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Kompensiert die Landesregierung den Wegfall von Mitteln im kommunalen Straßenbau?

Die Abgeordneten Karl-Heinz Bley und Karsten Heineking (CDU) hatten gefragt:

Kompensiert die Landesregierung den Wegfall von Mitteln im kommunalen Straßenbau?

In der Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 19. Februar 2013 wurde festgehalten: „Die rot-grüne Koalition wird die Mittelanteile aus dem Entflechtungsgesetz zugunsten des öffentlichen Personennahverkehrs verschieben (60/40)“ (Seite 61). Auf der Landesversammlung des Fahrgastverbandes Pro Bahn in Göttingen am 6. April 2013 kündigte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, an, dass das Land Fördermittel künftig anders verteilen werde: „Mit 60 zu 40 % zugunsten der Schiene“ (Göttinger Tageblatt, 8. April 2013).

Der Bund stellt den Ländern seit 1967 Mittel für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Die Mittel werden vom Land Niedersachsen in Form von Zuwendung für Vorhaben des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach einem festen Schlüssel aufgeteilt. Die Aufteilung auf die Bereiche kommunaler Straßenbau und ÖPNV erfolgte seit 2003 mit 60 % auf den kommunalen Straßenbau (rund 74 Millionen Euro) und 40 % auf den ÖPNV (rund 50 Millionen Euro). Die beabsichtigte Verschiebung der Anteile führt zu Minderausgaben von 30 % bzw. 25 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau. Kritiker befürchten, dass wichtige Kreis- und Gemeindestraßen, Ortsdurchfahrten, Brücken, Eisenbahnkreuzungen sowie Geh- und Radwege künftig nicht mehr mit Landesanteil unterstützt werden können.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wird die Landesregierung an der beabsichtigten Verschiebung der Anteile aus dem Entflechtungsgesetz zulasten des kommunalen Straßenbaus festhalten?
  2. Werden die Minderausgaben von rund 25 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau durch die Landesregierung kompensiert?
  3. Rechnet die Landesregierung damit, dass sich durch die Mittelverschiebung beim Entflechtungsgesetz der Bau von zahlreichen Projekten im kommunalen Straßenbau verzögern wird?


Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Die Landesregierung strebt eine grundlegende verkehrspolitische Umorientierung an. Ziel ist, im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Spielräume die Verkehrspolitik so effizient, sicher und umweltfreundlich wie nur möglich zu gestalten. Zentrale Positionen nehmen dabei Schienen- und Straßeninfrastruktur ein. Um den ÖPNV attraktiver zu gestalten, müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden. Aus diesen Gründen ist eine Verlagerung der Förderschwerpunkte zugunsten des ÖPNV notwendig. Es wurde daher vereinbart, in dieser Legislaturperiode eine Verschiebung der Mittelanteile des Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) zu Gunsten des ÖPNV im Verhältnis 60/40 vorzunehmen, weil der dringend erforderliche Ausbau eines modernen ÖPNV fast 10 Jahre lang vernachlässigt worden ist.

Hinsichtlich der dem Land zur Verfügung stehenden EntflechtG-Mittel ist anzumerken, dass bei der Fortführung der Zahlungen dieser Mittel durch den Bund weiterhin keine Annäherung der kontroversen Verhandlungspositionen zwischen Bund und Ländern erreicht werden konnte, obwohl eine Entscheidung für den Herbst 2012 vereinbart worden war. Ein Gesetzentwurf des Bundes über diese Kompensationszahlungen in gleicher Höhe nur für das Jahr 2014 wurde vom Bundesrat abgelehnt. Die Länder sind der Auffassung, es müsse unverzüglich eine Regelung bis 2019 getroffen werden, um eine für die zu fördernden Projekte notwendige mittelfristige Finanzdisposition zu ermöglichen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Die Landesregierung wird an der beabsichtigten Verschiebung der Anteile aus dem Entflechtungsgesetz festhalten.

Zu 2.:
Die durch die Verschiebung zu Gunsten des ÖPNV beim kommunalen Straßenbau entstehenden Minderausgaben werden nicht kompensiert.

Zu 3.:
Durch die Mittelverschiebung zu Gunsten des ÖPNV werden im Bereich des kommunalen Straßenbaus Vorhaben nicht im bisherigen Umfang gefördert. Mit der Folge, dass einzelne Vorhaben erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeplant werden können.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.05.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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