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Verkehrssicherheit auf der B 65

Der Abgeordnete Heinrich Aller (SPD) hatte gefragt:

Die besondere Belastung der Bundesstraße 65 im Bereich des Verkehrsknotens B 65/BAB 2 ist bekannt. Wiederholt sind in jüngster Zeit insbesondere die Auswirkungen vermehrten Schwerlastverkehrs, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unfälle und Beinaheunfälle auf neuralgischen Straßenabschnitten beklagt worden. Die derzeitige Beschilderung und die vorhandene Zwei-Punkt-Ampelanlage im Einmündungsbereich der B 65/Wichmarstraße (Wichtringhausen) reichen offenkundig nicht aus, um die notwendige Verkehrssicherheit zu garantieren.

Der Kreuzungsbereich B 65/Wichmarstraße ist für die Durchsetzung von Verkehrssicherheit im fraglichen Abschnitt der Bundesstraße von zentraler Bedeutung. Fußgänger-, Rad-, Kfz-, Bus- und Lkw-Verkehre konzentrieren sich an diesem Kreuzungspunkt. Für den Stadtteil Wichtringhausen (Barsinghausen) werden praktisch alle zu- und ablaufenden Verkehre über diese Kreuzung abgewickelt.

Gefährliche Situationen - vor allem für sogenannte schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und teilnehmer - entstehen deshalb vor allem beim Ein- bzw. Abbiegen in die oder beim Queren der Bundesstraße. Ursachen sind die schwierigen Sichtverhältnisse in Verbindung mit häufigen Geschwindigkeitsübertretungen in beiden Richtungen und die häufig rücksichtslose Fahrweise der von der BAB hinzukommenden Schwerlastverkehrsteilnehmer.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die Verkehrssituation auf der B 65 auf dem Straßenabschnitt Wichtringhausen (Barsinghausen) in Richtung BAB-Verknüpfungspunkt?
  2. Wie hat sich die Verkehrsbelastung - in beiden Fahrtrichtungen - seit dem Jahr 2000 entwickelt?
  3. Wie hat sich das Unfallgeschehen seit dem Jahr 2000 entwickelt? Gibt es Erkenntnisse über sogenannte Beinaheunfälle?
  4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Verstöße im Straßenverkehr - insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen - vor?
  5. Hält die Landesregierung die Installation von beidseitigen stationären Radarmessgeräten zur Reduzierung von Geschwindigkeitsübertretungen für geeignet, die Verkehrssicherheit im fraglichen Straßenabschnitt zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wie beurteilt die Landesregierung die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der B 65/Wichmarstraße (Wichtringhausen)?
  7. Wann wird die Landesregierung der Forderung nach mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich B 65/Wichmarstraße nachkommen und die Situation durch bauliche Maßnahmen und/oder die Installation einer Vier-Punkt-Ampel nachhaltig verbessern?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 19.11.2009 wie folgt:

Zu 1.:
Nach Aussage der Polizei ereigneten sich im Bereich der B 65 von km 20,0 bis 25,1 in den letzten Jahren Unfälle in beiden Fahrtrichtungen. Dieser Bereich ist deshalb ein Überwachungsschwerpunkt des örtlich zuständigen Polizeikommisariats Barsinghausen. Ein konkreter Unfallschwerpunkt und/oder eine bestimmte Unfallursache lassen sich aber nicht feststellen. Die Kreuzung Wichmarstraße sowie die Ortslage Wichtringhausen sind somit nicht als Unfallschwerpunkte einzustufen

.Auf der Nordseite der B 65 befindet sich ein durchgehender gemeinsamer Geh- und Radweg. Das Queren der Fußgänger über die B 65 ist durch eine Lichtsignalanlage gesichert möglich. Das Queren der Wichmarstraße ist gefahrlos möglich, weil die aus der Wichmarstraße kommenden Fahrzeuge an der Blockmarkierung anhalten.

Die Wichmarstraße ist eine Sackgasse; die von hier kommenden Fahrzeugführer sind alle ortskundig. In der Wichmarstraße sind Kontaktschleifen verlegt, die die vorhandene Fußgänger-Lichtsignalanlage steuern. Wenn aus der Wichmarstraße Fahrzeuge länger als 8 Sekunden an der Wartelinie stehen, schaltet die Lichtsignalanlage im Zuge der B 65 auf "Rot", so dass die Fahrzeuge gefahrlos in die B 65 einfahren können. Die Anlage ist am 20.4.09 auf LED umgerüstet worden, sodass damit eine bessere Sichtbarkeit erreicht wurde. Eine Vierpunkt-Lichtsignalanlage ist nicht erforderlich, weil zurzeit alle Verkehrsbeziehungen angemessen geregelt sind.

Zu 2.:
Die Verkehrsentwicklung in den letzten Jahren stellt sich wie folgt dar:

Verkehrsentwicklung Barsinghausen im Zuge der B 65

Jahr Durchschnittlicher Tagesverkehr Durchschnittlicher Tagesschwerlastverkehr Anmerkung
2000

9.777

911

Sonderverkehrszählung

2001

Keine Daten erhoben

Keine Daten erhoben

2002

Keine Daten erhoben

Keine Daten erhoben

2003

11.140

1.000

Seit 2003:Automatische Langzeitzählstelle

2004

11.325

1.042

2005

11.325

1.241

2006

11.267

1.018

2007

11.729

996

2008

11.407

971

Die durchschnittliche Verkehrsbelastung am Tag ist seit ca. 2003 konstant, die Schwerverkehrsbelastung war in dieser Zeit leicht rückläufig. Die gemessenen Werte entsprechen sowohl hinsichtlich des Pkw-, als auch des Schwerlastverkehrs einer für Bundesstraßen normalen Belastung .

Zu 3.:
Aus dem polizeilichen Datenbestand liegen Informationen über das Unfallgeschehen in Wichtringhausen ab dem Jahr 2005 vor. Danach ereigneten sich im Jahr 2005 zwei Verkehrsunfälle, im Jahr 2006 drei, im Jahr 2007 sechs, im Jahr 2008 sieben und bis einschließlich September 2009 vier Verkehrsunfälle. Dabei wurden in den Jahren 2005 bis einschließlich 2007 jeweils zwei Personen leicht verletzt. Im Jahr 2008 war ein leicht verletztes Unfallopfer zu verzeichnen und im Jahr 2009 bis einschließlich September 2009 zwei leicht und eine schwer verletzte Person. Getötete Unfallopfer waren in diesem Zeitraum nicht zu beklagen.

Erkenntnisse über sogenannte Beinaheunfälle liegen nicht vor.

Zu 4.:
Im Jahr 2009 wurden im Bereich der Bundesstraße 65, Ortslage Wichtringhausen, durch das zuständige Polizeikommissariat an 29 Tagen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 139 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. 83 Verstöße konnten mit einem Verwarngeld geahndet werden. In 55 Fällen lag eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h zugrunde, so dass der Bußgeldbehörde eine entsprechende Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige vorzulegen war.

Zu 5.:
In keinem der in der Beantwortung zu Frage 3 dargestellten Verkehrsunfälle waren "nicht angepasste" oder "überhöhte Geschwindigkeit" unfallursächlich. Weder das Unfallgeschehen noch die Anzahl der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen lassen die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erforderlich erscheinen. Dies steht im Einklang mit den vom Nds. Ministeriums für Inneres, Sport und Integration erlassenen Richtlinien für die Verkehrssicherheitsarbeit.

Zu 6.:
Nach Angaben der Polizei wurden im Bereich der B 65 / Wichmarstr. Unfälle polizeilich wie folgt aufgenommen:

2007: 3 Auffahrunfälle (alle beim Abbiegen in die Wichmarstr.)
2008: 4 Unfälle
- davon 2 mal Auffahren beim Abbiegen in die Wichmarstr.,
- 1 mal Abkommen von der Fahrbahn beim Ausweichen vor einem Abbieger,
- 1 mal Fehler beim Einbiegen auf die B 65
2009: bislang 2 Unfälle
- 1 mal mit einem Verletzten und- 1 mal fährt ein Müllfahrzeug in der Wichmarstr. gegen einen
Betonpfeiler.

Insofern handelt es sich um keine Unfallhäufungsstelle, keinen Unfallbrennpunkt und auch um keine Einmündung mit besonderem Unfallaufkommen.

Zu 7.:
Die Sicherheit im Einmündungsbereich der B65/Wichmarstraße ist gegeben. Auf die Ausführungen zu Ziffer 6 wird verwiesen. Die vorhandene Fußgänger-Lichtsignalanlage bietet Fußgängern und insbesondere Nutzern der dortigen Bushaltestelle eine sichere Querungsmöglichkeit über die B 65. Der Radverkehr auf dem nördlich der B 65 verlaufenden Radweg ist ausreichend durch ein Stoppschild gesichert.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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