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Tempolimits auf Autobahnen

Der Abgeordnete Enno Hagenah (Grüne) hatte gefragt:

Mit dieser Überschrift kommentierte die Hannoversche Neue Presse am 8. April 2010 kritisch die Initiative von Minister Bode, Tempolimits auf Autobahnen zu überprüfen und - wo immer möglich - aufzuheben. Obwohl nur 290 km der 1 400 km Autobahnstrecke in Niedersachsen ein Tempolimit haben, will die Landesregierung laut Verkehrsminister Bode diese nun überall dort aufheben, wo sich dadurch das Unfallrisiko nicht erhöht.

Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU, Björn Thümler, unterstützte dieses Vorgehen mit dem Hinweis: „Wenn man auf gut ausgebauten Strecken gezwungen werde, langsam dahinzurollen, sinke die Aufmerksamkeit - damit steige das Unfallrisiko.“

Mit dem geplanten Vorgehen der Landesregierung entsteht somit ein verkehrssicherheitstechnisches Paradoxon, wenn einerseits Tempolimits auf Autobahnen zur Bekämpfung von Unfallhäufigkeit erlassen werden und zugleich das Aufheben von Tempolimits nun das Unfallrisiko senken soll.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Teilt die Landesregierung die Sicht von Verkehrsplanern, dass die starken Geschwindigkeitsunterschiede von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern in Bereichen ohne Tempolimit die Unfallgefährdung auf Autobahnen tendenziell erhöhen und auch die Schwere von Unfällen mit der Geschwindigkeit des Verkehrs deutlich zunimmt?
  2. Wie verändern sich die klimarelevanten Emissionen des Verkehrsgeschehens bei mittlerer Nutzungsdichte einer vier-plus-zwei-spurigen Autobahn und zum Vergleich einer sechs-plus-zwei-spurigen Autobahn pro Stunde bei einem Tempolimit auf 120 km/h im Verhältnis zu entsprechenden Autobahnabschnitten ohne Tempolimit?
  3. Wie verändern sich der Verkehrsfluss und die staufreie maximale Kapazität einer vier-plus-zwei-spurigen Autobahn und zum Vergleich einer sechs-plus-zwei-spurigen Autobahn pro Stunde bei einem Tempolimit auf 120 km/h im Verhältnis zu entsprechenden Autobahnabschnitten ohne Tempolimit?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Nach der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen gilt in der gesamten Bundesrepublik grundsätzlich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h für Autobahnen und außerörtliche Straßen, die autobahnähnlich ausgebaut sind.

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nur aus konkreten sachlichen Gründen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) möglich. Unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit sind Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß StVO dann anzuordnen, wenn angenommen werden muss, dass die Kraftfahrer auch bei ausreichender Aufmerksamkeit nicht erkennen können, dass eine bestimmte Stelle oder Strecke aufgrund bestehender Besonderheiten nur mit verminderter Geschwindigkeit und unter Aufbietung erhöhter Aufmerksamkeit befahren werden darf. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO ist weiterhin zu prüfen, ob eine Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Nur wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung schützenswerter Rechtsgüter erheblich übersteigt, dürfen Beschränkungen des fließenden Verkehrs angeordnet werden. Die angeordneten Beschränkungen sind in regelmäßigen Abständen daraufhin zu überprüfen, ob die Sachverhalte vor Ort weiterhin die Verkehrsbeschränkungen rechtfertigen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Zur Frage, ob Geschwindigkeitsdifferenzen das Unfallgeschehen auf Autobahnen erhöhen, gibt es sehr divergierende Positionen. Insbesondere Lage, Ausbauzustand oder auch die Verkehrsdichte bezogen auf den Schwerlast- bzw. Pkw-Anteil wirken auf das Unfallgeschehen bei Geschwindigkeitsdifferenzen ein. Die Landesregierung lässt daher jeweils einzelfallbezogen prüfen, ob die obigen Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen vorliegen.

Zu 2.:
Die StVO bietet keine Rechtsgrundlage für ein Tempolimit aus Klimaschutzgründen. Darüber hinaus sind nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes durch Tempolimits auf Autobahnen nur sehr geringe Wirkungen für den Klimaschutz zu verzeichnen.

Zu 3.:
Der Verkehrsfluss und die staufreie maximale Kapazität einer Autobahn ist von einer Vielzahl von Parametern abhängig (bspw. den Verkehrsbelastungen, den Schwerverkehrsanteilen, den Steigungen, der Länge der Steigungsstrecken, der Lage der jeweiligen Streckenabschnitte etc.), so dass generalisierende Aussagen hierzu nicht getroffen werden können.

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erstellt am:
30.04.2010

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