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erstellt am:
30.05.2025
Die Änderung in der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) ist jetzt in Kraft getreten. Die Wertgrenzen für die Direktaufträge und für vereinfachte Vergabeverfahren werden für öffentliche Auftraggeber merklich höher sein als es bisher der Fall war. Das ist eine Erleichterung gerade für kleinere Vergabestellen, wie etwa die in den niedersächsischen Kommunen, und für Schulen, die nun ohne großen Aufwand kleinere Aufträge deutlich schneller und zielgerichteter vergeben können.
Die Direktauftragsgrenze wird von bisher 1.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) beziehungsweise 3.000 Euro (Bauleistungen) ohne Umsatzsteuer einheitlich auf 20.000 Euro ohne Umsatzsteuer angehoben. Die Änderung ermöglicht es, Aufträge bis zu dem vorgenannten Auftragswert ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt und unkompliziert zu erteilen.
Ein anschauliches Beispiel für eine flexible und gute Lösung in der Wertgrenzenverordnung findet sich bei den niedersächsischen Schulen: Hier wird die Wertgrenze für einen Direktauftragswert für Liefer- und Dienstleistungen sogar auf 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer erhöht, um die Lehrkräfte bei der Organisation der bevorstehenden Klassen- und Jahrgangsfahrten oder des Ganztagsangebots von den bürokratischen Lasten durch die Einhaltung des Vergaberechts zu befreien.
Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne: „Kommunen und Schulen sollen sich auf ihre Kernkompetenzen fokussieren können, denn gerade hier spürt man die Belastung durch den bürokratischen Aufwand sehr stark. Durch die neuen Wertgrenzen bleibt mehr Zeit und Kapazität für die eigentliche Arbeit. Diese Verordnung ist für unsere Kommunen und für unsere Landesbehörden und -einrichtungen ein zentraler Baustein, um den vielbeschworenen Bürokratieabbau sichtbar zu machen und daraus resultierend den Verwaltungen dringend benötigte Handlungsspielräume zu ermöglichen.“
Bei den vereinfachten Vergabeverfahren beträgt die Wertgrenze im Liefer- und Dienstleistungsbereich für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben fortan 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer. Im Bereich der Bauleistungen sind nunmehr beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 Euro sowie freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert von 150.000 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer möglich.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg hatte sich für die sehr weitreichenden Erleichterungen im Schulbereich besonders eingesetzt: „Mit der deutlichen Erhöhung der Wertgrenzen treiben wir die Vereinfachungsinitiative des Landes weiter konsequent voran. Damit werden wir nicht nur einfacher, sondern auch schneller. Gerade in Schulen stellen die Verfahren oft eine große Herausforderung dar – mit Blick auf die Ganztagsschule werden die Anforderungen zunehmen. Deshalb freue ich mich, dass nun die Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung in Kraft tritt. Die Anhebung der Wertobergrenze für Schulen auf 100.000 Euro ist ein klares Signal, mit dem wir die Schulen deutlich von ihren Verwaltungsaufgaben entlasten und beispielsweise die Organisation von Klassen- und Jahrgangsfahrten, dem Ganztag, von Festen oder Schulbuchbeschaffungen damit nachhaltig erleichtern.“
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erstellt am:
30.05.2025