Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Regionalisierungsmittel ÖPNV

Der Abgeordnete Enno Hagenah (GRÜNE) hatte gefragt:

Die Aufgabenträger des ÖPNV müssen bereits in den nächsten Wochen ihre verbindlichen Bestellungen bei den Verkehrsunternehmen für 2011 abgeben. Ob und in welcher Höhe erneut zusätzliche Ausgleichsbeträge vom Land oder von der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) zur Kompensation der Bundeskürzungen bei den Regionalisierungsmitteln zur Verfügung gestellt werden, ist offen. Wenn keine zusätzlichen Mittel fließen, stehen 16 Nahverkehrsverbindungen in Niedersachsen auf dem Spiel. Es drohen damit Abbestellungen von acht Bahn- und Buslinien in der Region Hannover, und im Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) stehen 425 500 Zugkilometer im Jahr auf acht Strecken infrage.

Die Ausgleichszahlungen des Landes sind im Jahr 2007 aufgrund der landesweiten Proteste wegen dieser drohenden Angebotseinschränkungen im ÖPNV erstmals zugesagt worden. Diese Zusage jetzt zur Disposition zu stellen, ohne dass sich die Finanzierungssituation des ÖPNV anderweitig durch Wettbewerbsgewinne in der Region Hannover oder im Bereich des ZGB entspannt hätte, erzeugt bei den Verkehrsträgern und den vielen Menschen, die den öffentlichen Personennahverkehr auf den betroffenen Verbindungen derzeit nutzen, Unverständnis.

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen am 27. März 2009 selbst klare Aussagen über die negativen Folgen ausbleibender Kompensationszahlungen bei den Regionalisierungsmitteln auch für 2011 und 2012 getroffen:

„… Nach Angaben der Region Hannover besteht auch in 2010 ein zusätzlicher Bedarf an Kompensationszahlungen in gleicher Höhe wie 2008 und 2009 (1,793 Millionen Euro). Aufgrund vertraglicher Bindungen bei dem S-Bahn-Verkehr Hannover ist die Region Hannover mindestens bis Ende 2012 auf diese Kompensationszahlungen angewiesen.

Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB):

Im Rahmen des Verkehrsvertrags mit der DB Regio AG besteht seit 2003 die Möglichkeit, 30 % der Verkehrsleistungen im Wettbewerb zu vergeben. Hiervon hat der ZGB bisher keinen Gebrauch gemacht. Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen und damit die Einführung von Wettbewerb im SPNV ist nach Auskunft des ZGB erst mit der Realisierung der RegioStadtBahn Braunschweig (RSB BS) ab 2013 vorgesehen. Deshalb sind nunmehr, soweit auf Abbestellungen verzichtet wird, Kompensationszahlungen bis mindestens 2014 notwendig.

Nach einem Bedarf von 4,954 Millionen Euro p. a. in den Jahren 2008 und 2009 steigt der Bedarf in 2010 nach Angaben des ZGB um 0,690 Millionen Euro auf 5,644 Millionen Euro. Grund hierfür ist ebenfalls der Fernverkehrswegfall der IC-Linie 26 im Leinetal und eine damit verbundene Bestellung von Mehrleistungen. In den Jahren 2011 bis 2014 erwartet der ZGB aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte eine Steigerung seines Bedarfs und damit der nötigen Kompensationszahlungen um durchschnittlich 2,24 % p. a.“

Ich frage die Landesregierung:

  1. Hat sich an diesen Fakten und den möglichen Konsequenzen für das ÖV-Angebot in der Region Hannover oder dem ZGB inzwischen etwas signifikant geändert?
  2. Wie wird die Landesregierung die am 9. April 2010 von LNVG-Geschäftsführer Menn im Verkehrsausschuss zu dem Thema getroffene Aussage „Alle gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass keine Angebote zurückgenommen werden.“ unterstützen?
  3. Wird die Landesregierung hier wie in 2008 und 2009 selbst über Haushaltsmittel initiativ, oder will sie die bisher allein bei der LNVG durch Wettbewerbserfolge erreichten finanziellen Spielräume wie in 2010 auch in 2011 dazu nutzen, die notwendigen Ausgleichsmittel an die Region Hannover und den ZGB zum Erhalt des ÖV-Angebotes zu geben?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

In den Jahren 2008 und 2009 sind den ÖPNV-Aufgabenträgern zusätzliche Landesmittel in Höhe von 15 Mio. € p.a. für die Bestellung von ÖPNV-Betriebsleistungen zur Verfügung gestellt worden. Diese freiwilligen Leistungen des Landes dienten der Teilkompensation für die unerwarteten Kürzungen der Regionalisierungsmittel durch den Bund ab 2006.

Der Landesregierung ist bekannt, dass die Region Hannover und der Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) teilweise durch langfristige Verkehrsverträge gebunden sind. Dennoch ist es den beiden Aufgabenträgern nach diesen Verträgen durchaus möglich, Verkehrsleistungen abzubestellen, um dadurch im Rahmen der eigenverantwortlichen Aufgabenträgerschaft auf die vom Bund ausgelösten Veränderungen der Rahmenbedingungen zu reagieren. Alternativ können die Aufgabenträger die Betriebsleistungen auch im bisherigen Umfang weiterbestellen, soweit die Finanzierung beispielsweise aus Rückzahlungen der Verkehrsunternehmen oder durch den Verzicht / die Verschiebung von Investitionsvorhaben möglich ist.

Grundsätzlich gilt: Die Aufgabenträger können nicht von längerfristigen zusätzlichen Zahlungen des Landes ausgehen. Neben der Finanzsituation des Landes ist bei den freiwilligen Leistungen auch das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Damit ist eine finanzielle Bedarfsprüfung verbunden. Soweit die Aufgabenträger die Betriebsleistungen aus vorhandenen Mitteln finanzieren können, sind zusätzliche Zahlungen des Landes unzulässig.

Die Landesregierung prüft derzeit den Bedarf an zusätzlichen Mitteln. Eine Prüfung wird bis zum Ende der Bestellfrist für die Betriebsleistungen des Fahrplanjahres 2011 abgeschlossen sein.

Die von dem LNVG-Geschäftsführer im Verkehrsausschuss am 09.04.2010 getroffene Aussage bezog sich auf die Abstimmung sinnvoller, aufgabenträgerübergreifender Verkehrsangebote und nicht auf einen finanziellen Ausgleich zwischen den Aufgabenträgern.

Dieses vorausgeschickt, wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

Zu 1.:
Die in der Anfrage genannten Mittelforderungen der Aufgabenträger bestehen weiterhin. Die Prüfungen für den zusätzlichen finanziellen Bedarf sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkunen wird verwiesen.

Zu 2.:
Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. Die Landesregierung unterstützt die Aufgabenträger bei den Abstimmungen für nachfrageorientierte, aufgabenträgerübergreifende Verkehrsangebote.

Zu 3.:
Soweit den Aufgabenträgern zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, erfolgt die Finanzierung aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes. Die Bereitstellung dieser Mittel erfolgt zu Lasten der ÖPNV-Investitionsförderung und damit nicht zu Lasten der LNVG.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln