Bund und Land verabschieden „Gemeinsame Erklärung“ zur Arbeitsförderung nach Hartz IV / SGB II
Rösler: Einigung von Bund und Ländern hilft den ARGEn und Optionskommunen bei der Förderung von Arbeitslosen in der Krise
HANNOVER. Bund und Länder haben sich nach langer Diskussion auf gemeinsame Spielregeln bei der Anwendung der Arbeitsmarktinstrumente für Langzeitarbeitslose im SGB II verständigt. "Dadurch erhalten die niedersächsischen ARGEn und Optionskommunen als Träger der Grundsicherung endlich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit bei der Umsetzung ihrer Handlungsinstrumente", sagte Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Philipp Rösler heute in Hannover.
Die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung (SGB II und SGB III) waren zum 01. Januar 2009 neu geordnet worden, um den Verantwortlichen vor Ort flexible Handlungsmöglichkeiten für die Unterstützung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei deren Eingliederung in Arbeit zu eröffnen. Leider konnten die Grundsicherungsstellen die erweiterten Möglichkeiten aufgrund fehlender Planungssicherheit bisher nicht voll ausschöpfen.
Diese notwendige Handlungssicherheit wird jetzt mit der "Gemeinsamen Erklärung zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" hergestellt. "Ich appelliere an die ARGEn und Optionskommunen, gerade in Zeiten der Krise die aktive Arbeitsförderung engagiert zu nutzen und die bereitgestellten Mittel möglichst zielgerichtet und vollständig einzusetzen. Gerade jetzt brauchen wir eine hohe Flexibilität, um schnell und zielgruppengerecht auf den erwarteten Anstieg der Arbeitslosigkeit reagieren zu können", sagte Rösler.
Für Niedersachsen stehen in diesem Jahr allein bei den Jobcentern rund 545 Millionen Euro für Arbeitsfördermaßnahmen im SGB II zur Verfügung. Zusätzlich stellt das Wirtschaftsministerium Mittel des Landes und des Europäischen Sozialfonds in Höhe von etwa 36 Millionen Euro für Arbeitsförder- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung, die auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt abzielen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern zeigt sich der Arbeitsmarkt in Niedersachsen erfreulicherweise noch in robuster Verfassung. Besonders die immer noch positive Entwicklung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wirkt sich stabilisierend auf den Gesamtarbeitsmarkt aus, was die besondere Bedeutung des Einsatzes der Instrumente noch einmal unterstreicht.
Die Grundsicherungsstellen sind inzwischen vom Wirtschaftsministerium über den Inhalt der gemeinsamen Erklärung des Bundes und der Länder informiert worden. Die Vereinbarung ist als Anlage zu dieser Presseinformation auf den Internetseiten des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums abrufbar.
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Artikel-Informationen
erstellt am:
19.06.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010
Ansprechpartner/in:
Christian Haegele
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