Lärmschutz beim Bau des zweiten Bahngleises zwischen Hildesheim und Braunschweig
Der Abgeordnete Stefan Klein hatte gefragt:
Am 18. Januar 2010 gab der niedersächsische Verkehrsminister Jörg Bode den Startschuss für den Bau des zweiten Gleises auf der Bahntrasse zwischen Hildesheim und Braunschweig.
Mittlerweile sind die Arbeiten bezüglich des Ausbaus in vollem Gang. Im Zusammenhang mit dem zusätzlichen Gleis und dem dadurch entstehenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen wird von Bürgerinnen und Bürgern zusätzlicher Lärmschutz eingefordert.
Ich frage die Landesregierung:
- Wann sollen die Ausbauarbeiten für das zweite Gleis im Gebiet der Gemeinde Lengede beginnen, bzw. wann sollen sie dort abgeschlossen werden?
- Welche Lärmschutzmaßnahmen sind an der Strecke bzw. speziell im Gebiet der Gemeinde Lengede möglich, und welche sind geplant, um die zusätzlichen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger zu minimieren?
- Wie ist der Sachstand beim Planfeststellungsverfahren zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs L 472 in Lengede/Broistedt?
Der Bau eines zweiten Gleises auf der Bahnstrecke Hildesheim - Groß Gleidingen hat im Januar 2010 begonnen und soll bis zum Fahrplanwechsel 2012/2013 abgeschlossen sein. Der bisher planmäßige Ausbau liegt in der Verantwortung der Deutschen Bahn AG (DB AG) als Betreiberin bzw. des Bundes als Eigentümer der Infrastruktur. Die Maßnahme stellt die erste Baustufe der Ausbaustrecke Löhne – Braunschweig – Wolfsburg des Bundesverkehrswegeplans dar. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rd. 140 Mio. €. Hiervon entfallen auf den Verbesserungs- und Neubauanteil im Schienenpersonennahverkehr 40 Mio. €, der mit Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Anlage 8.7 unter Anrechnung auf die Länderquote Niedersachsen finanziert wird.
Die Kunden profitieren ab dem Fahrplanwechsel 2012 von der Erhöhung der Geschwindigkeit auf bis zu 160 Kilometer pro Stunde und dadurch von kürzeren Reisezeiten zwischen Hildesheim und Braunschweig. In diesem Zusammenhang werden 34 Kilometern Gleise und Oberleitungen gebaut bzw. modernisiert, sowie 24 Bahnübergängen angepasst, 19 Brücken erweitert und weitere 4 neu gebaut.
Auch Lärmschutzmaßnahmen sind Bestandteil der Ertüchtigungsarbeiten. So werden insgesamt ca. 8 km Lärmschutzwände gebaut und entlang der Strecke weitere passive Lärmschutzmaßnahmen gemäß einem schalltechnischem Gutachten und der Planfeststellung umgesetzt. Die Unterlagen dazu haben öffentlich ausgelegen und können bei den Kommunen eingesehen werden. Eine Aufteilung der passiven Maßnahmen auf die einzelnen Ortschaften ist gemäß Mitteilung der DB AG mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
zu 1.:
Im Bereich „Lengede“ hat der Ausbau bereits Ende letzten Jahres begonnen. Die Arbeiten werden bis auf geringfügige Restarbeiten voraussichtlich im Juli 2012 abgeschlossen sein.
zu 2.:
Die DB AG hat der Landesregierung auf Nachfrage mitgeteilt, dass im Bereich der Gemeinde Lengede mit den Ortsteilen Barbecke, Broistedt, Klein Lafferde und Woltwiesche Lärmschutzwände auf der Nordseite mit einer Gesamtlänge von 1,425 km errichtet werden:
Bereich |
von km |
bis km |
Länge [km] |
Höhe über SO [m] |
Farbe |
"Glas"- Elemente |
Farbe Pfosten |
Woltwiesche |
63,190 |
63,508 |
0,318 |
2,0 |
2 Grüntöne abgestuft |
---- |
dunkelgrün |
63,523 |
64,300 |
0,607 |
3,0 |
---- |
|||
63,610 |
63,780 |
0,150 |
3,0 |
17,5 m² |
|||
Fuhse |
65,800 |
66,300 |
0,500 |
2,0 |
---- |
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 3.:
Der Vorentwurf für die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs im Zuge der L 472 in Lengede/Broistedt befindet sich beim planenden Ingenieurbüro in der abschließenden Bearbeitung. Er wird im April dieses Jahres dem Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vorgelegt.
Prüfung und anschließende Genehmigung durch die zentralen Geschäftsbereiche der NLStBV werden voraussichtlich sechs Wochen in Anspruch nehmen.
Darauf folgend wird -voraussichtlich im Juni 2012- der Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde (Landkreis Peine) gestellt. Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens wird auf 15 Monate geschätzt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.05.2012