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Korrekte Förderung des Straßenbaus in Hambühren?

Der Abgeordnete Rolf Meyer (SPD) hatte gefragt:

In der Gemeinde Hambühren (Landkreis Celle) wurde 2011 die Baumaßnahme „Sanierung Ostlandstraße“ durchgeführt. Diese Straßensanierung wurde mit vom Land Niedersachsen finanziell gefördert (60 %). Nach Abschluss der Baumaßnahmen haben Vertreter der Behinderten erhebliche Kritik an verschiedenen Teilen des Umbaus geäußert.

Dazu gehören:

  • die Verlegung von sogenannten Easycross-Bordsteinen, die für Blinde eine Gefahr darstellen,
  • das Fehlen von vorgeschrieben Kanten an den Übergängen (nach DIN 18024-1 und DIN 32984),
  • falscher Abstand der Busstreifen zur Bordsteinkante (40 statt 60 cm),
  • falscher Einbau von sogenannte Leitstreifen,
  • im Bereich der B 214 werde eine blinde Person durch das falsch verlegte Bodenleitsystem ohne Vorwarnung auf die Bundesstraße geleitet; weder gibt es ein Aufmerksamkeitsfeld noch ein akustisches Anforderungs- und Warnsignal der Ampel,
  • Gehwege im Bereich der Ostlandstraße seien mit 2 m zu schmal bei einer Straße dieser Ordnung,
  • schräg eingebaute Lampen sind eine Gefahr für blinde Personen, weil eine Absicherung am Lampenfuß fehlt; zudem wird die geforderte lichte Höhe von 2,30 m nicht eingehalten.

Vor diesem beschriebenen Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Treffen die beschriebenen Mängel zu?
  2. Hat es eine technische Überprüfung der sach- und zweckgemäßen Bauausführung gegeben, und durch wen wurde sie durchgeführt?
  3. Wer hat gegebenenfalls notwendige Korrekturen der Baumaßnahmen zu veranlassen, und wer muss diese bezahlen?

Verkehrsminister Jörg Bode beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung am 17.10.2012 wie folgt:

Bei dem „Ausbau der Ostlandstraße“ handelt es sich um ein Vorhaben der Gemeinde Hambühren, die als Trägerin der Straßenbaulast sowohl für die Planung als auch die Durchführung verantwortlich ist. Eine Abnahme des Vorhabens und somit auch die Feststellung von Fehlern bei der Baudurchführung erfolgt dementsprechend durch die Gemeinde.

Der Ausbau der Straße wurde vom Land Niedersachsen auf Antrag der Gemeinde mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) gefördert.
Die Voraussetzungen der Förderung, zu denen – als Ausfluss des in § 8 Behindertengleichstellungsgesetz formulierten Prinzips der behindertengerechten Ausgestaltung von Verkehrswegen – auch zählt, dass die Antragstellerin bei der Vorhabenplanung Belange behinderter Menschen berücksichtigt und deren Interessenvertreter anhört, wurden durch die Bewilligungsbehörde für die EntflechtG-Mittel seinerzeit geprüft.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Bereits im Februar dieses Jahres hat der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. (BVN) gegenüber der Bewilligungsbehörde auf ähnliche Mängel hingewiesen. Zuständigkeitshalber wurde das Schreiben seinerzeit an die Gemeinde Hambühren als Träger der Straßenbaulast mit der Bitte um Stellungnahme weitergegeben. Die Gemeinde Hambühren teilte daraufhin mit, dass die Mängel in Teilen zutreffen.

Zu 2.:
Unter Verweis auf die Vorbemerkungen liegt die Zuständigkeit für die Überprüfung der sach- und zweckgebundenen Bauausführung bei der Gemeinde Hambühren bzw. dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt.
Die Gemeinde Hambühren teilt dazu mit, dass die gesamte Baumaßnahme durch ein Ingenieurbüro geplant wurde. Vor der Ausführungsplanung wurde durch das Ingenieurbüro der Sozialverband Deutschland (SoVD) zur Stellungnahme nach EntflechtG i. V. m. § 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gebeten.
Die in der Stellungnahme des SoVD aus dem Jahre 2008 gegebenen Hinweise und Anregungen wurden soweit planerisch möglich eingearbeitet. Weiterhin wurde die Planung unmittelbar vor der Bauausführung durch den Fachberater für barrierefreies Planen und Bauen des SoVD Niedersachsen und dem Ingenieurbüro abgestimmt. Durch den SoVD wurde die Baumaßnahme weiterhin teilweise während der Ausführung vor Ort begutachtet. Hieraus haben sich in der Bauausführung teilweise Korrekturen ergeben.
Nachdem die Maßnahme baulich abgeschlossen war, erfolgte durch den Beauftragten für Umwelt und Verkehr im Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen RG Nordostniedersachsen eine Vor-Ort-Begehung. Hiernach formulierte er die in der Anfrage dargestellten Mängel. Danach wurde die Maßnahme vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen besichtigt.
Derzeit steht die Gemeinde Hambühren nach eigenen Angaben in engem Kontakt mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und weiteren Fachbehörden, um eine zufriedenstellende Lösung für die Verkehrsteilnehmer zu finden.
Die politischen Gremien der Gemeinde Hambühren wurden bereits im April im Rahmen einer Fachausschusssitzung über die genannten Probleme informiert.

Zu 3.:
Eine Entscheidung über die Notwendigkeit der Beseitigung eventueller Mängel und Fehler obliegt der Gemeinde Hambühren als Träger der Baulast. Die Gemeinde teilt hierzu mit: „Sollte in diesem Fall unter Umständen ein Planungsfehler vorliegen, wäre gegebenenfalls das Planungsbüro verantwortlich. Aber auch diese Frage wird derzeit in der oben genannten Zusammenarbeit juristisch bewertet, kann aber zurzeit noch nicht abschließend beantwortet werden.“

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erstellt am:
09.11.2012

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