Weltnaturerbe Wattenmeer
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19.08.2010 - TOP 27. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Ronald Schminke und Sigrid Rakow (SPD)
Die Abgeordneten Ronald Schminke und Sigrid Rakow (SPD) hatten gefragt:
Laut HAZ vom 24. Juni 2010 fordert Umweltminister Sander schärfere Kontrollen von Ölplattformen. Anlass für ihn war demnach die Sorge der EU um die Sicherheit von Ölbohrungen in der Nordsee. Günther Oettinger, Energiekommissar der EU, erwog laut Artikel strengere Sicherheitsauflagen sowie eine Überprüfung der Notfallpläne der Firmen und der geltenden Haftungsregelungen.
Die TAZ vom 8. Juli 2010 berichtet über die Verlängerung der Ölförderung im Wattenmeer um weitere 30 Jahre. Demnach hat das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bereits Ende Mai die Förderkonzession für eine Ölplattform des Konzerns RWE Dea verlängert. Laut Artikel kam diese Information erst am Rande der Feiern zum ersten Jahrestag des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer am 27. Juni eher zufällig ans Licht. Der Leiter des Wattenmeersekretariats in Wilhelmshaven wird wiedergegeben mit der Erklärung: „Eigentlich darf in einem Weltnaturerbe keine Ressourcennutzung stattfinden. Aber es gibt Rechtsansprüche. Deshalb wurde die Mittelplate aus dem Naturerbegebiet herausgeschnitten.“
Die MdL Ronald Schminke und Sigrid Rakow haben Mitte Mai 2010 mit einer Kleinen Anfrage zur mündlichen Beantwortung nach einer Einschätzung der Landesregierung zu genau dieser Ölförderung gefragt. Die Antwort der Landesregierung vom 10. Juni 2010 lautet sinngemäß: Erdölgewinnung sei im Weltnaturerbe ausgeschlossen, nähere Informationen zu der o. g. Erdölförderung lägen der Landesregierung nicht vor.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie erklärt sie die Antwort auf die Fragen der Abgeordneten Schminke und Rakow, nachzulesen im Protokoll der 74. Plenarsitzung, die mit der bereits Ende Mai erteilten Genehmigung durch das LBEG nicht übereinstimmt?
- Warum genau und auf welcher Rechtsgrundlage wurde nach Einschätzung der Landesregierung die Verlängerung der Ölförderung im Weltnaturerbe für weitere 30 Jahre genehmigt, und mit welchen Auflagen welcher zusätzlicher Sicherheitsstandards wurde dem besonderen Schutzstatus Weltnaturerbe Rechnung getragen?
- Inwieweit passt zu diesem Vorfall die Aussage von Umweltminister Sander, dem das LBEG nachgeordnet ist, dass er schärfere Kontrollen für die Ölplattformen fordere, wenn er offenkundig über die erteilten Genehmigungen aus Niedersachsen nicht im Bilde ist?
Vorbemerkungen:
Wie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abg. Ronald Schminke und Sigrid Rakow (SPD) zur Sicherheit der Bohrtürme in der Nordsee dargelegt, obliegt die Zuständigkeit für die Genehmigung und Überwachung von bergbaulichen Aktivitäten in der Deutschen Nordsee den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die flächenmäßige Abgrenzung dieser Zuständigkeiten ergibt sich für den deutschen Anteil am Festlandsockel der Nordsee aus einem Verwaltungsabkommen und im Bereich der Küstengewässer aus der Landesgrenze, wobei das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowohl im niedersächsischen als auch im schleswig-holsteinischen Zuständigkeitsbereich als Bergbehörde für das jeweilige Land tätig ist. Die Tätigkeit des LBEG als schleswig-holsteinische Bergbehörde basiert auf dem Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein vom 14. Oktober/4. Dezember 1954 in der Fassung vom 22. September/21. Dezember 2008.
Die Fachaufsicht über das LBEG nimmt, soweit es in der Nordsee Tätigkeiten als niedersächsische Bergbehörde ausübt, das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und, soweit es Tätigkeiten als schleswig-holsteinische Bergbehörde ausübt, das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein wahr.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Bohr- und Förderinsel Mittelplate-A liegt in Schleswig-Holstein. Insofern hat das LBEG bei der Verlängerung der bergrechtlichen Bewilligung zur Gewinnung von Erdöl aus dem Feld Mittelplate als schleswig-holsteinische Landesbehörde gehandelt. Die Landesregierung wurde über die Verlängerung dieser Bewilligung nicht informiert.
Zu 2.:
Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor.
Zu 3.:
Auf die Vorbemerkungen und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.08.2010