Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Autobahn A 39

Die Abgeordneten Carsten Höttcher und Frank Oesterhelweg (CDU) hatten gefragt:

Die Braunschweiger Zeitung berichtete mehrfach von Fahrbahnabsenkungen der unlängst eröffneten Autobahn A 39 vor allem im Bereich der Einheitsgemeinde Cremlingen sowie auch von häufigen und großflächigen Abrutschungen im Böschungsbereich. Diese Schäden führten zu zeitweiliger Vollsperrung der neuen Strecke, über längere Zeiträume, und auch aktuell behindert eine Sperrung einzelner Fahrspuren den reibungslosen Verkehr auf dieser wichtigen Verbindung von Braunschweig nach Wolfsburg.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie umfangreich waren bzw. sind die Schäden an der Fahrbahn und in den Böschungsbereichen?
  2. Gibt es weitere Mängel anderer Art oder in anderen Streckenbereichen, die der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind? Wenn ja: welche bzw. wo?
  3. Wann ist mit einer vollständigen Behebung der Schäden und der endgültigen und vollständigen Freigabe der Strecke zu rechnen?
  4. Liegen die Ursachen der aufgetretenen Schäden begründet in einer falschen bzw. unzureichenden Planung oder in einer gegebenenfalls von diesen Planungen abweichenden Ausführung durch die beauftragten Firmen?
  5. Wie sind die Bauarbeiten und deren Übereinstimmung mit den Planungen durch das zuständige Straßenbauamt u. a. kontrolliert worden?
  6. Welche Firmen sind an den beanstandeten Arbeiten beteiligt?
  7. Wie und durch welche konkreten Maßnahmen werden die Schäden behoben?
  8. Wie hoch werden die Kosten für die Schadensregulierung sein?
  9. Wer wird die Kosten für die Schadensregulierung tragen?
  10. Ist gewährleistet, dass alle notwendigen Schritte zur Vermeidung zusätzlicher Kosten für die öffentliche Hand veranlasst werden?
  11. Gibt es bereits juristische Auseinandersetzungen oder auch disziplinarische Maßnahmen im Hinblick auf die erwähnten Sachverhalte? Wenn ja: Wer sind die Beteiligten und worum konkret geht es dabei?

Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage am 09.07.2009 namens der Landesregierung wie folgt:

Mit dem Bau der Autobahn 39 südöstlich von Braunschweig wurde die Lücke zwischen dem Autobahnkreuz Braunschweig-Süd und dem Kreuz Wolfsburg/Königslutter geschlossen. Der letzte Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Cremlingen und dem Autobahnkreuz wurde am 30. Januar 2009 für den Verkehr freigegeben. In dem bereits 2006 fertig gestellten Abschnitt haben sich Schäden in den Fahrbahn- und Böschungsbereichen ergeben, die eine uneingeschränkte Nutzung der Fahrbahn nicht zulassen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:
Auf einer Länge von ca. 1,5 km haben sich neben starken Verformungen der Fahrbahn und daraus resultierender Längsrisse auch Böschungsrutschungen in den Dammbereichen sowie den Lärmschutzwällen ergeben.

Zu 2:
In einigen Abschnitten sind zudem oberflächliche Böschungsrutschungen im Bereich der Oberbodenandeckung festgestellt worden. Diese Schäden werden im Rahmen der Gewährleistung beseitigt.

Zu 3:
Im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens wird zurzeit ein Gutachten zur Beweissicherung erstellt, um die Frage nach den Ursachen der Schäden zu klären. Die Sanierungsmaßnahmen werden nach Vorliegen des Sanierungsvorschlages durch den gerichtlich bestellten Gutachter erfolgen.

Zu 4:
Unter Verweis auf das noch nicht abgeschlossene Beweisverfahren kann die Frage zu den Ursachen der Schäden noch nicht eindeutig beantwortet werden.

Zu 5:
Die Durchführung der Arbeiten vor Ort wurde durch Bauüberwachungspersonal der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) überwacht. Die Qualität wird dabei im Rahmen von Eignungsprüfungen, Eigenüberwachungen und Kontrollprüfungen, die durch das technische Regelwerk vorgegeben sind, sichergestellt.

Zu 6:
Auftragnehmerin ist die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) "Neubau A 39, Abschnitt C". Sie besteht aus Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Langenhagen und der Altmarkbau GmbH &Co. KG, Stendal.

Zu 7:
Die Beauftragung des Sachverständigen beinhaltet auch, Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und die dadurch entstehenden Kosten zu benennen.

Zu 8:
Auf die Beantwortung der Frage 7 wird verwiesen.

Zu 9:
Das zuständige Gericht wird auf der Basis der festgestellten Ursachen entscheiden, wer für den Schaden verantwortlich ist und damit die Kosten für die Schadensregulierung zu tragen hat.

Zu 10:
Ja, auf die Ausführungen zum gerichtlichen Beweissicherungsverfahren wird verwiesen.

Zu 11:
Ja. Durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, das seit April 2008 beim Landgericht Hannover anhängig ist. Beteiligte sind die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die NLStBV, sowie die ARGE "Neubau A 39, Abschnitt C.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln