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Verkehrsberuhigung auf der Landesstraße 321

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16.09.2011 - TOP 35. Antwort von Verkehrsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Schneck (SPD)


Der Abgeordnete Klaus Schneck (SPD) hatte gefragt:

Die Landesstraße 321 wird in dem Abschnitt zwischen Fallersleben-Sülfeld (Stadt Wolfsburg) und Meine (Landkreis Gifhorn) durch Pendlerströme und Zulieferverkehr von und zum VW-Werk stark in Anspruch genommen. Sowohl in der Gemeinde Meine als auch in der Gemeinde Wettmershagen gibt es Bürgerinitiativen, die sich mit zahlreichen Einwendungen und Petitionen für eine Verkehrsberuhigung auf dem Streckenabschnitt in ihren Ortschaften stark gemacht haben und auch weiter machen werden. Zudem ist davon auszugehen, dass die Verkehrsbelastung auf der L 321 durch ein neues Logistikzentrum westlich von Wolfsburg noch weiter zunehmen wird.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche baulichen Mängel bzw. Schwachstellen im Unterbau der L 321 sind im Verlauf zwischen Meine und Wettmershagen - insbesondere an der westlichen Ortseinfahrt Wettmershagen und östlich der Ortseinfahrt Meine - bekannt?
  2. Welche Referenzwerte in Bezug auf Verkehrsbelastung, Anzahl der Lkw, Lärm und Abgase müssen zur Errichtung einer Tempo-30-Beschränkung oder eines Lkw-Nachtfahrverbots mit Rücksicht auf die §§ 45 Abs. 1 und 45 Abs. 9 StVO erreicht bzw. überschritten werden?
  3. Welche maximale Mehrbelastung durch an- und abfahrenden Schwerlastverkehr eines neuen Logistikzentrums im Verlauf der L 321 westlich von Wolfsburg erwartet die Landesregierung, und welche Maßnahmen werden zur Abwendung von Mautvermeidungsfahrten sowie gegen die Mehrbelastung getroffen?
Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus sachlichen Gründen beschränken oder verbieten. Gem. § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen jedoch nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in der StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Ob die Voraussetzungen für Verkehrsbeschränkungen vorliegen, haben die Straßenverkehrsbehörden grundsätzlich in eigener Zuständigkeit zu prüfen und letztlich, auf Basis der vor Ort gewonnenen Erkenntnisse, über die Anordnung von Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden.

Im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens hat die Verkehrsbehörde die Belange der Wohnbevölkerung mit den Belangen des fließenden Verkehrs und der Verkehrsteilnehmer abzuwägen. Auf Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen hat das Interesse des fließenden Verkehrs besonderes Gewicht, weil diese Straßen ihre Aufgabe, dichten Verkehr auch über längere Entfernungen zügig zu ermöglichen und das übrige Straßennetz zu entlasten, nur erfüllen können, wenn möglichst wenig Verkehrsbeschränkungen vorhanden sind. Nach ihrem Widmungszweck sind die klassifizierten Straßen gerade den überregionalen Verkehrsströmen zu dienen bestimmt.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist bundeseinheitlich durch die StVO für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Es steht somit nicht im freien Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, eine andere Höchstgeschwindigkeit festzusetzen. Verkehrsbeschränkungen sind daher nur zulässig, wenn die sachlichen Gründeder StVO gegeben sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Seit Ende Juli diesen Jahres wird die Fahrbahn der L 321 zwischen Meine und Sülfeld erneuert und mit einer neuen Deckschicht versehen. Dies betrifft auch den angesprochenen Bereich des östlichen Ortseingangs von Meine und des westlichen Ortseingangs von Wettmershagen. Die Baumaßnahme ist - bis auf wenige Restarbeiten - zwischenzeitlich vollzogen.

Abgesehen von wenigen noch nicht erneuerten Abschnitten zwischen Meine und Wedelheine mit leichten Fahrbahnschäden (Randabsackungen und wenig ausgeprägte Spurrinnen) gibt es keine nennenswerten baulichen Mängel.

Zu 2.:
Inwieweit die von Straßen ausgehenden Immissionen zu dulden sind, wird vom Bundesgesetzgeber in der Lärmschutzrichtlinie Straßenverkehr festgelegt. Um Verkehrsbeschränkungen anordnen zu können, müssen die dort festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten sein und die beabsichtigten Maßnahmen müssen die Immissionen unter die Grenzwerte absenken oder um mindestens 3 dB(A) reduzieren.

Die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutzrichtlinie sind nach der jeweiligen Bebauung differenziert. Für den vorliegenden Bereich der Ortschaften Wettmershagen bzw. Meine dürften die Grenzwerte für Kern- / Dorf- und Mischgebiete einschlägig sein, die bei 72 dB(A) am Tage und 62 dB(A) in der Nacht liegen.

Zu 3.:
Da der an- und abfahrende Schwerlastverkehr des neuen Logistikzentrums keiner Fahrwegbestimmung unterliegt, gibt es keine gesicherten Prognosen über zukünftige Mehrbelastungen bestimmter Streckenabschnitte. Erfahrungsgemäß werden von den Lkw- Fahrern zunächst diverse Routen zum neuen Ziel „ausprobiert“, um dann die jeweils effektivste Route zwischen Abfahrts- und Zielort zu ermitteln. Erst nachdem sich diese neuen Verkehrsströme eingependelt haben, kann festgestellt werden, ob und gegebenenfalls welcher Handlungsbedarf besteht.

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erstellt am:
16.09.2011

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