Metronom-Eisenbahngesellschaft
Der Abgeordnete Uwe Schwarz (SPD) hatte gefragt:
Seit dem 14. Dezember 2003 wird der Metronom im regionalen Zugverkehr sehr erfolgreich betrieben. Zunächst wurde er auf der Strecke Hamburg–Bremen, später auch auf der Strecke Göttingen–Hamburg eingesetzt. Die Züge der Metronom-Eisenbahngesellschaft zeichnen sich u. a. durch einen sehr freundlichen Service, Pünktlichkeit und Sauberkeit aus. Die Fahrgastzahlen konnten zum Teil über 40 % gesteigert werden. Den Metronom kann man somit als ein Paradebeispiel des immer wieder von der Landesregierung propagierten Wettbewerbs ansehen.
Nach der Regionalisierung des Regionalverkehrs hat die Deutsche Bahn beschlossen, das britische Verkehrsunternehmen Arriva zu übernehmen. Die Unternehmensleitung der Arriva hat ihren Aktionären empfohlen, dem Übernahmeangebot zuzustimmen. Die Arriva ist über mehrere Zwischengesellschaften auch am Bahnwettbewerber Metronom beteiligt. Die britische Arriva ist gesellschaftsrechtlich über die Osthannoversche Eisenbahn AG (OHE) mit dem Metronom verbunden. Dies ist Folge des Verkaufes der Landesanteile an der OHE im Jahr 2007.
Die Folge der Übernahme wäre, dass die Metronom-Eisenbahngesellschaft als bisheriger Wettbewerber der Bahn nun zu einer Konzerngesellschaft würde und nicht mehr eigenständig agieren könnte. Die plötzliche Abberufung der beiden Geschäftsführer der Uelzener Eisenbahngesellschaft könnte ein weiteres Indiz der geplanten Übernahme sein, um das Unternehmen bewusst zu schwächen.
Benex, die Holdinggesellschaft der Hamburger Hochbahn AG, momentan mit 25,1 % Gesellschafter beim Metronom, hat schon öffentlich verkündet, gerne den Metronom übernehmen zu wollen. Diese Gesellschaft ist für ihre hohen Gewinnerwartungen und die Zahlung von Dumpinglöhnen bekannt. Die Tarifverträge beim Metronom laufen im Juni dieses Jahres aus, daher ist es nur zu gut verständlich, wenn sich die Angestellten der Metronom-Eisenbahngesellschaft Sorgen um ihre Zukunft und den Verlust ihrer Arbeitsplätze machen.
Aufgrund der vertraglichen Abreden beim Verkauf der landeseigenen OHE-Anteile ist die Arriva in der Verfügung ihres Beteiligungsbesitzes, so auch der Metronom, beschränkt. Daher kommt der Landesregierung ein wichtiges Mitspracherecht über die Zukunft des Metronoms zu.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie stellt sich der vorab geschilderte Sachverhalt aus Sicht der Landesregierung dar, und wie bewertet sie den Einfluss der Deutschen Bahn AG im Falle einer Übernahme der britischen Arriva auf die Metronom-Eisenbahngesellschaft?
- Was unternimmt die Landesregierung, damit der Metronom auch zukünftig ein ernsthafter und eigenständiger Mitbewerber beim Betrieb und der Vergabe der SPNV Leistungen bleibt?
- Wann werden die Reisenden sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sicherheit über den Weiterbestand des Metronom, die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und den Weiterbestand ihrer Tarifgebundenheit erhalten?
Auf dem niedersächsischen Schienenpersonennahverkehrs- (SPNV) -markt sind derzeit acht Verkehrsunternehmen tätig, von denen lediglich drei Unternehmen Marktanteile über 5% haben. Dies sind neben der DB Regio mit 46 %, die NordWestBahn mit 22 % und die metronom Eisenbahngesellschaft GmbH (metronom) mit 21 %. Die wichtige Rolle, die metronom damit als Wettbewerber der ansonsten marktbeherrschenden Deutschen Bahn AG (DB AG) zukommt, ist der niedersächsischen Landesregierung bewusst.
Die gute Entwicklung seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 2003 fußt in der hohen Qualität bei der Erbringung der Verkehrsleistungen. Inzwischen werden von metronom die Strecken Uelzen-Hannover-Göttingen, Hamburg-Stade-Cuxhaven, Bremen-Hamburg-Uelzen, Bremen-Hamburg und Metropolverkehre Hamburger Umland bedient.
Gesellschafter der metronom sind die in Celle ansässige NiedersachsenBahn GmbH (NB) zu 69,9 %, die in Hamburg ansässige BeNEX GmbH zu 25,1 % und die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) zu 5 %. Gesellschafter der NB sind die Osthannoversche Eisenbahnen AG (OHE), Celle, zu 60 % und Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB), Zeven, zu 40 %. Die Arriva Bachstein GmbH hat 2007 die Anteile der DB AG, des Bundes und des Landes an der OHE gekauft und besitzt nunmehr 87,5% der OHE-Anteile. Da Arriva Bachstein GmbH einer Tochtergesellschaft der Arriva Deutschland GmbH ist, hat der britische Mutterkonzern Arriva indirekt Einwirkungsmöglichkeiten auf metronom.
Folge einer uneingeschränkten Übernahme der Arriva durch die DB AG wäre, dass metronom Teil des zusammengeschlossenen Unternehmens DB/Arriva wird und die marktbeherrschende Stellung der DB AG in Deutschland und Niedersachsen weiter verstärkt würde.
Allerdings bedarf der beabsichtigte Zusammenschluss eines Fusionskontrollverfahrens und der vorherigen Genehmigung der Kartellbehörden, hier der Europäischen Kommission. Die formelle Anmeldung seitens der DB AG/Arriva ist bisher noch nicht erfolgt.
Dieses vorausgeschickt, wird die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Die Landesregierung geht davon aus, dass der DB AG und Arriva im Fusionskontrollverfahren auferlegt wird, Arriva Deutschland ganz oder in Teilen weiterzuveräußern bevor eine Fusion vollzogen wird. In Folge dessen erwartet die Landesregierung, dass die DB AG keine Einflussmöglichkeiten auf metronom haben und eine Wettbewerbsverzerrung verhindert wird. Je nachdem, welche inhaltlichen Einschränkungen/Rahmenbedingungen von der EU-Kommission für die Fusion von Arriva und DB vorgegeben werden, bestimmen sich die mittelbaren und unmittelbaren Einflussmöglichkeiten des Landes Niedersachsen.
Die Landesregierung will insbesondere die bisherigen Erfolge des SPNV, die in erster Linie durch den eingeführten Wettbewerb entstanden sind, gewahrt sehen.
Zu 2.:
Die Landesregierung hat bereits vor der formellen Einleitung des Fusionskontrollverfahrens bei den für die Entscheidung relevanten Behörden die niedersächsischen Interessen an einem funktionierenden Wettbewerb - insbesondere SPNV-Markt - dargelegt und um Beteiligung im Verfahren gebeten. Zudem wird sie auf die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag über die OHE-Aktien achten, besonders auf die Weiterveräußerungsverbote und -einschränkungen. Hierzu wird auf die Landtags-Drucksache 15/3445 vom 9.1.2007 verwiesen.
Zu 3.:
Auch eine mittelbare Übernahme der metronom durch eine andere Gesellschaft hat direkt keine Auswirkungen auf den Fortbestand von metronom. Die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen mit Dritten, wie z.B. Verkehrsverträge, müssen weiterhin erfüllt werden. Darüber hinaus rechtfertigt eine Übernahme als solche auch keine außerordentlichen Kündigungen der Mitarbeiter der metronom. Die Tarifgebundenheit hängt maßgeblich von den Verhandlungen der Gewerkschaften mit den Arbeitgebern ab. Die Landesregierung hat keine Einflussmöglichkeiten auf das Verhandlungsergebnis.
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erstellt am:
10.06.2010