Landesförderung beim Windkraftanlagenbauer AMBAU GmbH
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.09.2010 - TOP 28. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Ursula Weisser-Roelle (LINKE)
Die Abgeordnete Ursula Weisser-Roelle (LINKE) hatte gefragt:
Die AMBAU GmbH ist ein führender Hersteller für Offshore- und Onshore-Turmsegmente. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die AMBAU Personalservice GmbH. Hier werden Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter beschäftigt, die hauptsächlich bei AMBAU selbst arbeiten.
Ein wichtiger Unternehmensstandort ist Cuxhaven. Im Werk werden Offshore-Türme mit großen Durchmessern und hohen Bauteilegewichten gebaut. Von 108 Beschäftigten im Cuxhavener Werk arbeiten 51 Personen in der hauseigenen Leiharbeitsfirma. Für die Beschäftigten in der Leiharbeit gilt der sogenannte AMP-Tarifvertrag. Danach erhalten Beschäftigte in der untersten Entgeltstufe derzeit 7,60 Euro je Stunde. Festangestellte wiederum haben bisher keinen Tarifvertrag, ihre Löhne werden individuell ausgehandelt. Die Löhne für die Leiharbeitsbeschäftigten liegen in der Regel zwischen 4 Euro und 5 Euro unter denen der Stammbeschäftigten, vergleichbare Tätigkeiten vorausgesetzt.
Nach vorliegenden Informationen soll AMBAU für die Errichtung der Betriebsstätte in Cuxhaven (Anlage zur seriellen Herstellung von Stahlrohrtürmen für Offshore-Windkraftanlagen) im Jahr 2008 eine Förderung in Höhe von zusammen 6 637 500 Euro erhalten haben. Eine Hälfte soll aus EU-Mitteln (EFRE-Programm) und die andere Hälfte zu gleichen Anteilen jeweils vom Bund bzw. vom Land Niedersachsen stammen. Zusätzlich soll die AMBAU GmbH an der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten im Bereich Stahlverarbeitung und für das Führen von Gabelstaplern und Kranen durch ESF-Mittel in Höhe von ca. 100 000 Euro profitiert haben.
Wird der Definition der Bundesregierung gefolgt, wonach missbräuchlicher Einsatz von Leiharbeit dort vorliegt, „wo Zeitarbeit dazu genutzt wird, systematisch Stammbeschäftigte durch Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeiter zu ersetzen“ - Bundestagsdrucksache 17/1321 -, so dürfte dies auf den Windkraftanlagenbauer AMBAU GmbH zutreffen. Bei diesem Unternehmen werden Stammbeschäftigte durch Leiharbeitskräfte ersetzt. Neueinstellungen erfolgen nahezu ausschließlich über Leiharbeitskräfte. Ein Einsatz der Leiharbeit ausschließlich für die Deckung von Auftragsspitzen liegt offenkundig nicht vor. AMBAU plant nach eigenen Angaben, wie das Sonntagsjournal der Nordseezeitung vom 11. Juli 2010 berichtet, bereits für das Jahr 2012, ein neues Werk in Cuxhaven zu errichten.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Förderungen aus Landesmitteln hat die Firma AMBAU GmbH in den Jahren 2008 bis 2010 erhalten?
- Wie bewertet die Landesregierung diese Landesförderung angesichts des offensichtlichen Missbrauchs von Leiharbeit in der Firma AMBAU GmbH, unter Zugrundelegung der entsprechenden Definition der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 17/1321?
- Beabsichtigt die Landesregierung, die Vergabe von Fördermitteln an Unternehmen künftig an Kriterien zu koppeln, die Beschäftigte der Unternehmen vor Lohndumping infolge des Einsatzes von Leiharbeit schützen?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Die Landesregierung leistet mit der Entwicklung von Infrastrukturen für die Offshore-Windenergiebranche und bei Bedarf auch mit der einzelbetrieblichen Förderung von Unternehmen dieser Branche einen erheblichen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Außerdem verbessern die Förderprojekte zur Qualifizierung von Fachkräften für die Offshore-Windkraftbranche die Wachstumschancen des Wirtschaftsstandortes Cuxhaven sowie der EU-Förderzielregion „Konvergenz“ des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg deutlich.
Mit der Ansiedelung der AMBAU GmbH Stahl- und Anlagenbau konnte ein wichtiger Ankernutzer für die Offshore Basis Cuxhaven gewonnen werden. AMBAU hat die Produktion in ihrer neu errichteten Betriebsstätte am Standort Cuxhaven im Herbst 2008 aufgenommen. Dieses Werk ist speziell auf die Produktion von Großrohrsegmenten und Türmen mit großen Durchmessern und hohen Bauteilgewichten ausgerichtet. Damit reagiert AMBAU auf die steigende Nachfrage nach großen Türmen und günstigen logistischen Lösungen für den Bereich der Offshore-Windenergie. Die Bauteile können direkt vom Produktionsstandort in Cuxhaven in die Projektgebiete verschifft werden.
Nach Auskunft der Geschäftsführung sind bei der AMBAU GmbH am Standort Cuxhaven zurzeit 108 Beschäftigte, darunter 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMBAU Personalservice GmbH, für das Unternehmen tätig.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die Firma AMBAU GmbH Stahl- und Anlagenbau hat mit Bewilligungsbescheid vom 16.07.2008 eine Förderzusage in Höhe von 6.637.500 € aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) erhalten. Die GRW-Mittel setzen sich zu je 50% aus Landes- und Bundesmitteln zusammen, so dass der Landesanteil 1.659.375 € beträgt.
Außerdem profitierte die AMBAU GmbH von dem überbetrieblichen Qualifizierungsprojekt „Profiling und Qualifizierung von Beschäftigten in Betrieben des Offshore-Anlagenbau in Cuxhaven“.
Zu 2.:
Die Landesregierung missbilligt selbstverständlich den Missbrauch von Leiharbeit. Ihr liegen allerdings keine Erkenntnisse über einen solchen Missbrauch bei der Firma AMBAU vor.
Zu 3.:
Die Vergabe von Fördermittel an Unternehmen richtet sich nach den Vorgaben des GRW-Gesetzes aus 2007 und des GRW-Koordinierungsrahmens aus 2009 sowie nach den auf diese gesetzlichen Regelungen aufbauenden Förderregeln. Eine Differenzierung der Förderregeln bezogen auf verschiedene legale Arbeitsverhältnisse ist außerhalb der besonderen Berücksichtigung von Ausbildungsplätzen, die bereits im GRW-Koordinierungsrahmen verankert ist, nicht zulässig.
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erstellt am:
09.09.2010