Der neue Niedersachsentarif
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14.04.2011 - TOP 23. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Adasch, Karin Bertholdes-Sandrock, Hans-Christian Biallas, Norbert Böhlke, u. a. (CDU)
Der Niedersachsentarif soll in einem ersten Schritt ab Ende 2012 zunächst von den im Lande verkehrenden Eisenbahnverkehrsunternehmen angeboten werden. Da der einheitliche Tarif auch für Fahrten in die Stadtstaaten Hamburg und Bremen gelten soll, wurden diese bereits eng in die Planungen mit einbezogen. Parallel zum Inkrafttreten 2012 sollen auch die Verkehrsverbünde schrittweise für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit gewonnen werden. Bereits bestehende Übergangstarife für Pendler und Zeitkartenkunden sollen ihre Gültigkeit behalten. In einem weiteren Schritt soll auch der ÖPNV einbezogen werden.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche Synergieeffekte und Einsparmöglichkeiten sind mit der Einführung eines Niedersachsentarifs in ganz Niedersachsen und den angrenzenden Stadtstaaten für Pendler sowie Bus- und Bahnunternehmen zu erwarten?
- Welche zusätzlichen Vermarktungs- und verkehrlichen Wachstumspotenziale sieht die Landesregierung in der Folge für Niedersachsen?
- Welche Auswirkungen hat die Einführung des Niedersachsentarifes auf die Berechnung der Beförderungsentgelte?
Derzeit werden die Tarife im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) allein von der Deutschen Bahn AG festgelegt.
Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) plant gemeinsam mit der Region Hannover, dem Zweckverband Großraum Braunschweig und den Verkehrsunternehmen die Einführung eines eigenständigen, so genannten „Niedersachsen-Tarifs“. Ziel der für Ende 2012 geplanten Einführung ist, dass Kunden den Nahverkehr in ganz Niedersachsen einschließlich der Länder Bremen und Hamburg mit nur einem Fahrschein nutzen können.
Mit der Einführung des Niedersachsen-Tarifs und der Zuteilung der Fahrgelderlöse durch eine neutrale Institution sollen zudem die wettbewerblichen Rahmenbedingungen bei der Ausschreibung von SPNV-Verkehren weiter verbessert werden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Durch die Einführung des Niedersachsen-Tarifs soll die Tariflandschaft im SPNV auch bei zunehmendem Wettbewerb und der Beauftragung neuer Eisenbahnunternehmen in Niedersachsen weiterhin kundenfreundlich und übersichtlich ausgestaltet werden. Der Tarif soll nicht nur unabhängig vom jeweils genutzten Eisenbahnunternehmen sondern auch bei Umstieg in den Bus oder - in Verbundräumen - auch in andere Verkehrsmittel gelten; die Notwendigkeit, zwei oder mehr Fahrscheine kaufen zu müssen, soll entfallen. Dieses neue Tarifsystem soll auf Grund seiner Komplexität ab Ende 2012 schrittweise eingeführt werden. Die Kunden profitieren von der höheren Transparenz sowie der schnelleren und einfacheren Nutzung des neuen Tarifsystems. Eine generelle Absenkung der Beförderungsentgelte ist angesichts der jährlich von den Aufgabenträgern zu zahlenden Betriebskostenzuschüsse nicht darstellbar; allein die LNVG wendet dafür derzeit Mittel in Höhe von rund 260 Mio. € p. a. auf. Da die Kostensteigerung für SPNV-Verkehre allerdings deutlich über der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel, aus denen diese Leistungen finanziert werden, liegt, erwartet die Landesregierung mit der Verbesserung der wettbewerblichen Rahmenbedingungen, zu denen die Einführung des Niedersachsen-Tarifs zählt, eine finanzielle Entlastung der Aufgabenträger. Dies hilft, das heutige Nahverkehrsangebot langfristig abzusichern.
Zu 2.:
Die Landesregierung erwartet durch die bessere Übersichtlichkeit und Handhabbarkeit, z. B durch die Möglichkeit, bei Fahrten in oder aus Verbundräumen nur noch einen Fahrschein erwerben zu müssen, eine weitere Steigerung der Akzeptanz des Nahverkehrsangebotes. Künftig wird es auch möglich sein, bei der Tarifentwicklung stärker auf regionale Bedürfnisse einzugehen, da diese nicht mehr im Verbund bundesweiter Angebote bewertet werden müssen. Es wird erwartet, dass sich die Nachfrage durch diese Maßnahme oder durch die Positionierung von zeitlich begrenzten Sondertarifierungen insgesamt positiv entwickelt.
Zu 3.:
Die Beförderungsentgelte für den SPNV werden künftig durch eine neutrale Institution festgelegt. Um Verwerfungen zwischen der bisherigen und der künftigen Entgeltstruktur zu vermeiden, werden sich die neuen SPNV-Tarife an den bisher geltenden Beförderungsentgelten orientieren. Auf die Berechnung der Beförderungsentgelte wird es mit Ausnahme der zu Frage 2 dargestellten Optionen keine größeren Auswirkungen geben.
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erstellt am:
14.04.2011