Logo MW Niedersachsen klar Logo

Förderung der Naherholung in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 29.08.2013 - TOP 24. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Hillgriet Eilers (FDP)


Die Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Hillgriet Eilers (FDP) hatten gefragt:

Die Förderung der Naherholung ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung. Der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen formuliert zu diesem Thema: Besondere Potenziale sieht die rot-grüne Koalition bei den Urlaubsthemen Gesundheit und Erholung sowie Fahrrad-, Wander- und Wassertourismus. Dabei unterstützt sie auch den sanften Tourismus auf Flüssen, Kanälen und Seen in Niedersachsen. (...) Raumnutzungskonflikte zwischen Tourismus, anderen Ansprüchen und Naturschutz müssen gelöst werden und mit den Schutzzwecken und -zielen des Naturschutzes vereinbar sein.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung bei der Aufwertung von Naherholungsgebieten, insbesondere der niedersächsischen Binnengewässer?
  2. Welche Unterstützung bietet das Land niedersächsischen Kommunen an, die ihre Binnengewässer aufwerten wollen?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Gemeinde Oyten (Landkreis Verden) bei dem Ausbau der touristischen Nutzung und der Aufwertung des Oyter Sees als Naherholungsgebiet zu unterstützen?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Fragesteller stützen ihre Anfrage auf Aussagen in der Koalitionsvereinbarung. Die zitierten Auszüge finden sich dort unter der Überschrift „Leitmärkte und nachhaltige Industriepolitik“ und zwar unter dem Stichwort „Tourismus“. Die Tourismusbranche steht in Niedersachsen für einen Umsatz von rund 15 Mrd. Euro jährlich und etwa 340.000 Beschäftigte, die durch den Tourismus ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie ist einer der Leitmärkte in Niedersachsen. Die Förderung des Tourismus als bedeutender Wirtschaftszweig und Arbeitgeber ist daher erklärtes Ziel der Landesregierung.

Tourismus grenzt sich allerdings von der Naherholung ab. Als Tourist gelten Personen, die aus einer Entfernung von mehr als 50 km anreisen, um eine touristische Attraktion, Einrichtung oder Infrastruktur zu nutzen. Die Aktivitäten der Landesregierung konzentrieren sich aufgrund der mit dem Tourismus verbundenen Chancen für die regionale Wirtschaft auf diese Zielgruppe. Eine attraktive touristische Infrastruktur trägt wesentlich zu einer positiven Entwicklung touristischer Regionen bei. Dass der Auf- und Ausbau der touristischen Infrastruktur auch Naherholungssuchenden zu Gute kommt, ist ein positiver und gewünschter Nebeneffekt, nicht aber primäres Ziel der niedersächsischen Tourismuspolitik.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Ein Konzept speziell zur Entwicklung von Naherholungsgebieten verfolgt die Landesregierung nicht. Im Fokus der Landesregierung stehen u. a. bei der Tourismuspolitik andere Ziele, die im Ergebnis aber auch der Entwicklung von Naherholungsgebieten zu Gute kommen können.

Zu 2.:
Auf Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft (Tourismusrichtlinie) kann in Niedersachsen zurzeit grundsätzlich auch der Ausbau der wassertouristischen Infrastruktur gefördert werden. Dazu gehören z.B. Anleger, Ein-/Auslassstellen, Ver- und Entsorgungsstellen, Rastplätze, Beschilderung, usw. Investitionen in gewässertechnische Anlagen wie Schleusen oder Brücken oder Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern (Entschlammung, Vertiefung) sind nicht förderfähig.

Im Zuständigkeitsbereich des ML bestehen grundsätzlich Fördermöglichkeiten über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) aus ELER-Mitteln z.B. für die Schaffung von (kleinen) Wander- und Radwegen, Maßnahmen zur besseren Nutzung von Einrichtungen, z. B. durch einheitliche Beschilderungen, Aussichtsplattformen bzw. –türme, Bootsanleger, Wohnmobilstellplätze, Lehrpfade verschiedener Art oder für die Gestaltung und Entwicklung von Badestränden. Allerdings sind angesichts der 2013 auslaufenden EU-Förderperiode alle für die Maßnahme „Tourismus“ veranschlagten Mittel gebunden.

Im Zuständigkeitsbereich des MU erfolgte eine Förderung für eine naturschutzgerechte Aufwertung von Naherholungsgebieten über das Programm „Natur erleben“. Darüber hinaus wird im Rahmen des Fließgewässerprogramms die naturnahe Gestaltung bzw. Wiederherstellung von Fließgewässern (oder: Bächen und Flüssen) gefördert. Derartige Maßnahmen tragen zugleich zur Verbesserung des Landschaftsbildes und damit auch des Erlebniswerts der Landschaft bei.

Eine Förderung kommt in allen Fällen nur in Betracht, wenn alle Voraussetzungen der jeweiligen Richtlinie erfüllt sind, Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und sich ein Projekt ggf. im Wettbewerb mit anderen Projekten durchsetzt.

Inwieweit in der neuen Förderperiode derartige Förderungen möglich sein werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. Dies wird von den endgültigen europäischen Vorgaben für die künftige Förderung sowie von der Gestaltung und Genehmigung des Operationellen Programms des Landes abhängen.

Zu 3.:
Für die Gemeinde Oyten bestehen die gleichen Möglichkeiten wie für alle anderen Kommunen auch. Insoweit wird auf die Antwort zu 2.) verwiesen. Förderanträge der Gemeinde Oyten sind weder im MW noch im MU oder ML bekannt.

Logo Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.09.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln