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Regionalisierungsmittel

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 20.02.2009 - TOP 29


Der Abgeordnete Enno Hagenah (GRÜNE) hatte gefragt:

Die Bundesregierung hat mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 nicht nur die Erhöhung der Mehrwertsteuer beschlossen, deren Mehrertrag seitdem zu einem erheblichen Teil den Bundesländern zufließt, sondern im gleichen Zuge wurden die den Ländern zustehenden Regionalisierungsmittel aus der Bahnprivatisierung vom Bund anteilig gekürzt. Für Niedersachsen bedeutete dies eine Minderung des Regionalisierungsmittelbetrages vom Bund in der Größenordnung von 50 Millionen Euro jährlich, während es in der Landeskasse eine Mehreinnahme aus der Mehrwertsteuererhöhung von deutlich mehr als 500 Millionen Euro jährlich zu verzeichnen gibt. Aufgrund der landesweiten Proteste wegen drohender massiver Angebotseinschränkungen im ÖPNV wurde 2007 von den Koalitionsfraktionen FDP und CDU ein landeseigener jährlicher Ausgleichsbetrag von 15 Millionen Euro in die Haushaltsberatungen für 2008 und 2009 eingebracht. Durch erhebliche Zusatzmittel der finanziell weiter klammen Kommunen konnte bisher zusammen mit den Landesmitteln ein Großteil der andernfalls nötigen Angebotseinschränkungen im niedersächsischen ÖPNV vermieden werden.

Aktuell laufen in den zuständigen Gremien des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB), der Region Hannover und der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) erneut die Diskussionen über massive Einschnitte, weil in den kommenden Wochen die Entscheidungen über das Verkehrsangebot ab dem Fahrplanwechsel 2009 auf 2010 zu treffen sind. Ohne schnelle und klare administrative und/oder politische Signale zu einer Verstetigung der bisherigen Landesausgleichsmittel zumindest noch für die Jahre 2010 und 2011 werden die 2008 noch knapp vermiedenen flächendeckenden Zug- und Busabbestellungen in Niedersachsen nun ab 2010 Realität.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie verteilten sich in 2008 und 2009 die 15 Millionen Euro Zusatzfördermittel des Landes auf den ZGB, die Region Hannover und die LNVG?
  2. Welche Angebotseinschränkungen im ÖPNV konnten konkret durch diese Landesmittel und parallele Zusatzmittel und -maßnahmen der Aufgabenträger bisher vermieden werden?
  3. Wann und wie wird die Landesregierung für die Sicherung des ÖPNV Angebotes zumindest für 2010 und 2011 die Fortschreibung der bisherigen Zusatzfördermittel des Landes von 15 Millionen Euro jährlich sicher-stellen?

Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2007 war im Kapitel 08 03 des Landeshaus-halts eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 30 Mio. €, kassenwirksam in den Jahren 2008 und 2009 in Höhe von je 15 Mio. € veranschlagt worden. Die Mittel waren/sind bestimmt für Zuweisungen an die SPNV-/ÖPNV-Aufgabenträger und dienten/dienen als teilweise Kompensation für die Reduzierung der Zuweisung nach § 7 Abs 1 und 5 Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) infolge der Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund.

Zu 1:

In den Jahren 2008 und 2009 sind die Mittel von 15.000.000 € p.a. wie folgt zugewiesen worden:

Aufgabenträger Betrag in EURO:
Land / LNVG: 7.599.961,41
Region Hannover 1.793.000,00
Zweckverband Großraum Braunschweig: 4.954.196,00
Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV : 652.842,59

Summe: 15.000.000,00

Zu 2:

In den Jahren 2008 und 2009 konnten aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 genannten Beträge folgende SPNV-/ÖPNV-Angebotseinschränkungen vermieden werden:

Land / LNVG: siehe Anlage 1

Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von 687.727.56 €

(Bedarf lt. Anlage 1: 8.287.689,00 €; zugewiesener Betrag: 7.599.961,44 €) wurde in den Jahren 2008 und 2009 aus einbehaltenen Bestellerentgelten bei Zugausfällen aufgrund von Baumaßnahmen finanziert.

Region Hannover: siehe Anlage 2

ZGB: siehe Anlage 3

Zu 3.:

Die Planungen für die Aufstellung des Landeshaushalts 2010 beginnen derzeit. Als teilweise Kompensation für die Reduzierung der Zuweisung nach § 7 Abs. 1 und 5 NNVG infolge der Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund ist beabsichtigt, für Zuweisungen an die Aufgabenträger zur Bestellung von SPNV-/ÖPNV-Betriebsleistungen Mittel auch ab 2010 zu veranschlagen. Ob und in welcher Höhe hierfür Mittel zur Verfügung gestellt werden, wird im Rahmen des Budgetrechts des Niedersächsischen Landtages entschieden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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