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erstellt am:
06.06.2025
Niedersachsen hält an seiner Unterstützung für so genannte strukturschwache Regionen fest. Im Niedersächsischen Wirtschaftsministerium fand heute unter Leitung von Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne und Staatssekretär Matthias Wunderling-Weilbier die Einplanungsrunde der Haushaltsmittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) statt.
Das Land will handlungsfähig bleiben und klare Perspektiven für Wirtschaft und Regionen schaffen – trotz der derzeit bestehenden vorläufigen Haushaltsführung auf Bundesebene. Während des Treffens entschieden die Teilnehmenden über 32 bewilligungsreife Projekte mit einem Zuschussvolumen in Höhe von 22,1 Millionen Euro. Darunter sind 23 Projekte der gewerblichen Wirtschaft, sechs Hotels und drei Projekte der so genannten hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastruktur (Entwicklung von Gewerbegebieten). Mit der größten Einzelförderung wird gezielt die Produktion von Onshore-Windenergieanlagen gestärkt und damit ein wichtiger Schritt für die konsequente Förderung grüner Technologien und den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien getätigt.
Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne: „Die GRW ist eines unserer wichtigsten Instrumente zur Förderung von Investitionen in strukturschwachen Regionen. In Zeiten wirtschaftlicher Modernisierung – insbesondere im Kontext von Energiewende, Digitalisierung und Fachkräftesicherung – ist Planungssicherheit das A und O. Gerade jetzt dürfen wir keine Zeit verlieren und müssen sichtbar machen, dass es in Niedersachsen wirtschaftlich weiter voran geht.“
Vorläufige Haushaltsführung des Bundes bremst Förderprozesse – mit Ausnahme für die GRW
Seit Beginn des Jahres steht der Bund unter vorläufiger Haushaltsführung. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bereitstellung von Bundesmitteln in Förderprogrammen wie der GRW. Zusagen und neue Fördervorhaben können grundsätzlich nur eingeschränkt getätigt werden. Dies stellt die Länder vor erhebliche Herausforderungen – etwa bei der Ansiedlung neuer Betriebe, der Förderung regionaler Infrastrukturprojekte oder bei der Umsetzung strategischer Transformationsvorhaben. Umso wichtiger ist, dass der Bund für die GRW eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ermöglicht hat. Damit wurde zumindest ein begrenzter Handlungsspielraum geschaffen, der es den Ländern erlaubt, wichtige Projekte zu bewilligen.
Staatssekretär Matthias Wunderling-Weilbier: „Die Unsicherheit auf Bundesebene darf nicht auf dem Rücken der Regionen ausgetragen werden. Niedersachsen steht bereit, seine Verantwortung zu übernehmen – aber wir brauchen auch ein klares Signal aus Berlin, dass die GRW weiterhin verlässlich ausgestattet wird.“
Hintergrund zur GRW
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist das zentrale regionalpolitische Förderinstrument von Bund und Ländern. Mit ihr werden insbesondere Investitionen von Unternehmen sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturprojekte in strukturschwachen Regionen unterstützt. Die GRW wird gemeinsam von Bund und Ländern finanziert.
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06.06.2025