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Gleise im Bereich des Bahnhofs Dannenberg-Ost

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.12.2010 - TOP 22. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Hans-Henning Adler (LINKE)


Der Abgeordnete Hans-Henning Adler (LINKE) hatte gefragt:

Die Deutsche Regionale Eisenbahn (DRE) ist Besitzer und Betreiber der Bahnstrecke zwischen Dannenberg und Lüchow. Für die Betriebsabläufe im Bereich des Bahnhofs Dannenberg-Ost gibt es laut Aussagen des Geschäftsführers Gerhard .J. Curth Schwierigkeiten, da das zweite Gleis im Bahnhof nur für den Castortransport, nicht aber für Personenzüge gedacht sei.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Gleise im Bereich des Bahnhofs Dannenberg-Ost sind für Personen- und Güterverkehr nutzbar?
  2. Gibt es Gleise, die nur dem Castortransport vorbehalten sind, und, wenn ja, gilt dieser Vorbehalt während des ganzen Jahres?
  3. Auf welcher Rechtsbasis geschieht dies?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Der Bahnhof Dannenberg Ost verfügt mit den Gleisen 1 und 2 über zwei durchgehende Gleise sowie mehrere von diesen beiden Gleisen abzweigende Stumpfgleise. Gleis 1 liegt unmittelbar am Bahnsteig des Empfangsgebäudes. An den anderen Gleisen sind keine Personenverkehrsanlagen vorhanden. Aus diesem Grunde ist nur Gleis 1 für Personenzüge nutzbar. Alle übrigen Anlagen sind nur für den Güterverkehr geeignet.

Die Gleise 1 und 2 stehen jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung. Der Zugang zu den Gleisen 1 und 2 wird Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen der „Schienennetz-Benutzungsbedingungen“ gewährt. Die Gleise stehen für Zugtrassen einzelner Züge zur Verfügung. Für die übrigen Anlagen der DB Netz AG im Bahnhof Dannenberg Ost gelten die „Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen“. Im Gegensatz zu den „Schienennetz-Benutzungsbedingungen“ sehen die „Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen“ die Vermietung kompletter Anlagenteile an einen Nutzer vor. Die Mitnutzung der vermieteten Anlagen ist jedoch grundsätzlich möglich, solange der Hauptnutzer die Infrastruktureinrichtungen nicht selbst benötigt. „Schienennetz-Benutzungsbedingungen“ und die „Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen“ sind durch die Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) genehmigt.

Auf der Strecke Lüneburg – Dannenberg Ost findet im Auftrage der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH regelmäßiger Schienenpersonenverkehr statt.

Außer den Castortransporten wird nach hiesigen Erkenntnissen auf der Strecke Lüneburg - Dannenberg Ost derzeit kein weiterer Güterverkehr durchgeführt.

Trassenkonflikte bezüglich der Nutzung der Anlagen im Bahnhof Dannenberg Ost insbesondere in Bezug auf Verkehre der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH (DRE) sind bei der für die Trassenvergabe verantwortlichen DB Netz AG nicht bekannt. So hat die DRE für den Jahresfahrplan 2011 bisher keine Trassennutzung angemeldet. Im Übrigen liegt die Entscheidung über die Vergabe von Zugtrassen und die Nutuzung von Infrastruktureinrichtungen innerhalb des geltenden Rechtsrahmens in der Verantwortung der DB Netz AG, deren Entscheidungen von der Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde überprüft werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Für Personenzüge ist nur das Gleis 1 nutzbar. Für den Güterverkehr stehen alle Anlagen der DB Netz AG im Bahnhof Dannenberg Ost zur Verfügung.

Zu 2.:
Nein

Zu 3.:
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

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erstellt am:
09.12.2010

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