Nutzen-Kosten-Berechnung A 39
Die Abgeordneten Miriam Staudte und Enno Hagenah (Grüne) hatten gefragt:
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Verlängerung der A 39 von Wolfsburg nach Lüneburg wurde ursprünglich das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) für die sogenannte Hosenträgervariante aus A 14, A 39 und der Querspange B 190 mit 3,4 beziffert. Ein Einzel-NKV nur für die A 39 wurde nicht veröffentlicht.
Das Ministerium für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt hat dann die NKV "anteilig" offengelegt (A 14 = 4,6 und B 190n = 3,3). Das NKV der A 39 musste demnach deutlich kleiner ausfallen.
Aus der Antwort der Landesregierung vom 14.11.2008 auf unsere Anfrage geht hervor, dass in den darin angegebenen Wert von 2,8 immer noch das NKV für den westlichen Teil der B 190n mit einfließt. Zudem enthält die Antwort ein NKV für die A 14 (Magdeburg–Schwerin [A 24]) von 4,7 und für die A 39, B 190n, A 14, B 71 und B 189 (VUNO) von 3,2.
Für den östlichen Teil der B 190n enthält die Antwort der Landesregierung ein Einzel-NKV. Auch das liegt mit 3,5 deutlich über dem der A 39 und des westlichen Abschnitts der Querspange.
Die von der Landesregierung genannten Zahlen entstammen dem Ergebnisbericht der NKV-Berechnung vom Juli 2008, den die Ingenieurgruppe IVV aus Aachen im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums erstellt hat.
Einige Aspekte des genannten Ergebnisberichts sind in sich und auch im Vergleich mit den Zahlen der für den Bundesverkehrswegeplan 2003 erfolgten Berechnung nicht nachvollziehbar.
Wir fragen die Landesregierung:
- Worauf gründen sich die Unterschiede beim Vergleich der kalkulierten Kosten pro Kilometer zwischen A 14 und A 39 und der Kostensteigerungen pro Kilometer von A 14 und A 39 im Vergleich zu 2003 jeweils im Einzelnen?
(A 14: pro Kilometer 83,75 % teurer als 2003; A 39: pro Kilometer 5,72 % teurer als 2003; 2003: A 39 pro Kilometer 21 % teurer als A 14; 2008: A 39 pro Kilometer 30 % preiswerter als A 14) - Warum wurde der Annuitätenfaktor in 2008 mit 4,48 % niedriger angesetzt als in 2003 mit 5,53 %?
- Wie setzen sich die "sonstigen Kosten" zusammen?
- Bei den Teilprojekten B 189 und B 71 ergibt die Differenzbildung aus den vorhandenen Zahlen Kosten von 71,3 Mio. Euro, aber einen negativen Nutzen. Wie hoch sind Kosten und Nutzen der Teilprojekte B 189 und B 71 tatsächlich jeweils?
- Wie wurde der im Ergebnisbericht angegebene Preisindex für die Nutzenpositionen ermittelt und angewandt?
- Wie werden der bei den Nutzenpositionen der A 39 angesetzte induzierte Verkehr (-2,18 des Gesamtnutzens, bei der A 14 sind es -9 % des Gesamtnutzens) und die Umwelteffekte (17,25 % des Gesamtnutzens, bei der A 14 sind es 5,54 % des Gesamtnutzens) jeweils be-gründet?
- Die Gesamtkosten der A 14 sind um 120 % höher als 2003, das NKV beträgt 4,7 statt 4,6.
Also müsste der Nutzen um mehr als 120 % höher bzw. inflationsbereinigt über 100 % höher sein als 2003. Woraus ergibt sich die Steigerung des Nutzens der A 14 im Vergleich zu 2003? - Die für die A 39 angesetzten Kosten haben sich seit dem Raumordnungsverfahren 2006 nicht erhöht. Durch das Bundesverkehrsministerium wurden aber bereits deutlich höhere Kosten bestätigt. Hinzu kommen Kosten für Umweltausgleichsmaßnahmen und einen erweiterten, bisher nicht berücksichtigten Lärm- und Emissionsschutz für Anwohner. Wird ein NKV für die A 39 ermittelt, das auf aktuellen Kostenschätzungen basiert und nicht durch Teile der B 190n angehoben wird?
Verkehrsminister Dr. Philipp Rösler beantwortete die Anfrage am 16.09.2009 namens der Landesregierung wie folgt:
Die A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im "Vordringlichen Bedarf mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag" ausgewiesen.
Die A 14 von Magdeburg über Wittenberge nach Schwerin stellt die Nordverlängerung der bis Magdeburg vorhandenen A 14 dar.
Die Verbindung dieser beiden Autobahnen wird durch die B 190n erreicht (Vordringlicher Bedarf) – bezeichnet als sogenannte "Hosenträgerlösung".
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1. – 8.:
Die in der Kleinen Anfrage aufgeworfenen Fragen können von der Landesregierung nur unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung (BMVBS) beantwortet werden.
Die im Zusammenhang mit dem Bundesverkehrswegeplan stehende Methodik der Nutzen-Kosten-Untersuchung ist ausschließlich dem Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung zuzuordnen.
Das BMVBS hat hierzu mitgeteilt, dass der Bund "aus grundsätzlichen Erwägungen den Ländern für ihre parlamentarischen Anfragen, soweit er eine eigene Zuständigkeit besitzt, keine Zuarbeit liefert".
Insoweit sind entsprechende Fragen in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.09.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010