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Können die Verlustzeiten an Lichtzeichenanlagen durch ein Qualitätsmanagement reduziert werden?

Die Abgeordneten Gabriela König und Sylvia Bruns (FDP) hatten gefragt:

Zur Bewältigung von Verkehrsleistungen in Deutschland nehmen Kraftfahrzeuge eine entscheidende Rolle im Alltag ein. Über 25 % des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs in Deutschland wird auf innerörtlichen Straßennetzen bewältigt. Zur sicheren Abwicklung des Verkehrsaufkommens werden Lichtzeichenanlagen an Knotenpunkten eingesetzt. Sie regeln sicher und effektiv den Verkehrsfluss und werden zunehmend als strategisches Mittel zur Beeinflussung von Verkehrsbeziehungen und Verkehrsnetzen eingesetzt. Durch eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung von Lichtzeichenanlagen könnten Zeitverluste im Arbeitsalltag ebenso wie staubedingte Lärm- und Schadstoffemissionen reduziert werden. Auch die Anzahl von Verkehrsunfällen könnte durch eine Verstetigung des Verkehrsflusses verringert werden. Damit hätten eine Optimierung von Lichtzeichenanlagen, und eine damit verbundene Reduzierung von Wartezeiten eine große volkswirtschaftliche Bedeutung.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA 2010), insbesondere dem Abschnitt „Qualitätsmanagement im laufenden Betrieb“, bei?
  2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass ein regelmäßiges Qualitätsmanagement von Lichtsignalanlagen mit der Umsetzung und Kontrolle von Verbesserungsmaßnahmen geeignet wäre ein positives Image für die Betreiber und eine größere Rechtssicherheit herbeizuführen?
  3. Wird sich die Landesregierung für eine landesweite Anwendung des Qualitätsmanagements gemäß der Richtlinie für Lichtsignalanlagen gegenüber den Betreibern der Lichtzeichenanlagen einsetzen?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Bereits seit 1964 veröffentlicht die Forschungsgesellschaft für das Straßen und Verkehrswesen (FGSV) für Lichtsignalanlagen technische Anforderungen in Form von Richtlinien. Das Thema Qualitätsmanagement an lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten ist in den Richtlinien für Lichtsignalanlagen 2010 (RiLSA 2010) erstmalig in einem eigenständigen Kapitel 8 zusammengefasst worden. Unter diesem Begriff ist eine systematische Qualitätsprüfung und -verbesserung im gesamten Planungs- und Betriebszyklus von Lichtsignalanlagen (LSA) zu verstehen.

Die FGSV hat die RILSA 2010 in die sog. Kategorie R1 eingestuft, d.h. die Richtlinien haben hohe Bindungswirkung für technische Sachverhalte. Allerdings definiert allein der Baulastträger den Qualitätsstandard seines Netzes. Insofern erfordern Vorschriften der Kategorie R1 grundsätzlich ein begleitendes Allgemeines Rundschreiben (ARS) des BMVBS, das die Anwendung für die Bundesfernstraßen regelt. Wegen ihrer Zuständigkeiten im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen bindet der Bund die Länder intensiv in den Entstehungsprozess des technischen Regelwerks ein.

Das ARS des Bundes für die Anwendung der RiLSA 2010 steht immer noch aus, d.h. es mangelt an der grundsätzlichen Bindungswirkung. Einer der Gründe für die fehlende Einführung durch das BMVBS liegt auch im Qualitätsmanagement und dem damit in Zusammenhang stehenden hohen Ressourcenbedarf. Auf diesen haben die Bundesländer - auch Niedersachsen, in ihren Stellungnahmen an das BMVBS hingewiesen. Daneben sind rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der StVO noch nicht geklärt. Eine Zeitschiene, wann und wie dieser Prozess abgeschlossen werden könnte, hat das BMVBS den Ländern bisher nicht bekannt gegeben.

Das Aufgabengebiet der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) umfasst überwiegend das Außerortsstraßennetz an Bundesfern- und Landesstraßen. Die NLStBV ist für rund 2600 Lichtsignalanlagen, davon rund 50% Fußgängerlichtsignalanlagen, zuständig. Die Anzahl der Lichtsignalanlagen in den niedersächsischen Kommunen dürfte nach hiesiger Kenntnis erheblich höher sein.

Nicht alles in der RiLSA 2010 ist neu. Mithin darf nicht außer Acht bleiben, dass bereits heute von der Polizei, den unteren Verkehrsbehörden und den Straßenbaulastträgern wichtige Anforderung an das Qualitätsmanagement erfüllt werden. So führen beispielsweise Polizeidienststellen regelmäßig Unfallauswertungen durch. Falls sich der Bereich einer Lichtsignalanlage zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt, werden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von der örtlichen Unfallkommission eingeleitet. Untere Verkehrsbehörden halten alle zwei Jahre Verkehrsschauen (mit Polizei und dem Straßenbaulastträger) ab, um auch veränderte Sachverhalte der Straßenraumgestaltung zu berücksichtigen.

Um einen durchgehenden Betrieb der Lichtsignalanlagen sicherzustellen, hat die NLStBV für alle Lichtsignalanlagen Wartungsverträge abgeschlossen. Des Weiteren werden durch die regelmäßige Streckenwartung Defizite des Verkehrsablaufes sowie Schäden bzw. Ausfälle der LSA zeitnah erkannt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2.:
Bisher liegen noch keine Erfahrungen mit dem systematischen Qualitätsmanagement gemäß RISLA 2010 vor. Insofern können Aussagen zur Wirksamkeit nicht getroffen werden. Absehbar ist allerdings, dass nicht genug Personal und Geld zur Verfügung steht, um die idealtypischen Anforderungen, die die RILSA 2010 an den laufenden Betrieb der Lichtsignalanlagen stellt, erfüllen zu können. Detaillierte jährliche Erhebungen der Verkehrsbelastungen bzw. Verkehrsabläufe, Mängelanalysen etc. erfordern für jede Lichtsignalanlage erhebliche Ressourcen, die zur Zeit in Niedersachsen nach heutigen Erkenntnissen weder für Bundesstraßen noch für Landesstraßen zur Verfügung stehen werden. Daher müssen Prioritäten gesetzt werden, auch in Abwägung mit anderen Verkehrssicherheitsmaßnahmen. Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit steht dabei immer in erster Stelle.

Zu 3.:
Wegen klärungsbedürftiger Fragestellungen auf Bundesebene sind die Voraussetzungen für die Anwendung der RILSA 2010 in Niedersachen für Bundesfern- und Landesstraßen derzeit nicht gegeben. Kommunale Baulastträger entscheiden im eigenen Wirkungskreis über die Einführung technischer Vorschriften.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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