen den Einstieg erleichtern sollen.
Wichtiges Kriterium für die Konzeption und Umsetzung dieser Angebote ist die konsequente Orientierung auf den ersten Arbeitsmarkt: Die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und des Landes zielen dabei konsequent auf Berufsvorbereitung und Qualifizierung durch unterschiedliche Angebote und Lernformen ab. Es geht in erster Linie darum, Jugendlichen zu Ausbildung und Arbeit in Unternehmen zu verhelfen. Wenn dies nicht ohne Hilfe möglich ist, sollen Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote junge Menschen befähigen, möglichst schnell den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Die Förderung zielt daher darauf ab, junge Menschen beim Einstieg in reguläre Arbeit und Ausbildung zu unterstützen bzw. sie darauf vorzubereiten. Bei allen Maßnahmen wird konsequent darauf geachtet, nur solche Hilfen zu bieten, die auf dieses Ziel ausgerichtet sind, und keine nutzlosen Warteschleifen zu etablieren.
Berufsbildende Schulen mit ihren beruflichen Vollzeitschulformen füllen zurzeit u.a. die Lücke, die entsteht, wenn betriebliche Ausbildungsplätze nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen oder Bewerber die Ausbildungsvoraussetzungen noch nicht erfüllen.
Neben den berufsbildenden Vollzeitschulformen bietet die Bundesagentur für Arbeit mit den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) nach § 61 SGB III und den Einstiegsqualifizierungen nach § 235 b SGB III (vorher Bundesprogramm für betriebliche Einstiegsqualifizierungen für Jugendliche - EQJ) Maßnahmen an, die Jugendliche auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der beruflichen Orientierung und Eingliederung dienen. In den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wird den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sofern sie ohne berufliche Erstausbildung sind, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, die Möglichkeit gegeben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten und sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen. Mit den Einstiegsqualifizierungen soll Jugendlichen mit erschwerten Vermittlungsperspektiven der Zugang in Ausbildung erleichtert werden. Als Brücke in die Berufsausbildung wird die Teilnahme an einer sechs- bis zwölfmonatigen betrieblichen Einstiegsqualifizierung gefördert. Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung haben gute Chancen auf eine anschließende Ausbildung. Nach dem Abschlussbericht der Begleitforschung zum EQJ-Programm konnten im Verlauf der drei Programmjahre die Übergangsquote der Jugendlichen in Ausbildung auf zuletzt 74,7 % (davon 65,5 % in betriebliche Ausbildung) gesteigert werden.
Zur Förderung sozial benachteiligter oder individuell beeinträchtigter junger Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf hat das Land Niedersachsen die Förderrichtlinien "Jugendwerkstätten" und "Pro-Aktiv-Centren" aufgelegt. Beide Förderprogramme richten sich an junge Menschen, die ohne Unterstützung aufgrund multipler Problemlagen nicht in der Lage sind, eine Ausbildung zu beginnen. Insofern handelt es sich bei den Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren nicht um Angebote für marktbenachteiligte Jugendliche oder "Warteschleifen". Vielmehr bieten diese Einrichtungen gezielte Unterstützungsleistungen für eine Zielgruppe, die sonst unversorgt bliebe und dauerhaft auf den Bezug von Transferleistungen angewiesen wäre. Erst durch die sozialintegrative Unterstützung wird eine Heranführung an Ausbildung oder dauerhafte Beschäftigung im 1. Arbeitsmarkt möglich.
zu 4.:
Die Zahl der niedersächsischen Schulabgänger, die in anderen Bundesländern einen Ausbildungsplatz gefunden haben, wird statistisch nicht erfasst.
Zahlen zur Mobilität von niedersächsischen Auszubildenden liegen lediglich für das Jahr 2006 vor. Diese basieren auf einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit und beinhalten die Gesamtzahl der niedersächsischen Auszubildenden und nicht nur die Schulabgänger eines Jahres.
Im September 2006 sind insgesamt 14.960 oder rund 9 % der Auszubildenden zum Zwecke der Berufsausbildung aus Niedersachsen ausgependelt. Als Ausbildungspendler wird hierbei jeder Auszubildende definiert, dessen Wohnort bzw. Arbeitsort nicht deckungsgleich ist. Die hohen Pendlerverflechtungen der Arbeitsmärkte Hamburg und Bremen mit Niedersachsen finden auf den Ausbildungsstellenmärkten ihre Entsprechung. 64,4% der aus Niedersachsen auspendelnden Auszubildenden pendeln in die zwei Stadtstaaten Bremen (39,3%) und Hamburg (25,1%).
Die Zahl der auspendelnden Auszubildenden aus Niedersachsen nach Bundesländern und Geschlecht im September 2006 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Mit insgesamt 13.290 einpendelnden Auszubildenden aus anderen Bundesländern nach Niedersachen verfügte Niedersachsen zum Zeitpunkt der Erhebung über ein relativ ausgeglichenes Pendlersaldo (Einpendler minus Auspendler).
Allerdings wird mit dieser Erhebung nur eine Teilmenge der in der Frage angesprochenen Personengruppe abgebildet. Diejenigen, die zur Ausbildungsaufnahme in ein anderes Bundesland umgezogen sind, werden statistisch nicht erfasst.
zu 5.:
Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen verändert sich im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung in ganz Niedersachsen mit unterschiedlicher regionaler Ausprägung.
Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 19 Jahren wird nach der im Bericht der Enquete-Kommission "Demographischer Wandel" veröffentlichten Vorausschätzung des LSKN Ende 2020 in allen kreisfreien Städten, mit Ausnahme Lüneburgs, in jedem Landkreis und in der Region Hannover niedriger liegen als zum Ende des Jahres 2003.
Das regionale Angebot an Ausbildungsplätzen bestimmt sich aus der regionalen Wirtschaftsstruktur, der konjunkturellen Situation wie dem Fachkräftebedarf. Gerade vor den Hintergrund der demographischen Entwicklung werden die Partner am Ausbildungsmarkt die bisherigen Anstrengungen fortführen, ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen oder vergleichbaren Qualifizierungsangeboten sicherzustellen, um den Fachkräftebedarf abzudecken.
zu 6. und 7.:
Die Strategie der Landesregierung ist konsequent auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet und hat die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik eng miteinander verzahnt.
Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist die Schaffung und Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze durch Wirtschaftswachstum und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.
Die Landesregierung setzt sich gemeinsam mit den Partnern im Niedersächsischen Pakt für Ausbildung – den Kammern, Verbänden und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit – dafür ein, dass junge Menschen in Niedersachsen berufliche Perspektiven erhalten und so der Fachkräftebedarf der Zukunft gedeckt werden kann. Dazu haben die Partner im Februar 2007 den im Jahr 2004 geschlossenen Niedersächsischen Pakt für Ausbildung für die Jahre 2007 bis 2009 verlängert. Ziel ist es weiterhin allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Angebot zu machen. Mit den Paktpartnern wurden hierzu konkrete Maßnahmen für die Jahre 2007 bis 2009 verabredet um Chancen für Ausbildung zu schaffen:
- Die Wirtschaft hat zugesagt, jährlich 3.000 neue Ausbildungsplätze und 3.000 EQ-Praktika anzubieten.
- Die Landesregierung hat sich vorgenommen, die Quote der Jugendlichen, die die Schulen ohne Abschluss verlassen, auf fünf Prozent zu senken. Dabei hilft zum Beispiel auch das Projekt "Abschlussquote erhöhen, Berufsfähigkeit steigern (AQB)", das wir gemeinsam mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit auf den Weg gebracht haben. Für die Schuljahre 2008/2009 und 2009/2010 wurde das Projekt "AQB" weiterentwickelt und durch das Projekt "Vertiefte Berufsorientierung und Praxisbegleitung (VBOP)" für lern- und leistungsschwache Schülerinnen und Schüler, die am Übergang zum 8. Schuljahr (bei Förderschulen zu Klasse 9) stehen, ergänzt.
- In den Schulen wird die Berufsorientierung weiter ausgebaut, und die Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit werden weiterentwickelt.
- Das Land fördert zusätzliche Ausbildungsplatzakquisiteure bei den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, die in den Unternehmen für Ausbildungsplätze werben.
- Ebenso werden die Überbetriebliche Unterweisung der Auszubildenden, die Verbundausbildung und die Übernahme von Azubis aus Konkursbetrieben weiter gefördert.
- Mit dem Programm "2.000 mal 2.500", hat das Land zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für Altbewerber und Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit schlechtem Abschluss gefördert. Damit konnten rund 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze – insbesondere für Altbewerber - geschaffen werden. Mit dem Start des Ausbildungsbonus des Bundes musste das Programm Ende Juli eingestellt werden, da das Bundesprogramm die gleiche Zielrichtung verfolgt.
- Fortgesetzt wird auch die gezielte Unterstützung benachteiligter Jugendlicher in den Pro-Aktiv-Centren und Jugendwerkstätten.
Mit diesen verabredeten Maßnahmen haben die Partner in den letzten Jahren zur Verbesserung der Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt in Niedersachsen und in den einzelnen Regionen erheblich beigetragen.
Nach der Statistik des Bundesinstituts für Berufsbildung sind im Ausbildungsjahr 2006/2007 in Niedersachsen 58.839 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen worden, ein Plus von 4.562 Lehrstellen bzw. 8,4 % gegenüber dem Vorjahr.
Auch die Zahlen aus dem aktuellen Ausbildungsjahr sind sehr positiv. So wurden in Niedersachsen zu Ende Oktober 2008 nach den Meldungen der Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern 50.944 neue Ausbildungsverträge eingetragen – ein abermaliges Plus gegenüber dem Vorjahr von rund 2.637 oder 4,2 %.
Ferner war zum Ende des Ausbildungsjahres 2007/2008 erstmals seit sechs Jahren die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen größer als die Zahl der unversorgten Bewerber. Damit konnte rein rechnerisch jedem unversorgten Bewerber noch eine unbesetzte Ausbildungsstelle angeboten werden.
Die positiven Entwicklungen des Ausbildungsstellenmarktes in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass es einigen Unternehmen inzwischen nicht mehr gelingt die angebotenen Lehrstellen zu besetzen. Vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen und dem gestiegenen Fachkräftebedarf der Unternehmen wird die Landesregierung den Niedersächsischen Pakt für Ausbildung weiterentwickeln und an die neuen Herausforderungen anpassen. Dabei werden bei Bedarf die regionalen Entwicklungen auf dem Ausbildungsmarkt ebenso wie die Auswirkungen des doppelten Abiturjahrganges berücksichtigt.
zu 8.:
Eine Studierendenquote wird durch die amtliche Statistik nicht berechnet.
Die Entwicklung der Zahl der Studierenden seit 1998 ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
Die Zahl der Absolventen an Hochschulen ist in den letzten Jahren sowohl bundesweit als auch in Niedersachsen deutlich angestiegen. Dies ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
Die Auswirkungen der Steigerung der Zahl der Hochschulabsolventen auf den Arbeitsmarkt waren insofern positiv, als infolge der Ausbildungsleistungen der Hochschulen den regionalen und dem überregionalen Arbeitsmarkt hochqualifizierte Beschäftigte zur Verfügung gestellt wurden.
zu 9.:
Infolge des sog. "Doppelten Abiturjahrgangs" werden sowohl die Studierendenquote als auch die Studienanfänger- und die Absolventenquote deutlich ansteigen. Der Anstieg der Studienbewerberzahlen in den kommenden Jahren ist eine große Chance für Niedersachsen. Die Landesregierung trifft mit der Umsetzung des Hochschulpaktes (HP) 2020 bereits jetzt dafür Vorsorge, dass Niedersachsen auch bei stark erhöhter Nachfrage nach Studienplätzen seine Attraktivität als Standort für Wissenschaft und Forschung weiter steigert. Generelles Ziel ist es, in den kommenden Jahren jeder und jedem Studierwilligen einen Studienplatz ihrer bzw. seiner Wahl anzubieten. Das gilt auch für den doppelten Abiturjahrgang.
Im Übrigen strebt die Landesregierung an, die Studienanfängerquote von 40 % auch zu halten, nachdem der Einmaleffekt des doppelten Abiturjahrgangs nicht mehr wirksam ist.
zu 10.:
Aktuelle Schulabgängervorausschätzungen zeigen, dass in den nächsten Jahren die Absolventen und Absolventinnen aus den allgemeinbildenden Schulen leicht abnehmen werden.
Gleichzeitig ist aber noch eine erkennbare Zahl an ausbildungsinteressierten Jugendlichen, die das Schulsystem bereits seit mindestens einem Jahr oder länger verlassen haben, vorhanden.
Die Landesregierung wird die Gefahr eines künftigen Auszubildendenmangels darüber hinaus im Rahmen der Weiterentwicklung des Niedersächsischen Paktes für Ausbildung analysieren und thematisieren sowie bei Bedarf entsprechende Maßnahmen vereinbaren.
zu 11.:
Gesicherte Daten zur betrieblichen Ausbildungsbeteiligung können allein dem jährlichen Berufsbildungsbericht des Bundes entnommen werden. Die Ausbildungsbetriebsquote spiegelt dabei das Verhältnis der Ausbildungsbetriebe zur Gesamtzahl aller Betriebe wider. Der Berufsbildungsbericht 2008 weist für das Jahr 2006 bundesweit einen relativen Anteil der Ausbildungsbetriebe von 24 % aus. Ferner kann dem Bericht die Ausbildungsbetriebsquote auf Ebene der jeweiligen Arbeitsagenturbezirke entnommen werden. Eine weitere statistische Differenzierung, nämlich das Verhältnis der Ausbildungsbetriebe zur Zahl der ausbildungsberechtigten Betriebe, erfolgt nicht.
Seit 1993 führt aber "Infratest Sozialforschung" im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit Befragungen von Betrieben zur Erfassung aktueller Beschäftigungstrends durch. Zur Erstellung einer landesspezifischen Analyse stockt Niedersachsen seit dem Jahr 2000 diese Stichprobe durch die Forschungsstelle Firmenpanel der Leibniz-Universität Hannover auf. Die Ergebnisse werden in dem jährlichen Landesbericht "Beschäftigungstrends Niedersachsen" veröffentlicht. Zur Auswahl der befragten niedersächsischen Betriebe wurde die Betriebsdatei der Bundesagentur für Arbeit, in der alle Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verzeichnet sind, verwendet. Die der Betriebsbefragung zugrunde liegende Stichprobe ist so strukturiert, dass durch Hochrechnungen Aussagen für die gesamte niedersächsische Wirtschaft gemacht werden können. Die ermittelten Werte sind allerdings Schätzungen der entsprechenden Merkmale in der Grundgesamtheit und daher mit einer gewissen Unschärfe behaftet.
Ferner werden in der Auswertung des IAB-Betriebspanels neben den Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung auch andere Ausbildungsregeln wie z. B. für sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe, für Berufe im Gesundheitswesen sowie die Ausbildung von Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern betrachtet. Der Bereich Ausbildung ist also etwas weiter abgegrenzt als sonst üblich, da die Diskussion sonst meist auf die betriebliche Ausbildung im dualen System konzentriert ist.
Die Ausbildungsbeteiligung der niedersächsischen Betriebe wird im Verhältnis zu den ausbildungsberechtigten Betrieben und allen Betrieben dargestellt und hat sich wie folgt entwickelt:
Vergleichbare Daten für die Jahre 1998 bis 2003 liegen nicht vor.
Zu 12. und 13.:
Die Mittel, die die Landesregierung insgesamt für die Schaffung von Ausbildungsplätzen und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in den Jahren 2000 bis 2008 eingesetzt hat, können - gegliedert nach Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) - der folgenden Aufstellung entnommen werden. Da die Landesregierung für die Schaffung von Ausbildungsplätzen und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit keine Bundesmittel bewilligt, wurden diese in der Aufstellung nicht berücksichtigt. Bundesmittel werden allenfalls zur Kofinanzierung der ESF-Mitteln eingesetzt, die dann im Regelfall von den Agenturen für Arbeit oder den Trägern der Grundsicherung nach dem SGB II gewährt werden.
Aus der Übersicht kann entnommen werden, dass die Mittel, die die Landesregierung für die Schaffung von Ausbildungsplätzen und zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt hat, kontinuierlich auf zuletzt rund 50 Mio. € angestiegen sind und sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt haben. Die hohen Ausgaben des Jahres 2006 stellen durch das Auslaufen der EU-Förderperiode 2000-2006 eine Sondersituation dar, die in der Bindung der restlichen zur Verfügung stehenden ESF-Mittel begründet ist.
zu 14.:
Das deutsche Duale System der beruflichen Bildung genießt nach wie vor eine hohe, auch internationale Anerkennung. Zu seinen Vorzügen gehören das ganzheitliche, handlungsorientierte Lernen in der betrieblichen Praxis, qualitative Mindeststandards, der unmittelbare Bezug zum Arbeitsmarkt, die primäre Verantwortung der Wirtschaft für die Ausbildung und die Einbindung der Tarifpartner in ihre Gestaltung und Umsetzung. Die duale Berufsausbildung leistet als kooperatives System der zwei Lernorte den entscheidenden Beitrag zur beruflichen Qualifizierung sowie zur Sozialisierung und gesellschaftlichen Integration junger Menschen in das Gemeinwesen. Es bietet die Gewähr, einen sehr hohen Anteil junger Erwachsener zu qualifizierten Fachkräften ausbilden zu können. Durch die Partnerschaft von Schule und Betrieb vermittelt sie die volle Berufsfähigkeit. Dies ist von elementarer Bedeutung für die Zukunftssicherung der jungen Menschen.
Deshalb betrachtet die Landesregierung das duale System der Berufsausbildung als eine zentrale Grundlage für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Landes und unverändert als beispielgebende Form beruflicher Qualifizierung.
zu 15.:
Mit der Änderung des Berufsbildungsgesetzes von 2005 entfiel die Rechtsgrundlage für eine verpflichtende Anrechnung des BGJ. Ab 1. August 2009 kann die Anrechnung des Besuchs eines Bildungsganges berufsbildender Schulen auf eine sich daran anschließende Berufsausbildung nur noch erfolgen, wenn ein gemeinsamer Antrag des Auszubildenden und Ausbildenden gestellt werden (§ 7 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz -BBiG-). Die Anrechnung der beruflichen Vorbildung kann allerdings nur dann in Betracht kommen, wenn die Vorbildung nach ihrer inhaltlichen und zeitlichen Struktur der Ausbildungsordnung eines anerkannten Ausbildungsberufs entspricht. Die Entscheidung über den Antrag trifft die zuständige Stelle nach dem BBiG. Daraus folgend wurde mit dem niedersächsischen Gesetz zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung und zur Änderung anderer schulrechtlicher Bestimmungen vom 2.7.2008 das Berufsgrundbildungsjahr als Schulform mit Wirkung vom 1. August 2009 aufgehoben.
Mit der Neustrukturierung der einjährigen Berufsfachschule (BFS) im Rahmen der z.Z. in der Anhörung befindlichen BbS-VO sollen die Voraussetzungen für den gemeinsamen Antrag des Auszubildenden und Ausbildenden, also die Anrechnung auf freiwilliger Basis, geschaffen werden. Da die ausbildende Wirtschaft in den meisten Ausbildungsberufen inzwischen nur noch Bewerber, die mindestens den Hauptschulabschluss nachweisen, akzeptiert, setzt künftig die einjährigen BFS mindestens den Hauptschulabschluss voraus. Darüber hinaus werden Schülerinnen und Schüler in der einjährigen BFS die Kompetenzen vermittelt, die es ihnen ermöglichen, in das zweite Jahr einer dualen Ausbildung einzutreten. Die berufsbildenden Schulen werden ihre einjährigen BFS unter Beachtung regionaler Erfordernisse so strukturieren, dass in den Fachrichtungen und ggf. berufsbezogenen Schwerpunkten nachweislich die Kompetenzen des ersten Ausbildungsjahres bestimmter anerkannter Ausbildungsberufe erworben werden.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der sinkenden Schülerzahlen wird der Fachkräftebedarf der Unternehmen in den nächsten Jahren steigen. Der Zahl der Schülerinnen und Schüler an beruflichen Vollzeitschulen wird rückläufig sein. Das derzeitige Verhältnis von Berufsschülern (ca. 60%) zu Schülern beruflicher Vollzeitschulen (ca. 40%) wird sich dementsprechend verschieben.
zu 16.:
Zum Ende des Schuljahres 2010/2011 werden insgesamt rd. 49.500 Schülerinnen und Schüler die allgemein bildenden Schulen mit dem Abschluss "Hochschulreife" verlassen. Bei einer üblichen Übergangsquote von Abiturienten in das duale System von 20 % fragen 2011 einmalig rd. 5000 Abiturientinnen und Abiturienten mehr einen Ausbildungsplatz nach als in den Vorjahren. Gleichzeitig ist bei Haupt- und Realschulen mit geringeren Absolventenzahlen zu rechnen. Die niedersächsische Landesregierung arbeitet derzeit mit allen Beteiligten intensiv an einem Maßnahmenpaket um der in 2011 erhöhten Nachfrage nach Ausbildungsplätzen gerecht zu werden. Die Partner im Niedersächsischen Pakt für Ausbildung werden sich der Problematik annehmen und Maßnahmen und Programme initiieren, um möglichen Verdrängungseffekten durch den doppelten Abiturjahrgang zu Lasten der Haupt- und Realschüler vorzubeugen.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
16.01.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010