Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Niedersachsen klar Logo

Blitzeranlage an der A 2 in Höhe Essehof

Die Abgeordnete Gabriela König (FDP) hatte gefragt:

In den Medien und in Internetforen wird fortwährend über die Blitzeranlage an der A 2 bei Essehof berichtet. Dort heißt es immer wieder, dass der Blitzer trotz ausgeschalteter Verkehrsbeeinflussungsanlage auslöse.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Fehlfunktionen der Blitzeranlage an der A 2 bei Essehof?
  2. Wie viele Verkehrsteilnehmer haben sich seither z. B. bei der Autobahnpolizei über dieses Phänomen beschwert oder sind sonst wie tätig geworden?
  3. Falls ein Verkehrsteilnehmer bei ausgeschalteter Verkehrsbeeinflussungsanlage trotzdem geblitzt wird, wie kann der Verkehrsteilnehmer beweisen, dass die Verkehrsbeeinflussungsanlage ausgeschaltet war?

Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 26.09.2013 wie folgt:

Aufgrund der Unfallsituation auf der BAB 2 wurde im Jahr 2008 die ressortübergreifende „Werkstatt Autobahn“ gegründet. Vertreten sind hier das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI), die Autobahnpolizei, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), die Verkehrswacht und das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW). Zu dieser Thematik wurde durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Zusammenarbeit mit den Technischen Universitäten Braunschweig und Dresden sowie mit der Medizinischen Hochschule Hannover ein Gutachten erstellt.

Auf Grundlage dieses Gutachtens hat das Gremium „Werkstatt Autobahn“ unter anderem eine durchgängige Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) und die Überwachung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen als geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erarbeitet.

Die kommunalen Straßenverkehrsbehörden sind aufgrund des gemeinsamen Runderlasses des MI und des MW vom 07.10.2010 zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Bundesautobahnen von Örtlichkeiten außerhalb des Verkehrsraumes befugt. Diese sind daher auch für die einwandfreie Funktion der von ihnen betriebenen Geschwindigkeitsüberwachungssysteme verantwortlich.

Nach Hinweisen von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zu Fehlfunktionen der Geschwindigkeitskontrollgeräte im Bereich Essehof hat die Straßenbauverwaltung die in ihrer Verantwortung stehende VBA in diesem Bereich durch einen externen Gutachter überprüft. Im Ergebnis hat dieser eine einwandfreie Funktion der VBA attestiert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Das Autobahnpolizeikommissariat Braunschweig hat in der Vergangenheit überwiegend telefonische Hinweise von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern erhalten, die sich auf eine Auslösung der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Essehof bezogen, ohne dass durch die dortige VBA Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet wurden.

Die Geschwindigkeitsüberwachungsanlage kontrolliert, unabhängig von den durch die VBA angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen, die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit von LKW. In diesen Fällen ist eine Irritation anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch ein Auslösen der Anlage nicht ausgeschlossen.

Zu 2.:
Das Autobahnpolizeikommissariat Braunschweig leitet die Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf mögliche Störungen der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Höhe Essehof an die zuständige Verkehrsbehörde weiter. Diese Vorgänge werden nicht dokumentiert, so dass Angaben zur Anzahl dieser Mitteilungen nicht möglich sind.

Zu 3.:
Die Anzeigeschaltungen sämtlicher Schilderbrücken der VBA auf der BAB 2 sind bei der NLStBV nachvollziehbar. Diese Feststellungen können im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens als beweiserhebliche Tatsachen eingebracht werden.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.11.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln