Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Ausbau des Stichkanals von der Schleuse Bolzum zum Hafen Hildesheim

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 01.07.2011 - TOP 41. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Silke Lesemann und Markus Brinkmann (SPD)


Die Abgeordneten Dr. Silke Lesemann und Markus Brinkmann (SPD) hatten gefragt:

Im Rahmen der vom Bundesverkehrsministerium geplanten Kategorisierung der Binnenwasserstraßen würde auch der von der Schleuse Bolzum nach Hildesheim führende Stichkanal künftig in das „Randnetz“ eingestuft. Hierdurch steht der geplante Ausbau des Stichkanals infrage, wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 15. Juni 2011 berichtete.

In den Jahren 2007 bis voraussichtlich 2011 sollen insgesamt ca. 60 Millionen Euro in den Ausbau der im Jahre 1926 erbauten Schleuse Bolzum investiert werden, um sie für die Passage von modernen Großgütermotorschiffen u. a. zum Hafen Hildesheim nutzbar zu machen.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse bestehen zur Fortführung bzw. zur Einstellung des Stichkanalausbaues?
  2. Aufgrund welcher Datenbasis und welcher Annahmen wurde der Ausbau der Schleuse betrieben, und wie wurde die Validität der dem Ausbau zugrunde liegenden Aussagen geprüft?
  3. Im Falle, dass der Stichkanal nicht ausgebaut werden sollte: Bleiben die Brücken über den Stichkanal erhalten?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Der Ausbau von Wasserstraßen ist Aufgabe des Bundes nach Wasserstraßengesetz. Für den Ausbau des Mittellandkanals und seiner Stichkanäle besteht ein Regierungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen aus dem Jahre 1965. Hierin wird die Mitfinanzierung der Länder mit einem Drittel der Ausbaukosten geregelt. Während der Ausbau des Hauptkanals bis zur Elbe weitgehend abgeschlossen ist, stehen die Ausbauarbeiten an den Stichkanälen zum Teil noch aus.

Die Diskussion um die Netzkategorisierung und die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind noch im Gange, eine abschließende Entscheidung ist seitens des Bundes noch nicht getroffen worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) werden begonnene Vorhaben zu Ende geführt. Nach hiesiger Auffassung trifft dieses auf den Ausbau des Stichkanals nach Hildesheim zu.

Nach Auskunft der örtlich zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte wird der Ausbau der Kanalstrecke zurzeit geplant.

Zu 2.:
Die alte Schleuse Bolzum (82 x 12 m) wurde 1927 dem Verkehr übergeben. Die umfangreichen Bauwerksschäden zeigen, dass das Ende der Lebensdauer erreicht ist. Ein Ersatz ist daher zwingend notwendig.

Gesamtwirtschaftliche Untersuchungen (Planco, ISL: 2003) weisen nach, dass für den Verkehr von 139 m langen Schubverbänden und 135 m langen Einzelfahrern (ÜGMS; übergroßes Großmotorgüterschiff) - jeweils mit einer Breite von 11,45 m - das beste Resultat erreicht wird. Diese Schiffstypen sollen die Häfen am Mittellandkanal und an seinen Stichkanälen erreichen können.

Im Rahmen der Entwurfsaufstellung zum Neubau der Schleuse Bolzum wurde auf Basis der PLANCO Prognose 2010 ein Schleusenneubau mit den Abmessungen 139 m x 12,50 m als wirtschaftlich ermittelt.

Die Berücksichtigung des ÜGMS als Bemessungsschiff wurde vom Bund mit den Finanzierungspartnern sowohl für den Schleusenneubau als auch für den Streckenausbau abgestimmt.

Zu 3.:
Den Stichkanal Hildesheim kreuzen 11 Straßenbrücken:

  • Vier dieser Brücken sind bereits erneuert und ermöglichen den Streckenausbau.
  • Vier weitere Brücken sollen ersatzlos entfallen, da das Verkehrsbedürfnis nicht gegeben ist und benachbarte Alternativquerungen möglich sind.
  • Drei Brücken werden neugebaut, für zwei (K 522, L 467) davon wurde das Planfeststellungsverfahren im Juni bereits eröffnet.

Sollte der Stichkanal nicht ausgebaut werden, bleiben die bis zu 90 Jahre alten Brücken so lange in Benutzung, wie es der bauliche Zustand erlaubt. Anschließend würde dann für die vier Brücken ein ersatzloser Abriss auf Grundlage eines Planfeststellungsverfahrens, und für die drei Brücken ein Ersatz in alter Lage und in alten Abmessungen angestrebt.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2011

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln