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Breitbandförderung: Neuer Förderansatz für Randlagen

Minister Olaf Lies: „Neuer Förderansatz des Bundes ist Chance für einen schnelleren und günstigeren Ausbau“


48 Prozent der Haushalte in Niedersachsen verfügen derzeit über einen Glasfaseranschluss. Für weitere 30 Prozent liegen bereits konkrete Ausbauplanungen vor, womit eine Ausbauquote von 78 Prozent erreicht wäre. Eine besondere Herausforderung stellen derzeit die Lücken gerade in Randlagen dar, in denen sich der Ausbau nicht trägt – das betrifft beispielsweise Grundstücke in Rand- und Außenlagen. Der Bund hat dafür heute einen Förderaufruf veröffentlicht, um diese Adressen niederschwellig mit Fördermitteln anzuschließen.

„Das ist eine Chance für Kommunen, in denen der eigenwirtschaftliche Ausbau gut und läuft und nur wenige Adressen nicht angeschlossen sind“, sagt der niedersächsische Wirtschafts- und Digitalminister Olaf Lies: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass hier nun mit einem neuen Ansatz gearbeitet wird, das fordern wir schon lang. Es muss uns gelingen, den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen mit dem geförderten Ausbau noch besser zu verzahnen. Knappe Baukapazitäten werden so besser genutzt und zukunftsfähige Internetanschlüsse kommen schneller bei Unternehmen und den Menschen in Niedersachsen an. Von daher ist dieser neue Förderansatz eine Chance für einen schnelleren und günstigeren Ausbau.“

Bisher konnten diese Lücken oft mit aufwändigen Förder- und Vergabeverfahren erst mehrere Jahre später geschlossen werden, so der Minister. Auch die Kosten für solche Lückenschlüsse fallen hoch aus, da nicht in einem Zuge gebaut wird, sondern diese Ausbauprojekte erst lange Zeit nach dem ursprünglichen Ausbau wieder aufgegriffen werden müssten. Mit dem neuen Förderaufruf des Bundes sei daher nun erstmals der Weg eröffnet, die Anbindung von diesen letzten Adressen einfacher zu fördern. Das Land werde im Rahmen der Kofinanzierung mögliche Anträge mit 25 Prozent Förderung unterstützen.

Der Förderaufruf ist auf der Seite des für Niedersachsen zuständigen Projektträgers aconium GmbH zu finden: https://aconium.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/breitbandfoerderung-gigabit/downloads/

Hintergrund:

48 Prozent der Haushalte in Niedersachsen verfügen derzeit über einen Glasfaseranschluss – das ist ein Zuwachs von 18 Prozent gegenüber 2022. Damit liegt Niedersachsen auf Platz 2 unter den Flächenländern beim Ausbau von Glasfaser und beim Zuwachs sogar auf Platz 1 insgesamt. Für weitere 30 Prozent liegen bereits konkrete Ausbauplanungen vor, womit eine Ausbauquote von 78 Prozent erreicht wäre.

Der eigenwirtschaftliche Ausbau durch die privaten Telekommunikationsanbieter in Niedersachsen hat derzeit eine große, positive Dynamik. Bei diesem eigenwirtschaftlichen Ausbau bleiben aber Lücken zurück, in denen sich der Ausbau nicht trägt – beispielsweise Grundstücke in Rand- und Außenlagen. Eine Ausbaupflicht hat der Bund – der für die Marktregulierung zuständig ist – hier nicht festgelegt.

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium setzt sich gemeinsam mit der Telekommunikationsbranche daher seit Jahren dafür ein, dass der Bund einfachere, schnellere und günstigere Verfahren schafft, mit denen diese kleinen Lücken möglichst bereits während des originären Ausbaus geschlossen werden können. Bisher mussten diese Lücken später durch die Kommunen geschlossen werden – oft mit aufwändigen Förder- und Vergabeverfahren und oft mehrere Jahre später. Auch die Kosten für solche Lückenschlüsse fallen hoch aus, da nicht in einem Zuge gebaut wird, sondern diese Ausbauprojekte Jahre später wieder aufgegriffen werden müssen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat daher im April 2024 die Förderrichtlinie für den Breitbandausbau veröffentlicht. Darin enthalten ist nun auch ein Ansatz, mit dem Gemeinden Restadressen wesentlich einfacher als bisher anschließen können. Die Kosten pro Projekt sind auf 500.000 Euro begrenzt. Die Ausgestaltung einiger Details ist noch offen, aber ein Schritt zu einfachen, möglichst unbürokratischen Verfahren ist damit getan.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2024

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