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B 3 im Bereich Hemmingen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 07.10.2010 - TOP 31. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schostock (SPD)


Der Abgeordnete Stefan Schostock (SPD) hatte gefragt:

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hemmingen leiden massiv unter den enormen Belastungen der B 3, die in Nord-Süd-Richtung durch die Stadt verläuft. Seit der Einführung der Lkw-Maut ist die Belastung noch einmal deutlich gestiegen, da die Straße als Mautausweichroute zur BAB 7 genutzt wird. Vom Straßenlärm sind ausweislich der bereits vom Land erstellten Lärmkarten tagsüber 900 und nachts 700 Personen in gesundheitsgefährdendem Ausmaß betroffen.

Die Stadt Hemmingen hat sich daher an das MW gewandt und um Unterstützung bei dem Ansinnen geworben, die Mautpflicht auf die B 3 gemäß § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen auszudehnen. Das Ministerium hat grundsätzlich Unterstützung für dieses Vorhaben signalisiert, zunächst aber ein einheitliches Meinungsbild aller im Verlauf der B 3 zwischen Hannover und Northeim liegenden Kommunen vorausgesetzt. Es handelt sich hier um acht verschiedene Städte und Gemeinden, die sich in vier verschiedenen Landkreisen befinden.

Weitere Zusagen sind vom MW gegenüber der Stadt Hemmingen nicht gemacht worden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Landesregierung in der Vergangenheit gegen den Mautausweichverkehr auf der B 3 in Höhe Hemmingen eingesetzt?
  2. Was gedenkt die Landesregierung in dieser Sache künftig zu unternehmen, um die Lärmbelastung der Anwohner zu minimieren?
  3. Wie bewertet die Landesregierung den Vorstoß der Stadt Hemmingen zur Bemautung der B 3, und wie wird sie diesen unterstützen?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Frage der Bemautung von Bundesstraßen ist in Niedersachsen kurz nach Einführung der Mautpflicht auf Autobahnen mit den als Straßenverkehrsbehörden für die Bundesstraßen zuständigen Kommunen intensiv erörtert worden. Dabei wurde die Anmeldung einer Bundesstraße für die Mautpflicht von einem übereinstimmenden Votum der für einen Streckenabschnitt zwischen zwei Autobahnen zuständigen Kommunen abhängig gemacht, damit nicht ein Flickenteppich aus bemauteten und nicht bemauteten Streckenabschnitten einer Bundesstraße entsteht. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass es sich um Straßen mit nachweislich erheblichen Mautausweichverkehren handelt und ein gestiegener Schwerlastanteil nicht auf die allgemeine Steigerung des Lkw-Verkehrs oder auf örtliche Besonderheiten wie bspw. die Ausweisung neuer Gewerbegebiete zurückzuführen ist.

In die Diskussion wurde eingebracht, dass die Bemautung einer Bundesstraße auch Auswirkungen auf die Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen an diesen Strecken haben kann, weil die ortsansässigen Hersteller, Händler oder Speditionen durch die Mautpflicht höhere Kosten haben als vergleichbare Unternehmen an mautfreien Bundesstraßen. Nach Abschluss der Prüfungen musste festgestellt werden, dass für keinen Bundesstraßenabschnitt in Niedersachsen ein übereinstimmendes Votum aller betroffenen Kommunen erreicht werden konnte.

An dieser bewährten Verfahrensweise wird die Landesregierung festhalten und ist bereit, bei nachgewiesenen Mautausweichverkehren, einen gemeinsamen Vorschlag aller Kommunen an der B 3 zur Bemautung zu unterstützen.

Der isolierten Bemautung eines einzelnen Streckenabschnittes wird die Landesregierung jedoch aus vorstehenden Gründen nicht zustimmen. Zurzeit sollte auch die Konkretisierung der Überlegungen der Bundesregierung für eine Mautpflicht von Bundesstraßen abgewartet werden.

Dies voraus geschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Landesregierung hat für den Bereich Hemmingen eine Umgehungsstraße mit Lärmvorsorgemaßnahmen geplant. Das Planfeststellungsverfahren konnte bereits abgeschlossen werden, der Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 09.Juni 2010 unanfechtbar.

Zu 2.:
Für die Finanzierung dieser Baumaßnahme ist der Bund als Straßenbaulastträger verantwortlich. Die Landesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine Finanzierung der Umgehungsstraße beim Bund einsetzen.

Zu 3.:
Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.


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erstellt am:
07.10.2010

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