Logo MW Niedersachsen klar Logo

Jugendwerkstätten

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21.01.2011 - TOP 27. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Renate Geuter (SPD)


Die Abgeordnete Renate Geuter (SPD) hatte gefragt:

Das Land Niedersachsen fördert die Arbeit der Jugendwerkstätten mit eigenen Mitteln und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie vom 25. November 2010. Die etwa 100 Jugendwerkstätten in Niedersachsen kümmern sich um erwerbslose junge Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischem Förderbedarf, um sie sozial und schulisch wieder einzugliedern.

Die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie der Nachweis und die Prüfung der Verwendung usw. sind seit dem Jahre 2008 der NBank übertragen worden.

Die Dauer der Bearbeitung bei der Prüfung von Nachweisen der Träger und beim quartalsweisen Mittelabruf war bereits Gegenstand einer Mündlichen Anfrage im September 2010. Die Landesregierung hat seinerzeit geantwortet, Abläufe und Verfahren würden ständig weiter optimiert, um einen optimalen Einsatz der personellen und finanziellen Ressourcen sicherzustellen, kurze Bearbeitungszeiten zu gewährleisten und das Abfangen von Arbeitsspitzen zu ermöglichen.

Die Jugendwerkstätten müssen grundsätzlich schon jeweils 10 % der Fördersumme vorfinanzieren, weil diese erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt werden können. Umso mehr sind sie daher auf eine zeitnahe Auszahlung der quartalsweisen Abschlagszahlungen angewiesen, um die laufenden Kosten (insbesondere die Personalkosten) rechtzeitig begleichen zu können.

Den Jugendwerkstätten ist jetzt für 2011 von der NBank signalisiert worden, dass die Zahlung des ersten Quartalsabschlages erst im zweiten Quartal 2011 (frühestens im April) erfolgen kann. Wenn diese Aussage so zutrifft, werden viele Jugendwerkstätten darauf angewiesen sein, Zwischenfinanzierungen aufzunehmen, um die laufenden Kosten bezahlen zu können. Rücklagen, die die laufenden Kosten für mehrere Monate ausgleichen könnten, sind aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen bei den Jugendwerkstätten nicht vorhanden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Schritte sind seit der Anfrage im September 2010 erfolgt, um tatsächlich Abläufe und Verfahren zu optimieren und damit kurze Bearbeitungszeiten zu gewährleisten?
  2. Aus welchem Grunde kommt es dennoch zu der den Jugendwerkstätten angekündigten Verzögerung der ersten Quartalsabschlagszahlung im Jahre 2011?
  3. Wer erstattet den Jugendwerkstätten die Kosten, die sie für die Zwischenfinanzierung ihrer laufenden Kosten in den ersten Monaten dieses Jahres aufbringen müssen?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Auszahlung von Zuwendungen darf grundsätzlich nur auf Basis des jeweiligen Bewilligungsbescheides erfolgen. Bei den ESF-Förderprogrammen werden die Fördermittel teilweise im Erstattungsverfahren beantragt und ausgezahlt. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit Mittel für Auszahlungen abzurufen, die innerhalb der nächsten zwei Monate für fällige Zahlungen benötigt werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die NBank hat seit der Anfrage im September 2010 folgende Maßnahmen eingeleitet, um Abläufe und Verfahren zu optimieren, damit die Bearbeitungszeiten verkürzt werden können:

  • NBank-interne Umsetzung von bisher 20 Mitarbeitern in die Nachweisprüfung über alle Förderprogramme
  • Reorganisation sämtlicher mit der Förderung beschäftigter Abteilungen. Bewilligung und Nachweisprüfung der Förderfälle werden seit November 2010 nicht mehr in getrennten Abteilungen, sondern in einer Gruppe bearbeitet. Dadurch Reduzierung von Schnittstellen, Vermeidung von Doppelarbeiten, flexiblerer Einsatz des Personals
  • Konsequente Prozessoptimierung
  • Zusätzliche Einstellung von bis zu 20 befristeten Mitarbeitern für alle Förderprogramme
  • Anpassung von Formularen und Arbeitshilfen für eine effizientere Bearbeitung durch die Jugendwerkstätten und die NBank. So wurde zum Beispiel ein Merkblatt zur Erstellung des bis Ende Februar 2011 einzureichenden Verwendungsnachweises im November 2010 an die Jugendwerkstätten verteilt. Darüber hinaus wurden die Träger speziell bei der Antragstellung für die Folgeanträge unterstützt.

Aufgrund der vorgenannten Maßnahmen konnten z. B. alle rechtzeitig eingereichten Mittelabrufe geprüft und ausgezahlt werden.

Der Einbehalt von 10 % der Fördersumme erfolgte ausschließlich bei EU-Mitteln. Die bewilligten Landesmittel wurden – sofern ein Abruf erfolgte und die Prüfung nichts Gegenteiliges ergab – vollständig ausgezahlt.

Zu 2.:
Die Jugendwerkstätten erhielten im Jahr 2008 durch die NBank die Bewilligungen für den Zeitraum 2008 – 2010 und haben für 2011 bis 2013 Folgeanträge eingereicht. Nach Veröffentlichung der geänderten Richtlinie haben sie noch im Dezember 2010, um die Projekte nahtlos weiterführen zu können, Ausnahmegenehmigungen vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns erhalten. Zurzeit erfolgt die abschließende Prüfung der Folgeanträge für den Zeitraum 2011 – 2013.

Erst wenn diese Anträge bewilligt sind und Bestandskraft erlangt haben, können Auszahlungen erfolgen. Also spätestens 1 Monat nach Zugang der Bewilligung beim Zuwendungsempfänger, außer es erfolgt vorher ein Rechtsbehelfsverzicht durch den Zuwendungsempfänger.

Auszahlungen können erst auf der Grundlage des Bewilligungsbescheides erfolgen.

Die Zuwendungsbescheide für diesen Bereich werden damit bis Ende Februar ergehen können. Der Abruf der Mittel durch die Jugendwerkstätten und eine zeitnahe Auszahlung durch die NBank ist damit ab Bestandskraft möglich.

Zu 3.:
Eine Finanzierungslücke ist nur in Teilen gegeben, da die Projekte über die EU-/Landesmittel-Förderung hinaus noch weitere umfangreiche Kofinanzierungsbestandteile anderer Zuwendungsgeber wie z. B. Kommunen haben, die unabhängig von der Zuwendung der NBank gewährt werden.

Der regelmäßige quartalsweise Abruf von Fördermitteln bildet zudem eher die Ausnahme, denn die Regel. So hat ein Großteil der Jugendwerkstätten in den vergangenen Förderjahren keine regelmäßigen Mittelanforderungen eingereicht. Vermehrt wurden sogar mehrere Quartale bis hin zum 4. Quartal zusammengefasst und ein Mittelabruf für ein volles Haushaltsjahr erst im November gestellt.

Aufgrund des bisher praktizierten Abrufverhaltens ist deshalb ein generelles Zwischenfinanzierungsproblem nicht nachvollziehbar.

Im Übrigen ist eine Erstattung der Zwischenfinanzierungskosten von Zuwendungen in der Landeshaushaltsordnung nicht vorgesehen.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.01.2011

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln