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Gibt es ein Monitoring an der Erdoberfläche zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen der Bodenbewegungen?

Die Abgeordneten Detlef Tanke, Sigrid Rakow, Marcus Bosse, Brigitte Somfleth, Rolf Meyer, Karin Stief-Kreihe und Klaus Schneck (SPD) hatten gefragt:

Zum Schutz der Menschen und der Umwelt ist die Erfassung umweltrelevanter Veränderungen eine wichtige Aufgabe der Daseinsfürsorge. Luft, Boden, Wasser, Landschaft, Artenvielfalt und auch die physische Erdoberfläche können mit modernen Techniken beobachtet und dargestellt werden. So haben Bergbauunternehmen etwa die Auflage zu befolgen, dass sie Überprüfungsmessungen an der Erdoberfläche vorzunehmen haben, um Veränderungen festzustellen und eventuellen Gefährdungen entgegenwirken zu können.

In Niedersachsen nimmt das Thema Bodenlagerstätten an Brisanz immer mehr zu. Die Verwendung unterirdischer Bodenlagerstätten für Atommüll und die geplante CO2-Speicherung sorgen aktuell für Schlagzeilen in den Medien. Hinzu kommen aber noch andere Probleme in anderen Gruben, wie z. B. Niedersachsen-Riedel bei Celle, wo Munition oder auch Chemikalien eingelagert worden sind. Ähnliches gilt auch für die Grube Mariaglück, in die die radioaktive Lauge aus dem Schacht Asse II eingelagert worden und bereits andere toxische Abfälle, z. B. Verbrennungsrückstände, eingebracht sind. Aber auch Kalirückstandshalden, stillgelegte Bergwerke oder Gasprobebohrungen betreffen dieses komplexe Themenfeld.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Nach welchem Konzept wird in Niedersachsen ein Monitoring der Veränderungen (Lage und Höhe) an der physischen Erdoberfläche durchgeführt - oder auch: wie werden Bodenbewegungen erfasst? ‑, und wie werden diese Daten ausgewertet?
  2. Wie werden diese Daten durch das Landesbergamt in die Genehmigungspraxis der bergbaulichen Verfahren eingebunden und berücksichtigt, und wie ist die Einschätzung der Landesregierung hierzu?
  3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Menschen in Niedersachsen langfristig vor den Folgen von Bodenbewegungen - so etwa direkt aufgrund von Emissionen eingelagerter Stoffe durch die Erdoberfläche oder indirekt aufgrund des Eindringens von Wasser in Endlagerstätten - in jedweder Art und Weise geschützt werden?
  4. Welche Erkenntnisse über Bodenbewegungen liegen der Landesregierung für den Bereich des Asse-Bergwerks vor?
  5. Welche Erkenntnisse über Bewegungen liegen der Landesregierung für den Bereich des Schachtes Konrad vor?
  6. Welche Erkenntnisse über Bodenbewegungen liegen der Landesregierung für den Bereich Gorleben (in Bezug auf das Erkundungsbergwerk) vor?
  7. Wie schätzt die Landesregierung diese Daten ein, und wie will sie sicherstellen, dass Bodenbewegungen auszuschließen sind?
Wirtschaftsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 28.01.2011 wie folgt:

Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche treten infolge von anthropogenen Eingriffen, aber auch durch vielfältige natürliche Ursachen im Untergrund auf. Zu den anthropogenen Einflüssen zählen beispielsweise Grundwasserabsenkungen oder die Erstellung von unterirdischen Hohlräumen in Folge der Gewinnung von Bodenschätzen. Natürlichen Ursachen für Bodenbewegungen sind die Ablaugung von Salz oder Gips durch Grundwasser, die in der Südharzregion sowie den Bereichen des Berglandes und in der Tiefebene auftreten können. Im Küstenraum sind flächenhaft erdgeschichtlich sehr junge Sedimente bekannt, die durch allmähliche Konsolidation ebenfalls Bodenbewegungen verursachen. Während Bodenbewegungen durch anthropogene Einwirkungen bei sach- und fachgerechter Ausführung minimiert oder in Einzelfällen auch verhindert werden können, lassen sich natürliche Prozesse in der Regel nicht steuern.

Zu dem in der Anfrage benannten Bergwerk Niedersachsen-Riedel ist anzumerken, dass dort keine Munition oder Chemikalien planmäßig eingelagert wurden. Vielmehr übernahm die Wehrmacht 1937 das Werk und errichtete über und unter Tage eine Munitionsanstalt. Nach Kriegsende wurden die unter Tage vorhandenen Rüstungsaltlasten Zug um Zug ausgelagert. Bei diesen Arbeiten kam es am 18.6.1946 zu einer Explosionskatastrophe, in deren Folge ein nicht mehr zugänglicher Rest an Munition und Chemikalien unter Tage verblieben ist. Diese Rüstungsaltlasten wurden mehrfach begutachtet und stellen keine Gefahr dar.

Weiterhin bleibt festzustellen, dass in die Grube Mariaglück keine Laugen eingelagert wurden, die nach Atomgesetz oder Strahlenschutzverordnung als radioaktiv einzustufen wären. Die Einstufung aller Flutungsmedien erfolgte nach den Kriterien des Abfallrechts.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Das Land hält als Träger des amtlichen Vermessungswesens ein Landesbezugssystem vor, in dem jeder Punkt der Landesfläche nach Lage, Höhe und Schwere aktuell bestimmt werden kann. Diese Informationen werden im amtlichen Festpunktinformationssystem geführt. In Abständen von ca. 20 Jahren werden im Höhenfestpunktfeld flächendeckende Erneuerungsmessungen durchgeführt, die u.a. der Feststellung und Dokumentation großräumiger Höhenveränderungen dienen.
Höhenvermessungen sind weiterhin für solche bergbaulichen Vorhaben vorgeschrieben, bei denen Veränderungen des Höhenniveaus auftreten können. Hierzu zählen Kavernenfelder und Einzelkavernen, bei denen die Tagesoberfläche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften regelmäßig zu vermessen ist. Außerdem kann das für die Überwachung der bergbaulichen Aktivitäten zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eine Höhenvermessung für Gebiete verlangen, in denen durch bergbauliche Aktivitäten mit Senkungen zu rechnen ist.
Das LBEG prüft die Ergebnisse der Höhenvermessungen im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit hinsichtlich möglicher Auswirkungen von Bodenbewegungen auf die Sicherheit der Oberfläche (z. B. der Bebauung), der Infrastruktur (z. B. Straßen, Rohrleitungen, Kanäle) und der Umwelt (z. B. Fließgewässer). Die Prüfungsergebnisse werden bei Bedarf in den Genehmigungen des LBEG in Form von entsprechenden Nebenbestimmungen berücksichtigt. Falls notwendig kann das LBEG Anordnungen für den Schutz der Oberfläche treffen.

Zu 2.:
Nach dem Bundesberggesetz muss bei der Genehmigung von Betriebsplänen u.a. für den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs Sorge getragen sein. Ob diese Genehmigungsvoraussetzung erfüllt ist, beurteilt das LBEG anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, Stellungnahmen Beteiligter sowie sonstiger Erkenntnisse und berücksichtigt dabei auch die Ergebnisse aus Höhenvermessungen. Sollten die Betriebspläne eines Unternehmers diese Zulassungsvoraussetzungen nicht hinreichend berücksichtigen, so ist der Antrag abzulehnen, soweit nicht entsprechende Maßnahmen über Nebenbestimmungen in der Genehmigung festgelegt werden können. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen und die sich daraus entwickelte Verwaltungspraxis stellen in angemessener Weise den Schutz der Tagesoberfläche bei der Realisierung bergbaulicher Vorhaben sicher.

Zu 3.:
In Niedersachsen werden erdfall- und senkungsgefährdete Gebiete systematisch erfasst und auf einer Karte zu den Geogefahren abgebildet. Diese Karte enthält die Darstellung von Einzel-erdfällen, erdfallgefährdeten Gebieten sowie potentiellen Senkungsgebieten (Salzstockhochlagen) und kann auf der Internetseite des LBEG (www.lbeg.niedersachsen.de) eingesehen werden. Darüber hinaus bewertet das LBEG – auf Anfrage – die lokale Erdfallgefährdung spezifischer Bauvorhaben.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

Zu 4.:
In dem Bergwerk Asse wurden in der Zeit von 1909 bis 1964 Kali- und Steinsalze abgebaut. Hierbei entstanden große Abbauhohlräume, die sich im Laufe von Jahren an der Tagesoberfläche durch Senkungen oder auch Hebungen auswirken. Die Gesamthöhenänderungen liegen je nach Messpunkt bei 1,33 bis 2,80 mm pro Jahr. Auswirkungen an der Tagesoberfläche sind auch nach Einschätzungen der beteiligten Sachverständigen nicht zu erwarten.

Zu 5.:
In dem ehemaligen Eisenerzbergwerk Schachtanlage Konrad wurden in der Zeit von 1956 bis 1976 insgesamt 6,7 Mio. Tonnen Erze abgebaut. Die bei der Gewinnung entstandenen Abbauhohlräume wurden zeitnah mit einem flüssigen Betongemisch verfüllt. Die Höhenänderungen an der Tagesoberfläche liegen mit weniger als 1,5 mm pro Jahr im Senkungsmaximum unterhalb der Messgrenze. Auswirkungen an der Tagesoberfläche sind auch nach Einschätzungen der beteiligten Sachverständigen nicht zu erwarten.

Zu 6.:
Die Höhenmessungen über dem Erkundungsbergwerk Gorleben lassen keine Bodenbewegungen aufgrund der bisher erstellten untertägigen Hohlräume erkennen.

Zu 7.:
Grundsätzlich können die von untertägigen Abbaubetrieben ausgehenden Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die derzeit vorliegenden Erkenntnisse lassen aufgrund der geringen Ausprägung der Bodenbewegungen keine unmittelbaren Personen- oder Umweltgefährdungen erkennen. Zur Minimierung der Bodenbewegungen trägt die in den Bergwerken Asse und Konrad praktizierte Verfüllung der offenen Hohlräume, die wesentlich zu solchen Bewegungen führen können, mit Versatz bei.

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erstellt am:
16.02.2011

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