Autobahnparkplatz in Rodenberg
Die Abgeordneten Ursula Helmhold und Enno Hagenah (GRÜNE) hatten gefragt:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant einen Lastwagenparkplatz an der A 2 im Gebiet der Samtgemeinde Rodenberg. Laut Zeitungsmeldungen sollen auf jeder Autobahnseite 50 Plätze für Lkw und weitere für Pkw entstehen. Insgesamt werden dafür 6 ha Land benötigt.
Die Samtgemeinde Rodenberg ist laut Zeitungsmeldungen über dieses Vorhaben „ganz und gar nicht glücklich“, da sich das Gebiet bis zur Ortslage erstrecken würde und Klagen über Schallemissionen ohnehin ein Dauerthema im Ort seien.
Die Samtgemeinde würde dagegen gerne 2 km weiter am Autohof und Logistikpark Lauenau weit ab von der nächsten Wohnbebauung zusätzliche Flächen für Lkw- und Pkw-Parkplätze ausweisen.
Die Distanz zwischen den Rasthöfen Auetal (273 Lkw- und 428 Pkw-Parkplätze) und Garbsen (160 Lkw- und 445 Pkw-Parkplätze) beträgt lediglich 29 km. Dazwischen liegt in unmittelbarer Nähe zur Autobahn noch der Autohof in Bantorf.
Die in die Planungen aufgenommene Freifläche Rodenberg W6a/W6b im Bereich „Auf den vier Vorlings“ umfasst zum überwiegenden Teil Flächen der ehemaligen Domäne Rodenberg - also ehemalige landesfiskalische Flächen. 2009/2010 wurden diese Flächen von der staatlichen Domänenverwaltung des Landes Niedersachsen veräußert.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie beurteilt die Landesregierung die Vorteile einer Erweiterung des bestehenden Autohofs in Lauenau gegenüber der Ausweisung von völlig neuen Flächen unter
a) ökologischen und
b) ökonomischen Gesichtspunkten? - Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen weiterer Auf- und Abfahrten an der viel befahrenen A 2 auf die Verkehrsicherheit?
- Waren die Planungen für einen Parkplatz auf der Freifläche W6a/W6b schon bekannt, als die Flächen verkauft wurden?
Der Mangel an Lkw-Parkständen an der A 2 ist belegt. Unter der Prämisse „Um- und Ausbau haben Vorrang vor Neubau“ sind zwischenzeitlich fast alle vorhandenen Rastanlagen auf der A 2 um-/ausgebaut oder sind im Bau. Drei weitere vorhandene Rastanlagen befinden sich in weit fortgeschrittenen Planungsstadien. Trotz dieser Leistung und unter Berücksichtigung der vorhandenen Autohöfe besteht prognostisch weiterer Bedarf an Lkw-Parkständen, so dass mittelfristig zusätzliche neue Rastanlagenstandorte gefunden werden müssen.
Insbesondere um potentielle Standorte für neue Rastanlagen fundiert zu ermitteln, wurde in 2009 entlang der gesamten A 2 in Niedersachsen eine „abgestufte Umweltverträglichkeitsstudie zur Findung neuer Standorte und zur Erweiterung vorhandener Rastanlagen im Zuge der BAB
A 2“ durchgeführt. Im Ergebnis wurden für die A 2 zwischen Landesgrenze NRW und AK Hannover-Ost (Westabschnitt) nur drei mögliche Neubau-Standorte ermittelt. Davon ist ein Standort („10b“, südlich Godshorn) im Vergleich mit den betreffenden Flächen („6a“ und „6b“ bei Rodenberg) mit einem deutlich höheren Konfliktpotential beurteilt worden.
Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einvernehmlich abgestimmt, dass die zur Rede stehenden neuen Standorte beplant werden sollen. Je Rastanlage (PWC) sollen auf einer Fläche von ca. 4 ha Parkstände für 50 Lkw und 25 Pkw geschaffen werden. Die im Rahmen der Standortsuche ermittelte Freifläche bezeichnet einen Bereich, innerhalb dessen eine unbewirtschaftete Rastanlage als realisierbar eingestuft worden ist. Diese Freifläche ist um ein Vielfaches größer als der Flächenbedarf für die Rastanlage.
Die Planungen sind noch nicht in dem Stadium, dass Lage und Größe der benötigten Flächen genau bekannt wären und zum anderen wird nicht das Land, sondern der Bund Eigentümer der für die Rastanlage benötigten Flächen.Dem Land liegen keine konkreten Planungen der Samtgemeinde (SG) Rodenberg bzgl. der Erweiterung des Autohofes Lauenau vor. Es ist nur ein Flächenangebot der SG Rodenberg an die Straßenbauverwaltung aus dem Jahre 2009 bekannt, wonach die SG Rodenberg die Fläche kaufen und unterhalten würde, wenn die Straßenbauverwaltung (BMVBS) den Neubau übernähme. Das BMVBS lehnt solche Modelle mit Hinweis auf sein „Gutachten zur Klärung der rechtlichen Voraussetzungen einer im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung der Bundesfernstraßen umzusetzenden Nutzung zusätzlicher Flächen an und neben Bundesautobahnen“ ab. Insofern kann das Land auf dieses und ähnliche Flächenangebote nicht eingehen. Unabhängig davon bietet die angebotene Fläche mit 5.400 m² schätzungsweise Platz für 20-30 Lkw und liegt unter einer Hochspannungsleitung. Lkw-Parkstände werden bei Rastanlagen mit Bezug auf die 26. BImSchV nicht unter Hochspannungsleitungen geplant.
Abweichend von den Angaben in der Kleinen Anfrage haben die Rastanlagen Auetal zusammen 218 (nicht 273) Lkw- und 258 (nicht 428) Pkw-Parkstände. Die Rastanlagen Garbsen haben zusammen 172 (nicht 160) Lkw- und 259 (nicht 445) Pkw-Parkstände.
Die Distanz zwischen den Rastanlagen Auetal und Garbsen beträgt 32 (nicht 29) km.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Der Vergleich von Planungsvarianten (Beurteilung von Vorteilen) eines Bauvorhabens setzt voraus, dass beide Varianten existent sind und beide Varianten das Vorhabensziel (rd. 100 neue Lkw-P) erreichen. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben. Insofern ist eine Beurteilung von Vorteilen obsolet.
Zu 2.:
Auch die Planung von Rastanlagen erfolgt stets nach den aktuellen Regelwerken, so dass z. B. die Anforderungen an Abstände von Ein- und Ausfahrten und Beschilderungsstandorten erfüllt werden. Wie bei allen Straßenbauprojekten üblich, wird auch hier in verschiedenen Phasen des Projekts ein Sicherheitsaudit durch einen zertifizierten Auditor durchgeführt, um Probleme v. a. hinsichtlich der Verkehrsicherheit frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Die A 2 ist im Bereich des vorgesehenen Rastanlagenstandorts nicht unfallauffällig. Das Vorhaben wird von der Polizei begrüßt.
Zu 3.:
Da das Verkaufsdatum nicht bekannt ist, kann diese Frage nicht beantwortet werden
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.09.2011