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Beteiligung von Niedersachsen am geplanten bundesweiten Versuch mit Gigalinern

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.03.2011 - TOP 35. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Enno Hagenah (GRÜNE)


Der Abgeordnete Enno Hagenah (GRÜNE) hatte gefragt:

Wie verschiedenen Medien zu entnehmen ist, hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung ihr Interesse angemeldet, an einem neuen fünfjährigen Feldversuch von Lang-Lkw (Gigaliner) teilzunehmen. Dieser neue Feldversuch soll dem Vernehmen nach anders als in den meisten anderen teilnehmenden Bundesländern sowohl auf Autobahnen als auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Niedersachsen durchgeführt werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Werden sich an dem erneuten Versuch mit Gigalinern auf Bundesebene die gleichen niedersächsischen Unternehmen beteiligen wie bei dem vorangegangenen niedersächsischen Versuch, oder welche zusätzlichen Unternehmen mit welchen Standorten werden sich nach derzeitigem Stand aus Niedersachsen und/oder aus anderen Bundesländern an dem Versuch auf Straßen in Niedersachsen voraussichtlich beteiligen?
  2. Werden ausschließlich die aus dem vorangegangenen Versuch genutzten Routen in Niedersachsen für den neuen Versuch freigegeben, oder welche zusätzlichen Straßen in Niedersachsen werden mit welchem Hintergrund in den neuen bundesweiten Versuch einbezogen?
  3. Welche zusätzlichen Erkenntnisse glauben Bund, Land und Unternehmen aus einem erneuten, lediglich räumlich etwas weiter gefassten Versuch mit Gigalinern ziehen zu können, die in dem niedersächsischen Versuch noch nicht zu ermitteln waren?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Aufgrund einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung im Sommer 2010 mit der Planung eines bundesweiten Feldversuchs für Lang-LKW begonnen.

Zur Festlegung der Rahmenbedingungen des Feldversuchs wurde eine Bund/Länder-Arbeitsgruppe gebildet. In mehreren Unterarbeitsgruppen sollen die Anforderungen an die Fahrzeuge, die Fahrer, das zu befahrende Streckennetz sowie die Form der wissenschaftlichen Begleitung festgelegt werden. Auf Basis der Ergebnisse der Arbeitsgruppe beabsichtigt das Bundesverkehrsministerium eine Ausnahmeverordnung nach

§ 6 Straßenverkehrsgesetz zu erlassen.

Zur Festlegung des Streckennetzes hatte das Bundesverkehrsministerium die Länder im Herbst 2010 aufgefordert, geeignete Strecken im Bundesfernstraßennetz und soweit problemlos befahrbar auch im nachgeordneten Straßennetz zu melden. Bislang haben BW, BY, HE, HH, NI, SN, SH, und TH ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Feldversuch bekundet und für das Streckennetz bereits erste geeignete Relationen übermittelt. Nachmeldungen stehen noch aus, so dass die Festlegung des Streckennetzes noch nicht abgeschlossen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Welche niedersächsischen Unternehmen sich voraussichtlich am geplanten Feldversuch beteiligen werden, lässt sich nach heutigem Kenntnisstand nicht beantworten.

Obwohl es noch kein offizielles Anmeldeverfahren gab, haben zahlreiche Speditionen, darunter auch niedersächsische Firmen, schriftlich ihr Interesse beim Bundesverkehrsministerium bekundet. Das Bundesverkehrsministerium hat die Interessenten registriert, aber damit keine Zusage erteilt. Ob ein Unternehmen tatsächlich am Feldversuch teilnimmt, wird in erster Linie davon abhängen, ob die gewünschten Strecken zum freigegebenen Netz gehören.

Zu 2.:
Am niedersächsischen Modellversuch waren nur drei Fahrzeugkombinationen auf wenigen Relationen beteiligt. Diese Relationen waren vor Versuchsbeginn auf ihre Befahrbarkeit insbesondere hinsichtlich der Kurvenradien geprüft worden.

Da am geplanten Feldversuch der Bundesregierung erheblich mehr Fahrzeuge teilnehmen werden, wird auch die Anzahl der befahrenen Strecken größer sein.

Zur Festlegung des Streckennetzes sind in Niedersachsen die im Rahmen von Interessensbekundungen genannten Streckenwünsche geprüft worden. Das Ergebnis wurde als Positiv-/Negativliste an das Bundesverkehrministerium gemeldet. Da dieses Verfahren, wie oben bereits dargestellt, noch nicht abgeschlossen ist, können noch keine endgültigen Aussagen hierzu getroffen werden.

Zu 3.:
Von Juli 2006 bis Oktober 2007 wurde in Niedersachsen auf wenigen ausgewählten Strecken ein Modellversuch mit drei Lang-LKW durchgeführt. Im Fokus dieses Projekts stand die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit, der Umweltverträglichkeit und die qualitative Bewertung der Frage, inwieweit sich die Fahrzeuge problemlos im heutigen Verkehrsgeschehen bewegen lassen.

Im Ergebnis konnte nachgewiesen werden, dass der Kraftstoffverbrauch und damit auch der CO2-Ausstoß je transportiertem Kubikmeter um ca. 30% sinkt. Weiterhin wurde festgestellt, dass in Verbindung mit der Festlegung von bestimmten Fahrtrouten das Schädigungspotential von Lang-LKW hinsichtlich der Randinfrastruktur wie Bordsteinen und Kreiseln nicht größer ist als bei herkömmlichen LKW-Kombinationen.

Kritische Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern traten während des gesamten Versuchszeitraums nicht auf.

Auch wenn die Ergebnisse insgesamt positiv ausfallen und zu vermuten ist, dass sich diese in einem weiteren Versuch bestätigen werden, lassen sich statistisch gesicherte Ergebnisse nur mit einer größeren Anzahl von Versuchsteilnehmern erreichen. Für die Durchführung eines weiteren Versuchs spricht ferner, dass im niedersächsischen Modellversuch Aspekte wie beispielweise die Einsatzmöglichkeiten im Kombinierten Verkehr, das Befahren längerer Strecken mit Steigungen und die Nutzung von Parkmöglichkeiten auf Autohöfen inklusive deren Zu- und Abfahrten noch nicht untersucht wurden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2011

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