Fördermittel Kreisstraßen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21.01.2011 - TOP 27. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter und Sigrid Rakow (SPD)
Die Abgeordneten Renate Geuter und Sigrid Rakow (SPD) hatten gefragt:
Alleen sind ein wertvoller Bestandteil unserer Kulturlandschaft, sie prägen das Landschaftsbild in vielen Regionen Niedersachsens und leisten einen wichtigen Beitrag zur Regulierung des Naturhaushaltes. Die Landesregierung sieht diesen kulturellen Bestandteil des niedersächsischen Landschaftsbildes zukünftig offensichtlich bei Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als verzichtbar an.
Sie bezieht sich dabei auf die Richtlinie zum passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS 2009), die auch in Niedersachsen Ende 2009 verbindlich eingeführt wurde.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (Drs. 16/3148) verweist die Landesregierung darauf, dass vorhandene Baumreihen an Landstraßen nur so lange Bestandsschutz genießen, wie die Strecke keine Unfallhäufungen aufweist und nicht um- oder ausgebaut wird.
Die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen sind Ende 2009 vom Land ebenfalls mit Nachdruck auf die Einhaltung dieser technischen Standards bei der Planung von Baumaßnahmen hingewiesen worden. Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz für Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen werden künftig nur noch gewährt, wenn Straßenbäume in einem Abstand von weniger als 7,50 m auf Straßen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 80 bis 100 km/h abgeholzt werden. Die Alternative, die Strecke mit Leitplanken zu sichern, scheitert oft daran, dass dafür zu wenig Fläche zur Verfügung steht. Landkreise und Städte, die Baumaßnahmen an bestehenden Straßen planen, haben also lediglich die Alternative, großflächig Schneisen in die Kulturlandschaft zu schlagen (indem alle Bäume, die nicht den richtlinienkonformen Sicherheitsabstand einhalten, gefällt werden) oder bei entsprechenden Baumaßnahmen ganz auf die Zuschüsse des Landes zu verzichten.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie viele Förderanträge (km/Kreisstraßen) zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm zur Förderung nach dem Entflechtungsgesetz liegen der Landesregierung zurzeit vor, und wie viele davon entsprechen nicht den Vorgaben der RPS 2009 und setzen daher entweder umfangreiche Baumfällaktionen voraus oder müssen zurückgezogen werden?
- Mit welchem Rückgang der Förderanträge zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm rechnet die Landesregierung mit Blick auf die strikte Vorgabe der Einhaltung der RPS 2009, bzw. wie viele Anträge sind bereits aus diesem Grund zurückgezogen worden?
- Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen einen Bestandsschutz von Alleen bei Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen mit Fördermitteln, während hingegen bei Maßnahmen ohne Fördermittel nicht die vom Land geforderten Vorgaben eingehalten werden müssen?
Mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 28/2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) für Bundesfernstraßen eingeführt. Diese Vorschrift, die für Außerortsstraßen gilt, berücksichtigt die neuesten technischen Erkenntnisse sowie Forderungen der Europäischen Norm DIN 1317 (Rückhaltesysteme an Straßen). Die in der RPS 2009 vorgesehenen Regelungen stellen damit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar- ein Ziel, das die Nds. Landesregierung mit Nachdruck unterstützt. In Anbetracht der besorgniserregenden Bilanz, dass auch auf Kreisstraßen in Niedersachsen im Jahr 2009 in etwa die Hälfte der Getöteten durch sogenannte Baumunfälle ihr Leben verloren haben, muss es auch Anliegen der kommunalen Partner sein, diese Situation wirksam zu verbessern.
Es steht allerdings außer Zweifel, dass das in Rede stehende Rundschreiben des BMVBS im Zusammenhang mit dem Thema Alleen Fragestellungen in der Anwendung der RPS aufwirft, die einer ressortübergreifenden Klärung bedürfen. Das Wirtschaftsministerium hat die Probleme aufgegriffen und einen Termin mit Umwelt- und Innenministerium initiiert mit dem Ziel, eine praxisgerechte Umsetzung sicher zu stellen. Keinesfalls ist damit der Versuch verbunden, sich aus der Förderung von Kreisstraßen zurückzuziehen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm liegen momentan 43 Anmeldungen vor.
Bei 8 Anmeldungen besteht die theoretische Möglichkeit, dass die RPS 2009 zur Anwendung kommen könnte. Zum jetzigen Zeitpunkt wird allerdings lediglich die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens geprüft. Ein umfassender Antrag mit detaillierten Planungsunterlagen muss noch nicht vorgelegt werden.
Zu 2.:
Die Entscheidung darüber, ob ein kommunales Straßenbauprojekt für das EntflechtG-Förderprogramm angemeldet wird, obliegt den Kommunen. Sie sind selbst verantwortlich für die Umsetzung technischer Standards und Regelwerke. Bisher ist lediglich eine Maßnahme bekannt, die aufgrund der Vorgaben der RPS 2009 nicht umgesetzt und zurückgezogen wurde.
Zu 3.:
Für Maßnahmen auf Straßen im Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gelten grundsätzlich die Vorgaben der RPS. Insofern ist es schlüssig und nachvollziehbar, auf Grundlage des EntflechtG die Vorhaben zu fördern, die den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Wie die planerische Umsetzung im Einzelfall letztendlich erfolgt, bleibt dem Ergebnis der jeweiligen Prüfung vorbehalten.
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erstellt am:
21.01.2011