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Wie sichert die Landesregierung den Bestand der Zulassungsnebenstelle für Schwertransporte in der Gemeinde Bunde (Landkreis Leer)?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.02.2011 - TOP 28. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Ursula Weisser-Roelle (LINKE)


Die Abgeordnete Ursula Weisser-Roelle (LINKE) hatte gefragt:

In der Gemeinde Bunde, Landkreis Leer, befindet sich seit Jahren eine erfolgreich arbeitende Zulassungsnebenstelle des Straßenverkehrsamtes für Schwerlasttransporte. In der Nebenstelle Bunde werden durch die insgesamt neun Beschäftigten jährlich etwa 11 000 Anträge bearbeitet. Die Gebührenerlöse belaufen sich auf nahezu 1 Millionen Euro. Für die Gemeinde Bunde bleiben nach Abzug aller Kosten Angaben der Ostfriesen-Zeitung vom 19. Januar 2011 zufolge rund 330 000 Euro an eigenen Einnahmen übrig. Diese Einnahmen sind eine verlässliche Quelle für die gedeihliche Entwicklung der Gemeinde Bunde, ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.

Seit geraumer Zeit verdichten sich Hinweise, wonach das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beabsichtige, die Aufgaben der Genehmigung von Schwerlasttransporten künftig zentral in Hannover wahrzunehmen. Betroffen davon wären neben Bunde auch die Standorte Delmenhorst, Meppen, Aurich und Stuhr, in denen ebenfalls entsprechende Nebenstellen des Straßenverkehrsamtes bestehen. Damit wären Arbeitsplätze sowie verlässliche eigene Einnahmen der betreffenden Gemeinden gefährdet. Daher haben sich die Bürgermeister und Räte der betreffenden Gemeinden um Hilfe an das zuständige Ministerium gewandt.

Die Ostfriesen-Zeitung vom 19. Januar 2011 berichtet, dass sich mittlerweile für die Gemeinde Bunde eine Lösung abzeichne. Wörtlich heißt es: „Eine neue Gebührenordnung soll dafür sorgen, dass sowohl die kommunalen Verkehrsbehörden als auch die des Landes ein Stück vom Gebühren-Kuchen abbekommen.“

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie wird sie sicherstellen, dass die bewährte, erfolgreich arbeitende Nebenstelle Bunde des Straßenverkehrsamtes für die Zulassung von Schwerlasttransporten in ihrer jetzigen personellen Stärke erhalten wird?
  2. Welche eigenen Einnahmen aus der Antragsbearbeitung von Genehmigungen für Schwerlasttransporte hat die Gemeinde Bunde voraussichtlich im Jahr 2011 zu erwarten?
  3. Wie wird die Landesregierung die weiteren dezentralen Standorte für die Zulassung von Schwerlasttransporten in ihrem Bestand sichern?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hat am 01./02.08.2010 von der Landesregierung den Auftrag erhalten, einen Vorschlag zur Übertragung der Zuständigkeit für die Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten (GST) auf die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zur Prüfung vorzulegen.

Der Beschluss der Landesregierung geht zurück auf eine Stellungnahme des Niedersächsischen Landesrechnungshofs (LRH) vom 11.11.2008. Der LRH empfiehlt der Landesregierung hierin eine Prüfung, ob und wie die dem Land für seine umfangreichen Leistungen im Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren entstehenden und von den Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden nicht erstatteten Kosten vom Verursacher getragen werden können.

Diese Empfehlung hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages aufgegriffen und am 13.08.2009 beschlossen: „Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen fordert die Landesregierung auf, bei der Genehmigung von Großraum- und Schwerlasttransporten darauf zu achten, dass dem Land für seine Amtshandlungen entsprechende Gebührenanteile zufließen. Sollte dies nach gegenwärtiger Rechtslage nicht möglich sein, wären Zuständigkeitsregelungen zu prüfen, die eine Erhebung kostendeckender Gebühren durch das Land ermöglichen.“

In Umsetzung des Beschlusses des Haushaltsausschusses ist die Übertragung der Zuständigkeit eine Option, die derzeit neben weiteren Alternativen geprüft wird. Zu diesem Zweck hat das Verkehrsministerium Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Weitere Gespräche sind geplant. Zudem gibt es Kontakte zu den im besonderen Maß in das Verfahren eingebundenen Straßenverkehrsbehörden. Ziel ist es, die Situation gemeinsam zu analysieren und möglichst einvernehmlich Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. In diesen Gesprächen ist auch der Lösungsansatz über eine zentrale Behörde – allerdings mit Außenstellen – in Betracht gezogen worden.

Ziel der Landesregierung ist es, vor dem Hintergrund der exorbitant gestiegenen Genehmigungsverfahren (in Niedersachsen von 48.942 in 2003 auf 100.000 in 2010) eine Organisationsform zu finden, die den Ansprüchen der Transportwirtschaft gerecht wird. Dabei sollte das in Rede stehende Verfahren, nicht zuletzt aufgrund der Interessenlage der transportierenden Wirtschaft, mit sowenig bürokratischen Hemmnissen wie möglich belegt sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die dem Arbeitsauftrag der Landesregierung zugrunde liegende Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Dementsprechend sind gegenwärtig noch keine Aussagen zur künftigen Ausgestaltung des Genehmigungsprozesses möglich.

Zu 2.:
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Erlaubnissen/Genehmigungen von Großraum- und Schwertransporten liegt ausschließlich bei den Straßenverkehrsbehörden. Der Landesregierung ist es deshalb nicht möglich, dass für das Jahr 2011 zu erwartende Gebührenaufkommen in der Gemeinde Bunde verbindlich zu beziffern. Das kann nur durch die Gemeinde Bunde selbst geschehen.

Zu 3.:
Siehe Antwort zu Ziffer 1.

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erstellt am:
18.02.2011

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