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Corona-Wirtschaftshilfen: Bund und Länder einigen sich auf Fristverlängerung bis zum 30. September 2024

Der Bund und alle Länder haben sich darauf verständigt, die vollständige Einreichung für Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2024 zu ermöglichen, sofern bereits Fristverlängerungen im digitalen Antragssystem beantragt wurden.

„Die Fristverlängerung ist ein wichtiger Schritt, um die Schlussabrechnungen gemeinsam mit den prüfenden Dritten zeitnah und erfolgreich zu Ende bringen zu können“, betont Wirtschaftsminister Olaf Lies: „Mit der verlängerten Bearbeitungszeit entlasten wir Steuerberaterinnen und Steuerberater, erhöhen die Qualität der noch ausstehenden Schlussabrechnungen und ermöglichen damit eine schnellere Bearbeitung durch die NBank.“

Bisher wurden in Niedersachsen von etwa 88.000 erwarteten Schlussabrechnungen weniger als die Hälfte eingereicht. Mit Ablauf der ursprünglichen Frist (31. März) stünden daher tausende Rückforderungen wegen fehlender Schlussabrechnungen an. „Mit der Fristverlängerung verhindern wir, dass die niedersächsische Wirtschaft und die beratenden Berufsstände zusätzlich belastet werden. Ich bin daher sehr froh darüber, dass der Bund unseren Vorschlägen gefolgt ist“, sagte Olaf Lies.

Um die zuletzt sehr hohe Einreichungszahlen bei den Schlussabrechnungen konstant bis zum 30. September aufrecht zu erhalten, haben sich Bund und Länder auf verschiedene Verfahrensoptimierungen verständigt, zum Beispiel auf die bundesweite Einführung eines so genannten „One-Click-Verfahrens“, wonach in bestimmten Fällen Schlussabrechnungen ohne größeren Verwaltungsaufwand durch die NBank bearbeitet werden können.


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erstellt am:
14.03.2024

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