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Aktionstage gegen Schwarzarbeit in Niedersachsen

Kommunale Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden bekämpfen die Schwarzarbeit - Ermittlungen in 448 Verdachtsfällen


Die Landkreise, großen selbständigen Städte und kreisfreien Städte haben wieder vielfach unterstützt durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Schwerpunktkontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. An den Überprüfungen vom 18. bis 22. April waren auch Beschäftigte der Ausländerbehörden, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Gewerbeaufsichtsämter sowie der Jobcenter und der Polizei beteiligt. Bei der vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Generalzolldirektion koordinierten Großaktion waren 308 Fahnder an vielen Orten in ganz Niedersachsen aktiv. Insgesamt wurden 614 Objekte, 2.402 Personen und 1.027 Betriebe überprüft.

Den Schwerpunkt der kommunalen Kontrollen bildeten Baustellen und Betriebe mit handwerks- und gewerberechtlichen Arbeits- und Aufgabenbereichen. Die kommunalen Fahnder wurden dabei durch Zollbeamte unterstützt. Dabei hatte der Zoll die Aufdeckung von Scheinselbstständigkeit, Mindestlohnverstößen, den Werkvertrags- und Leistungsmissbrauch, die „Sofortmelde-" sowie „Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren" besonders im Fokus.

Bei dem viertägigen Einsatz wurden 448 mutmaßliche Rechtsverstöße, davon in 32 Fällen gegen die Gewerbeordnung und in 66 Fällen gegen die Handwerksordnung, festgestellt. In 147 Fällen besteht der Verdacht, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. Wegen möglichem Sozialleistungsbetrug wird in 45 Fällen weiter ermittelt. Darüber hinaus besteht in 25 Fällen der Verdacht, dass die Arbeitgeber Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnisse beschäftigen. Außerdem wird in 47 Fällen wegen des Verdachts der Scheinselbstständigkeit und in 86 Fällen unter anderem wegen Verstößen gegen melderechtliche Bestimmungen sowie Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz weiter ermittelt.

Wirtschaftsminister Olaf Lies unterstützt die landesweiten Ermittlungen der kommunalen Behörden gegen die Schwarzarbeit, weil damit das gesetzestreue Handwerk, die mittelständischen Betriebe und letztlich die Selbstständigkeit gestärkt und geschützt werden. Hinzu kommt der volkswirtschaftliche Schaden, der Jahr für Jahr durch nicht geleistete Steuerzahlungen und Sozialleistungen verursacht wird. „Es gibt wegen der Ergebnisse der Kontrollen keinen Anlass zur Entwarnung“, so Minister Lies. „Niedersachsen wird deshalb konsequent weiter den Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben zur selbstständigen Gewerbe- und Handwerksausübung verfolgen. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit bleibe ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, dass weiterhin die Bündelung aller Kräfte der beteiligten Behörden und Verbände erforderlich mache“, sagte Minister Lies.

Ermittlungsergebnisse aus den einzelnen Regionen.

Im Bereich Braunschweig waren insgesamt 30 Fahnder der Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Peine und der Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Goslar sowie 16 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Braunschweig im Einsatz. Es wurden 113 Objekte mit insgesamt 189 Betrieben und 291 Personen kontrolliert und dabei 100 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: Bei einer Baustellenkontrolle im Landkreis Göttingen entfernte sich ein mutmaßlicher Arbeiter unter dem Vorwand, er gehöre nicht zu der überprüften Baustelle und er wolle seine Ausweispapiere holen.

In der Stadt Wolfsburg entzogen sich durch Flucht zwei Personen der Kontrolle.

Im Bereich Oldenburg waren insgesamt 42 Fahnder der Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund, der Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück, Wilhelmshaven und Lingen sowie 77 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Oldenburg, Bremen und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 256 Objekte mit insgesamt 400 Betrieben und 1.059 Personen kontrolliert hierbei wurden 121 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Besondere Vorkommnisse: LK Oldenburg: In Ganderkesee (Landkreis OL) wurden auf einer Baustelle zwei Personen bei Arbeiten angetroffen, die weder im Besitz einer gültigen Aufenthalts- noch einer Arbeitserlaubnis waren. Einer der beiden, allem Anschein nach nicht EU-Staatsangehörige, konnte sich dabei nicht ausweisen, der zweite besaß lediglich ein Visum mit Arbeitserlaubnis für Tschechien. Nach bisherigen Ermittlungen waren sie als Subunternehmer tätig. Als Halter des Fahrzeuges der beiden Personen wurde ein in Stuhr ansässiger gewerblich gemeldeter Hausmeisterservice ermittelt. Es besteht der Verdacht der illegalen Beschäftigung von Ausländern sowie der Beauftragung von Schwarzarbeit. Zur weiteren Identitätsfeststellung wurde eine Person von Beamten des HZA OL mitgenommen.

Im LK Wittmund hat sich ein Arbeiter der Baustellenkontrolle durch Flucht entzogen.

Im Bereich Lüneburg waren 15 Fahnder der Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven sowie 80 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Bremen und Hannover im Einsatz. Es wurden 136 Objekte mit insgesamt 291 Betrieben und 694 Personen kontrolliert und dabei 106 mutmaßliche Verstöße festgestellt.

Besondere Vorkommnisse: An einer Baustelle im LK Celle wurden zwei Personen mit Aufenthaltsgestattung zur Durchführung eines Asylverfahrens angetroffen. Beiden Personen war eine Beschäftigung nicht gestattet.

Im LK OHZ wurden 3 Personen kontrolliert, die sich illegal in Deutschland aufhielten, die vorgelegten polnischen Ausweise waren gefälscht.

Im Bereich Hannover waren 21 Fahnder der Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover und der Städte Hannover und Hameln sowie 27 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover und Osnabrück im Einsatz. Es wurden 109 Objekte mit insgesamt 147 Betrieben und 358 Personen kontrolliert und dabei 121 mutmaßliche Verstöße festgestellt. Besondere Vorkommnisse: Eine Person aus einem nicht EU-Ausland wurde auf einer Baustelle im LK Hameln-Pyrmont bei Fliesenarbeiten angetroffen. Bei der Überprüfung sprach der Arbeiter kein Wort Deutsch und hatte weder ein Touristenvisum noch eine Arbeitsgenehmigung.

Im Gebiet der LH Hannover war eine überprüfte Person vom LKA Hamburg zur Fahndung ausgeschrieben. Eine Festnahme war aber nicht erforderlich.

Die gemeinsamen Aktionstage mit dem Zoll werden zweimal jährlich durchgeführt. Die festgestellten Verdachtsfälle gegen die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen sind gegenüber den beiden vorherigen Aktionszeiträumen von Frühjahr und Herbst 2015 (336 + 336 Fällen) mit 448 Fällen leider deutlich ansteigend.

Alle Verdachtsfälle werden näher überprüft. Bei Feststellung von tatsächlichen Rechtsverstößen wird gegen die Tatbeteiligten ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Beschäftigungsanstieg auf dem offiziellen Arbeitsmarkt und das positive Wirtschaftswachstum sollen im Jahr 2016 zu einem Rückgang der Schattenwirtschaft um ca. ein Prozent führen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Prognose des Schattenwirtschaftsexperten Prof. Friedrich Schneider (Universität Linz), die er gemeinsam mit dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen vorgelegt hat.

Nach diesen Modellberechnungen wird der Umfang der Schattenwirtschaft im Jahr 2016 bei 336 Milliarden Euro liegen. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um gut drei Milliarden Euro.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.mw.niedersachsen.de/schwarzarbeitsbekaempfung

www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de


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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2016

Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressestelle
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5428
Fax: (0511) 120-5772

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