Harzwasserwerke
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 28.03.2014 - TOP 30. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Rudolf Götz und Ulf Thiele (CDU)
Die Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Rudolf Götz und Ulf Thiele (CDU) hatten gefragt:
Wie die Goslarsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 27. Februar 2014 berichtete, dächten einige der elf Gesellschafter der Harzwasserwerke (HWW) über eine Veräußerung ihrer Geschäftsanteile nach.
Nach Angaben der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 4. März 2014 käme als Übernehmer sogar ein Hedgefonds in Frage. Grundsätzlich ermöglicht werde der Verkauf von Gesellschaftsanteilen durch die 1996 unter dem damaligen Ministerpräsidenten Gerhard Schröder durchgeführte Privatisierung der vormals landeseigenen Harzwasserwerke. Laut Goslarscher Zeitung gab es damals viel Kritik: „Niedersachsen verkaufe sein Tafelsilber und nehme steigende Wasserpreise in Kauf.“
Nach Einschätzung von Zeitzeugen erfolgte der damalige Verkauf möglicherweise unter Zutun bzw. mit der Billigung des damaligen Harzer Landtagsabgeordneten Sigmar Gabriel.
Die Hildesheimer Allgemeinen Zeitung berichtete, dass die verkaufswilligen HWW-Gesellschafter ihre Anteile zunächst den Partnern anbieten müssten. Der Vertrag, der dieses Vorkaufsrecht regele, sei gekündigt worden. Darüber hinaus wird berichtet, das Land habe ein Mitspracherecht, sei jedoch angeblich bis zum 3. März 2014 nicht über die Vertragskündigung unterrichtet worden.
Die Stadtwerke Hildesheim sind mit einem Anteil von 3,67 % an den Harzwasserwerken beteiligt. Ihr Vorstand Michael Bosse-Arbogast zeigte sich gegenüber der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung sehr irritiert über das Verhalten der Partner und fordert: „Unser Trinkwasser darf nicht zum Spekulationsobjekt werden.“
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie steht die Landesregierung zu einem möglichen Verkauf der Harzwasserwerke?
- Wie genau gestaltet sich das Mitspracherecht des Landes bei einem möglichen Verkauf der Harzwasserwerke?
- Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, sie selbst solle als Käufer für die Harzwasserwerke auftreten?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Am 29.05.2013 hat der Nds. Landtag mit der Entschließung 17/26 zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Regulierung von Dienstleistungskonzessionen unter anderem bekräftigt, dass Wasser kein gewöhnliches Gut und die Wasserversorgung kein gewöhnliches Geschäft ist. Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht, und die Wasserversorgung ist ein elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, die nicht privaten Renditeinteressen unterstellt werden darf.
Der Landtag ist u. a. der Meinung, dass die Landesregierung
- gemeinsam mit den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden eine Strategie zur Sicherung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand erarbeiten,
- und sich dafür einsetzen soll, dass die Wasserversorgung in Niedersachsen im Eigentum der öffentlichen Hand verbleiben kann und das Recht der kommunalen Selbstverwaltung, für diesen Bereich Entscheidungen zu treffen, nicht eingeschränkt wird.
Die Landesregierung bekennt sich uneingeschränkt zu diesen Zielen und ist sich sicher, dass dies auch eine breite Mehrheit der Bevölkerung so sieht.
Im Übrigen nehmen die Harzwasserwerke (HWW) über die Wasserversorgung hinaus erhebliche Leistungen für den Hochwasserschutz, die Niedrigwasseraufhöhung, die Energiegewinnung und den Erhalt des Kulturdenkmals Oberharzer Wasserregal wahr, die es dauerhaft zu erhalten gilt und die beim Verkauf berücksichtigt worden waren.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.:
Die über die Presse bekannt gewordene Kündigung des Konsortialvertrages durch einige Anteilseigner stellt die Vorstufe zu einem möglichen Verkauf dar. Wie ernst die geäußerten Absichten tatsächlich zu nehmen sind, entzieht sich einer Beurteilung der Landesregierung. Der Verkauf der ehemals landeseigenen Harzwasserwerke im Jahr 1996 folgte der Richtung, das Eigentum an die regionalen Wasserversorger und Kunden der Harzwasserwerke zu geben. Sollte es jetzt zu einem weiteren Verkauf von Anteilen einzelner Eigner kommen, so wären an erster Stelle die Interessen niedersächsischer Kommunen zu beachten und die für das Land Niedersachsen vorgesehenen Mitwirkungsrechte entsprechend auszuüben.
Zu 2.:
Ein Verkauf oder eine Abtretung eines HWW-Geschäftsanteils ist aufgrund vertraglicher Regelung nur mit Zustimmung des Landes Niedersachsen möglich. Zudem steht dem Land Niedersachsen vertraglich ein eingeschränktes Vorkaufsrecht zu. Bei Anteilsveräußerungen an konzernverbundene Unternehmen oder bei Veräußerungen von weniger als zwei Prozent des Stammkapitals an andere Käufer gilt das Vorkaufsrecht des Landes nicht.
Zu 3.:
Der Landesregierung ist eine solche Forderung nicht bekannt. Zudem geht die Landesregierung unabhängig von möglicherweise angedachten Veränderungen im Gesellschafterkreis der HWW davon aus, dass insbesondere die beteiligten Kommunen als Träger der Daseinsfürsorge ihren Verpflichtungen im Bereich der Wasserversorgung verantwortungsbewusst nachkommen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.03.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427