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Stationsentgelte der DB Station & Service AG

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.02.2010 - TOP 33


Die Abgeordneten Gerd Will, Heinrich Aller, Marcus Bosse, Olaf Lies, Dieter Möhrmann, Klaus Schneck, Ronald Schminke, Stefan Schostok, Petra Tiemann und Sabine Tippelt (SPD) hatten gefragt:

Für die Nutzung von Bahnhöfen und Streckenabschnitten stellen die verschiedenen Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn AG den Schienenverkehrsunternehmen Entgelte in Rechnung. Neben den konzerneigenen Unternehmen (DB Fernverkehr AG und DB Regio AG) zählen hierzu auch sogenannte Privatbahnen, wie z. B. die NordWestBahn oder Metronom.

Es mehren sich die Beschwerden gegen die Preispolitik der DB Station & Service AG. Es wird dieser DB Tochter vorgehalten, dass die Preisgestaltung nicht diskriminierungsfrei ist, da sie faktisch konzernfremde Unternehmen benachteiligt.

Zum 1. Mai 2010 wollte die DB Station & Service AG die Preise verändern. Die entsprechenden Stationspreise sind der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt und verworfen worden. Eine Genehmigung konnte nicht erteilt werden, da die Änderung intransparent ist und Preisunterschiede nicht sachlich begründet werden konnten.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Hat das Land bereits eine Überprüfung der bisherigen Stationsentgelte vor dem Hintergrund vorgenommen, dass ein größerer Teil dieser Stationspreise indirekt durch die dem Land zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel finanziert wird?
  2. Welche Bemühungen hat die Landesregierung unternommen, um zu verhindern, dass trotz der hohen Stationsentgelte, die die DB Station & Service AG einnimmt, in verschiedenen Bahnhöfen keinerlei Investitionen getätigt werden, sodass diese verfallen?
  3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Preisgestaltung der Streckenentgelte der DB Netz AG in Bezug auf einen diskriminierungsfreien Zugang vor?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) bestellt im Auftrag des Landes Betriebsleistungen im Schienenpersonennahverkehr bei Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Diese EVU müssen wiederum Leistungen bei anderen Unternehmen einkaufen, um die von der LNVG bestellten Verkehre tatsächlich erbringen zu können. Zu diesen Vorleistungen zählen beispielsweise auch die Nutzung von Stationen und Schienenwegen, die sich im Eigentum der DB Station&Service AG bzw. der DB Netz AG befinden. Mit Abschluss eines Stationsnutzungsvertrages wird beispielsweise den Zugangsberechtigten das Nutzungsrecht an der Infrastruktur von Personenbahnhöfen eingeräumt. Vertragliche Beziehungen zwischen dem Land bzw der LNVG als Besteller von Betriebsleistungen und den Infrastrukturunternehmen DB Station&Service oder DB Netz bestehen hinsichtlich der Nutzung dieser Anlagen somit nicht.

Die DB Station&Servise AG bzw. DB Netz AG sind als Eisenbahninfrastrukturunternehmen gem. § 14 AEG verpflichtet, die diskriminierungsfreie Benutzung der von ihnen betriebenen Eisenbahninfrastruktur und die diskriminierungsfreie Erbringung der von ihnen angebotenen Leistungen in einem bestimmten Umfang zu gewähren.

Das seit dem 01.01.2005 angewandte Preissystem der DB Station&Service AG für die Benutzung der Stationen und Bahnhöfe kehrte sich von den vormaligen, stationsspezifischen Entgelten ab und wandte sich einer neuen, gruppenspezifischen Preisbildung zu.

Da das Stationspreissystem von Anfang an von den EVU, Aufgabenträgern und Ländern heftig kritisiert wurde, hat die Bundesnetzagentur in ihrer Aufgabe als Regulierungsbehörde eine Überprüfung vorgenommen.

Mit Bescheid vom 10.12.2009 hat sie das bisherige Preissystem der DB Station&Service AG zum 01.05.2010 für ungültig erklärt, da dieses nicht mit den eisenbahnrechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Als Begründung wird aufgeführt, dass die Entgelthöhen nicht die entstehenden Kosten widerspiegeln und insofern keine verursachergerechte Kostenzuschneidung vorliegt. Des Weiteren wurde beanstandet, dass die Methoden der DB Station&Service AG zur Herleitung der verschiedenen Entgeltkomponenten intransparent sind.

Das Unternehmen wurde außerdem verpflichtet, eine neue Stati-onspreisliste aufzustellen. Diese muss spätestens mit Wirksam-werden der Ungültigkeitserklärung am 01.05.2010 in Kraft treten. Zuvor hat die DB Station&Service AG der Bundesnetzagentur bis zum 01.03.2010 ein Konzept vorzulegen, in dem darzustellen ist, in welcher Weise eine Neufassung der Höhe der Entgelte erfolgen wird und welche Entgeltbildungskriterien sie zukünftig heranzuzie-hen beabsichtigt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die Überprüfung der Vorschriften, die den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur regeln, ist Aufgabe der Bundesnetzagentur. Zu diesen Vorschriften zählen ausdrücklich auch die Entgeltgrundsätze und die Entgelthöhen. Dem Land steht somit eine Prüfungskompetenz nicht zu.

Das Land Niedersachsen und die mit der Aufgabenträgerschaft betraute LNVG teilen jedoch bereits früher erhobene Bedenken gegen das geltende Stationspreissystem. Die LNVG steht deswegen auch in enger Abstimmung mit beauftragten Verkehrsunternehmen, um eine Prüfung der Stationsentgelte auf zivilrechtlichem Weg zu erwirken.

Zu 2.:
Die Pflege, Unterhaltung und Modernisierung der Stationen ist originäre Aufgabe der jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, wie der DB Station & Service. Die Mitwirkungsrechte des Landes sind stark eingegrenzt. Da das Land Niedersachsen aber ein großes Interesse an modernen und barrierefreien Bahnstationen entlang der Strecken in Niedersachsen hat, wurden und wer-den gemeinsam mit dem Bund und der DB Programme zur Bahnhofsmodernisierung aufgelegt, wie z.B. Niedersachsen ist am Zug I und II. Insoweit wird weiterhin in den Erhalt und die Verbesserung der Stationen investiert.

Zu 3.:
Der Landesregierung ist bekannt, dass die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde auch dass Trassenpreissystem der DB Netz AG prüft.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
19.03.2010

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