Einmündung K 325 in die L 381 in Isernhagen NB
Der Abgeordnete Rainer Fredermann (CDU) hatte gefragt:
Nach verschiedenen Presseberichten in der Nordhannoverschen Zeitung soll die Einmündung der K 325 (Reuterdamm) in die L 381 (Am Ortfelde/Burgwedeler Straße) in Isernhagen NB mit einer Lichtsignalanlage versehen werden. Es handele sich an dieser Stelle um einen Unfallschwerpunkt der unter erheblicher Überlastung leide.
Der Ortsrat der Ortschaft Isernhagen NB hat sich bereits mehrfach und einstimmig gegen eine Lichtsignalanlage ausgesprochen. Eine Überlastung oder Häufung von Unfällen, der man durch eine Lichtsignalanlage begegnen müsse, wird von den Bürgern vor Ort nicht gesehen. Im Gegenteil befürchten die Bürger vor Ort eine Behinderung des Verkehrs und unnötige Rückstaus. Dies sei besonders zu erwarten, wenn infolge von Staus auf den Bundesautobahnen A 2 oder A 7 der Verkehr über diese Straßen geführt werde.
Allenfalls eine Bedarfslichtsignalanlage erachtet der Ortsrat Isernhagen NB als sinnvoll.
Seitens der zuständigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gibt es keine Informationen an die Bürger, was an dieser Einmündung geplant wird.
Ich frage die Landesregierung:
- Ist eine bauliche Änderung der Einmündung der K 325 in die L 381, z. B. wegen Haftungsrisiken für das Land oder die Gemeinde Isernhagen, zwingend notwendig (Unfallschwerpunkt)?
- Welchen Stand haben die Planungen, und warum wurden die Bürger vor Ort bislang nicht in die Planungen einbezogen?
- Wie soll die Einmündung konkret umgebaut werden?
Verkehrsminister Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 27.06.2013 wie folgt:
Bei der Einmündung der K 325 (Reuterdamm) in die L 381 (Am Ortfelde/Burgwedeler Str.) sind die beiden Baulastträger, Region Hannover für die Regionsstraße und das Land Niedersachsen für die Landesstraße beteiligt.
Verbesserungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für diesen Einmündungsbereich sind seit längerem in der Diskussion. So wurde bereits 2006 von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die vorhandene Einmündung den verkehrlichen Ansprüchen nicht mehr gerecht wird. Daraufhin ordnete die Gemeinde Isernhagen als zuständige untere Verkehrsbehörde eine Lichtsignalanlage mit dem Ziel an, die Leistungsfähigkeit zu verbessern. Letztlich konnte jedoch mit den Beteiligten vor Ort keine befriedigende Lösung gefunden werden. Um die Verkehrsqualität zu verbessern, ordnete die Verkehrsbehörde daraufhin eine zusätzliche Beschilderung und die Demarkierung der Querungsstelle im Zuge der K 325 an. Die weitere Entwicklung der verkehrlichen Situation führte schließlich zur Aufnahme einer Um- und Ausbauplanung für den gesamten Einmündungsbereich. Dabei wurde von der NLStBV auch eine Kreisverkehrslösung untersucht, die allerdings wegen mangelnder Platzverhältnisse nicht weiter verfolgt werden konnte.
In einer Ortsratssitzung der Gemeinde Isernhagen am 23.05.2013 stellte die NLStBV den Vorentwurf der nun gefundenen Lösung mit einer Lichtsignalanlage und separaten Links- und Rechtsabbiegestreifen vor. Die NLStBV als Baulastträger der übergeordneten Landesstraße wird in Abstimmung mit der Region Hannover, der Gemeinde und der Polizei die Planung nunmehr weiter verfeinern. Im Vorfeld gab es bereits Abstimmungen mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) zur Führung der Radfahrer im Einmündungsbereich.
Bisher wurde die Öffentlichkeit durch Presseartikel und die Gemeinde informiert. Die NLStBV stellt sich gerne der öffentlichen Diskussion über die Ziele und Inhalte der Planung und nimmt Bedenken und fachliche Anregungen gerne auf. Sofern sich die Gemeinde für eine breiter angelegte öffentliche Diskussion entscheidet, wird die NLStBV den Planungsstand oder einzelne Planungsstufen in einer öffentlichen Veranstaltung vor Ort näher erläutern.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die verkehrlichen Abläufe zeigen, dass die Verkehrsqualität den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht wird und sich die Einmündung zu einer Unfallhäufungsstelle entwickelt hat. Gemäß des niedersächsischen Straßengesetzes (§9 NStrG) haben die Träger der Straßenbaulast „nach Ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen so zu bauen, … oder sonst zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.“ Die Verkehrssicherheit ist im Einmündungsbereich gegeben, kann aber durch bauliche Maßnahmen erheblich verbessert werden. Das Ziel der Planung ist daher die Entflechtung der Verkehrsströme und Lenkung durch eine Lichtsignalanlage. Eine Realisierung hängt letztlich von den beteiligten Baulastträgern und Ihren Ressourcen ab.
Zu 2.:
siehe Vorbemerkung
Zu 3.:
Die aktuelle Planung sieht die Umgestaltung des bestehenden 3-armigen Knotenpunktes der Landesstraße mit der Regionsstraße auf dem vorhandenen Straßengrundstück vor. Im Kreuzungsbereich der K 325 sind separate Links- und Rechtsabbiegestreifen vorgesehen. Eine als Tropfen ausgebildete Mittelinsel wird mit einer Fußgängerfurt das sichere Überqueren ermöglichen. Am nördlichen Ast der L 381 ist der Bau einer Mittelinsel mit einer Überquerungshilfe geplant. Die gesamte Einmündung wird mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Im gesamten Knotenpunktsbereich wird die sichere und durchgehende Führung der Radfahrer angestrebt. Die Radwegführung befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. In einem ersten Entwurf ist eine separate Radfahrerführung im Einmündungsbereich der K 325 vorgesehen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.08.2013
zuletzt aktualisiert am:
24.10.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427