NordWestBahn
Die Abgeordnete Daniela Behrens (SPD) hatte gefragt:
Im Juli 2008 ging der Zuschlag für die künftige Regio-S-Bahn, ein gemeinsames Projekt der Bundesländer Bremen und Niedersachsen, an die NordWestBahn. Die Regio-S-Bahn soll auf vier Linien in Bremen und Niedersachsen verkehren, ab Dezember 2010 u. a. zwischen Bremen und Bremerhaven-Lehe (S 2).
Mit der Aufnahme der Regio-S-Bahn und dem privaten Anbieter NordWestBahn sollen auch hohe Anforderungen an die Qualität des Bahnverkehrs umgesetzt werden. Unter anderem sollen die neuen S-Bahn-Züge an Bahnsteigen mit der Regelhöhe von 76 cm verkehren, um mobilitätseingeschränkten Personen einen barrierefreien Zugang zu den Zügen zu ermöglichen. Diese Modernisierung der Bahnsteige soll die nächsten Jahre sukzessive passieren. Denn die Bahnhöfe Oldenbüttel, Lübberstedt, Stubben, Lunestedt und Loxstedt verfügen noch über alte Bahnsteige, die für die neuen Züge bis zu 38 cm zu tief liegen.
Das Land Niedersachsen muss über seine Landesnahverkehrsgesellschaft den barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen umsetzen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Regelungen wurden in der Ausschreibung und mit dem Zuschlag an die NordWestBahn für die Anhebung der Bahnsteige auf die Regelhöhe von 76 cm vorgenommen?
- Bis wann soll die Anhebung der Bahnsteige an den genannten Bahnhöfen auf der Strecke zwischen Bremen und Bremerhaven-Lehe realisiert sein?
- Gibt es eine Prioritätenliste für die notwendigen Sanierungen an den genannten Bahnhöfen?
a) Wenn ja, auf welcher Position der Prioritätenliste stehen die einzelnen Bahnhöfe?
b) Wenn nein, welche Pläne werden verfolgt, um mittelfristig die Barrierefreiheit der Bahnsteige herzustellen? - Im Fall der Prioritätenliste: Wie wurden diese erstellt? Welche Kriterien liegen ihr zugrunde?
- Wann kann an den Bahnhöfen
a) Oldenbüttel,
b) Lübberstedt,
c) Loxstedt,
d) Lunestedt und
e) Stubben
mit der Sanierung der noch nicht barrierefreien Bahnsteige gerechnet werden?
Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage am 09.07.2009 namens der Landesregierung wie folgt:
Mit der Regionalisierung ist im Jahre 1996 die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr auf die Länder bzw. die von ihnen bestimmten Stellen übergegangen; dagegen ist die Verantwortung für die Schieneninfrastruktur unabhängig von ihrer konkreten Zweckbestimmung vollständig beim Bund bzw. der DB AG verblieben. Um einen attraktiven Schienenpersonennahverkehr bieten zu können, kommen die Aufgabenträger jedoch nicht umhin, ungeachtet der im Grundgesetz verankerten Infrastrukturverantwortung des Bundes auch Projekte zum Ausbau der Infrastruktur der DB AG finanziell zu fördern.
Das Land Bremen und die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen hatten die Verkehrsleistungen der künftigen Regio-S-Bahn Bremen in Wahrnehmung ihrer Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr ausgeschrieben. In den Ausschreibungsbedingungen hatten die beiden Aufgabenträger hohe Anforderungen an die Qualität dieser Verkehre vorgegeben. So wurde u.a. gefordert, dass die vom Anbieter beizubringenden neuen Elektrotriebwagen an Bahnsteigen mit einer Regelhöhe von 76 cm stufenfrei zugänglich sind.
Soweit Bahnsteige noch nicht die Regelhöhe von 76 cm aufweisen, strebt die Landesnahverkehrsgesellschaft deren Modernisierung und behindertengerechte Ausgestaltung an; verantwortlich für die Umsetzung dieser Maßnahmen ist grundsätzlich der Eigentümer dieser Anlagen, die DB AG.
Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
In der Ausschreibung wurden Regelungen für die Anhebung der Bahnsteige nicht getroffen, da Gegenstand der Ausschreibung nur die Vergabe der Verkehrsleistungen an ein Eisenbahnverkehrsunternehmen einschließlich der Bereitstellung der Fahrzeuge war. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Zu 2:
Im Zuge des Seehafenhinterlandprogramms des Bundes und der DB AG sollen die Bahnsteige an den Bahnhöfen Oldenbüttel und Lübberstedt sowie ein neu zu errichtender Außenbahnsteig in Stubben nach Mitteilung der DB AG bis 2011 auf 76 cm Regelhöhe ausgebaut werden. Ob ein Ausbau auch des Hausbahnsteiges in Stubben ebenfalls im Rahmen des Programms erfolgen kann, wird derzeit von der DB AG noch geprüft. Die Anhebung der übrigen Bahnsteige an den beiden Bahnhöfen Lunestedt und Loxstedt soll innerhalb der nächsten 5 Jahre realisiert werden.
Zu 3 und 4:
Eine Prioritätensetzung ergibt sich lediglich insoweit, als der Ausbau der Bahnsteige in Oldenstedt, Lübberstedt und Stubben zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Strecke Bremerhaven – Bremen erforderlich ist und daher im Rahmen des Seehafenhinterlandprogramms zeitnah realisiert werden soll.
Die Landesnahverkehrsgesellschaft bemüht sich derzeit, in Abstimmung mit der DB AG die Voraussetzungen für die Modernisierung der übrigen Bahnsteige zur Steigerung der Angebotsqualität im Schienenpersonennahverkehr zu schaffen.
Zu 5:
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010