Touristisches Investitionskonzept
Die Abgeordnete Sabine Tippelt (SPD) hatte gefragt:
Die bereits in der Umsetzungsphase befindlichen touristischen Masterpläne der Landesregierung sehen bei den Umsetzungsempfehlungen eine finanzielle Unterstützung von durch regionale Akteure auszuarbeitenden und an den strategischen Leitlinien der Masterplänen orientierten touristischen Projekten vor. Hierzu zählen laut der Landesregierung unter anderem die Unterstützung von Projekten im Bereich der Tourismusinfrastruktur, aber auch im Beherbergungswesen.
Die bisherigen Investitionssummen, die im Rahmen der etablierten Masterpläne seitens des Landes bereitgestellt bzw. gewährt wurden, sind bisher nicht in einer konkreten Aufstellung veröffentlicht worden, aus denen die geförderten Regionen und Projekte hervorgehen. Es ist demnach nicht nachvollziehbar, in welchem Jahr welche Gelder für die einzelnen touristischen Masterpläne verausgabt wurden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie sind die Haushaltsansätze des Landes für die touristischen Masterpläne der Regionen Harz, Weserbergland, Lüneburger Heide und Nordsee aufgeschlüsselt nach Region und Haushaltsjahr?
- Welche einzelnen regionalen Projekte sind in welcher Höhe und mit welcher Förderquote gefördert worden (Darstellung nach Masterplan Region, Projekt, Jahr, Landkreis)?
- Wurde der Einsatz der öffentlichen Mittel evaluiert, und welche Erkenntnisse sind daraus gezogen worden?
Wirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage am 22.08.2009 namens der Landesregierung wie folgt:
Die Landesregierung unterstützt die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Masterpläne durch Förderung einzelner Projekte aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bzw. der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Für die Förderung der touristischen Infrastruktur stehen im EFRE in der Förderperiode 2007-2013 für die Zielgebiete "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" und "Konvergenz" insgesamt 66,5 Mio. € zur Verfügung. Bei den GRW-Mitteln gibt es kein gesondertes Kontingent für touristische Maßnahmen, vielmehr werden die Mittel nach Bedarf eingesetzt.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Die dem Land im Rahmen des EFRE und der GRW zur Verfügung stehenden Mittel sind im Einzelplan 08 des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr insgesamt ausgewiesen. Die EFRE-Mittel für das Zielgebiet "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" sind bei Kap. 0802 Titelgruppe 69 und für das Zielgebiet "Konvergenz" bei Kapitel 0802 Titelgruppe 68 veranschlagt. In den jeweiligen Erläuterungen zu den Titelgruppen ist das zur Verfügung stehende Mittelvolumen nicht detailscharf für Maßnahmen der Tourismusförderung ausgewiesen.
Die GRW-Mittel sind bei Kap. 0802 Titelgruppe 67 veranschlagt.
Zu 2:
Die Umsetzung der Masterplanprozesse der Regionen Nordsee und Lüneburger Heide ist von den verantwortlichen Akteuren der Regionen erst begonnen worden. Es können daher noch keine Projekte den jeweiligen Masterplänen zugeordnet werden. Im Weserbergland soll das vom Europäischen Tourismus Institut (ETI) zu erstellende Tourismuskonzept "Tourismus im Weserbergland 2015" in Kürze der Lenkungsgruppe übergeben werden. Es ist davon auszugehen, dass der Tourismusverband Weserbergland dann mit der Umsetzung des Masterplanprozesses in der Region beauftragt werden wird.
Die erbetene Darstellung ist daher nur für den Masterplan Harz möglich. Im Bereich der Hotelförderung sind in den Landkreisen Goslar und Osterode in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt drei Projekte im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 937.400 € finanziell unterstützt worden. Damit wurde ein Investitionsvolumen von insgesamt rd. 6 Mio. € initiiert. Eine Auflistung der Projekte im Bereich der Tourismusinfrastruktur ist als Anlage (s. weitere Informationen) beigefügt.
Zu 3:
Es ist beabsichtigt, mit Unterstützung durch das Niedersächsische Institut für Wirtschafts-forschung eine zweistufige Evaluierung (2010 und 2015) der Masterplanprozesse vorzunehmen.
Weitere Informationen
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010