Radwegebau an Landesstraßen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.03.2009 - TOP 29
Die Abgeordneten Miriam Staudte und Enno Hagenah (GRÜNE) hatten gefragt:
Niedersachsen verfügt über Landesstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 8 000 km. Nur rund 4 400 km dieser Landesstraßen sind mit einem begleitenden Radweg ausgestattet. Im Jahr 2009 sind laut einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 22. Januar 2009 rund 82 km neue Radwege im Bau.
Bei einem Gespräch mit einer Bürgerinitiative für den Bau eines Radwegs entlang der L 252 zwischen den Ortschaften Bad Bevensen und Röbbel wurde seitens der Initiative beklagt, dass die Kriterien für die Erstellung der Prioritätenliste des Landes zum Radwegebau an Landesstraßen nicht transparent genug seien. Es wurde die Meinung vertreten, dass die im Jahr 2006 erfolgte Herabstufung des genannten Radwegs rückgängig gemacht werden müsse, da es sich auch um eine Strecke handelt, die als Schulweg genutzt wird. Insbesondere seit der Landkreis Uelzen die Entfernungsgrenze für den Schulweg im Jahr 2005 von 3 auf 4 km erhöht hat und Kinder aus den betroffenen Ortsteilen Röbbel und Groß Hesebeck nun keine kostenlose Busbeförderung erhalten, hat sich diese Problematik verschärft. Das Gelände ist hügelig und schlecht einsehbar. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist laut Polizei nicht geplant.
Wir fragen die Landesregierung:
- Nach welchen Kriterien erarbeitet die Landesregierung ihre Prioritätenliste zum Bau weiterer Radwege an niedersächsischen Landesstraßen, und welche dieser Kriterien waren bei den in dieser und der letzten Wahlperiode zustande gekommenen Radwegen jeweils ausschlaggebend (einzelne Projekte bitte benennen)?
- Welche Gründe hatte die Landesregierung im Jahr 2006, die Planungen für den Radweg an der L 252 zwischen Bad Bevensen und Röbbel aus der Kategorie "Vordringlicher Bedarf" in die Kategorie "Erweiterter Bedarf" herunterzustufen, und haben diese Gründe noch Bestand?
- Welche Radwege an Landesstraßen hat die Landesregierung in den vergangenen sechs Jahren neu errichten lassen, und welche Radwegebauten plant sie in welchem Jahr dieser Wahlperiode?
Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Nach dem Regierungswechsel des Jahres 2003 hat die Landesregierung eine neue pragmatische Radverkehrspolitik konzipiert, die klare Prioritäten setzt. Der noch aus den 70er Jahren stammende Radwegebedarfsplan sowie der von der Vorgänger-Regierung verhängte Bau- und Planungsstopp für Radwege an Landesstraßen wurden aufgehoben.
Ein besonderes Interesse bei der Erarbeitung des neuen landesweiten Radwegekonzeptes lag darin, die Landkreise, die Städte und Gemeinden, die Polizei usw. einzubinden, deren Überlegungen einzubeziehen und damit den besonderen regionalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Der Bedarf wurde anhand der Kriterien Schulwegsicherung, Lückenschluss, Unfallgeschehen, Verkehrsbelastung und touristische Aspekte ermittelt.
Das Ergebnis spiegelte sich in der Prioritätenliste 2004 wieder. Der Radweg im Zuge der L 252 zwischen Bad Bevensen und Röbbeln wurde darin dem "weiteren Bedarf" zugeordnet. Im Jahre 2006 wurde erkennbar, dass aufgrund regionaler / örtlicher Entwicklungen und Zielsetzungen die bestehenden Prioritätenlisten einer Aktualisierung bedürfen. Darüber hinaus bestanden Wünsche nach neuen, bisher nicht erfassten Radwegen.
Die im Radwegekonzept 2003 noch enthaltenen, sowie weitere neue Projekte, wurden analog 2003 unter Einbeziehung der kommunalen Verantwortlichen auf ihre aktuelle Dringlichkeit überprüft. Die zehn dringlichsten Radwege je Geschäftsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurden dem "disponierten Bedarf", alle anderen Radwegwünsche dem "weiteren Bedarf" zugeordnet.
Der Radweg im Zuge der L 252 zwischen Bad Bevensen und Röbbeln wurde erneut dem "weiteren Bedarf" zugeordnet.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Niedersächsischen Landesregierung die Fragen wie folgt:
Zu 1.:
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Seit 2003 wurden 158 Radwege anhand der genannten Kriterien bewertet und in die jeweilige Prioritätenliste aufgenommen.
Die Rekonstruktion des Entscheidungsprozesses, der zu der Positionierung im jeweiligen Einzelfall geführt hat, würde einen erheblichen Aufwand bedeuten und lässt sich in der für die Beantwortung der Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht darstellen.
Zu 2.:
Die Annahme der Bürgerinitiative, der in Rede stehende Radweg sei im Zuge der Fortschreibung des Radwegekonzeptes herabgestuft worden, entspricht nicht dem Sachverhalt.
Der Radweg war bereits im Radwegekonzept 2003 als "weiterer Bedarf" ausgewiesen.
Zu 3.:
Auf die Anlage 1 wird verwiesen.
Die Radwege des vorrangigen "disponierten Bedarfs" werden in den nächsten Jahren entsprechend ihrer Rangfolge, Baureife und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sukzessive realisiert.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
27.03.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010