Artikel-Informationen
erstellt am:
09.05.2025
Die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden haben diese Woche gemeinsam mit den Einsatzkräften der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Braunschweig, Bremen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück landesweit Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Sie wurden dabei zusätzlich von 44 Bediensteten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Polizei, der Deutschen Rentenversicherung, der Ausländerbehörden, der Jobcenter, der Finanzämter und der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter unterstützt. Der Schwerpunkt der Überprüfungen lag auf Betrieben mit handwerks- und gewerberechtlichen Arbeits- und Aufgabenbereichen. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium koordinierte die dreitägige Aktion vom 5. bis 7. Mai 2025 zusammen mit der Generalzolldirektion (GZD).
Bei der Kontrolle von 644 Betrieben und 1.478 Personen wurden insgesamt 344 Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung festgestellt.
Die 121 Mitarbeitenden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte überprüften die Einhaltung der Vorschriften der Handwerks- und Gewerbeordnung und stellten dort 46 mutmaßliche Verstöße fest. Hierbei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen die Handwerksrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken fehlt oder eine notwendige Gewerbeanzeige unterblieben ist.
Die 250 Einsatzkräfte der FKS prüften daneben unter anderem die Einhaltung sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften sowie die Einhaltung des Mindestlohns. Weiterhin ergaben sich in 42 Fällen Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen. Darüber hinaus befinden sich neun Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und 53 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Ferner besteht in 103 Fällen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung. Zudem wurden 91 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten festgestellt.
Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ggf. zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückgefordert.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies unterstreicht die Bedeutung der landesweiten Aktionstage und bedankt sich bei allen Teilnehmenden: „Die erfolgreichen mehrtägigen Kontrollen in Niedersachsen wären ohne die enge und professionelle Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Zoll nicht möglich gewesen. Sie senden ein klares Signal: Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung werden konsequent und nachhaltig verfolgt. Es ist wichtig, immer wieder das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie gravierend der wirtschaftliche und gesellschaftliche Schaden durch solche Verstöße ist. Unser Ziel bleibt es, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu schützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu stärken. Weitere umfassende Überprüfungen werden folgen, um das Vertrauen in faire Arbeitsbedingungen weiter zu festigen.“
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - der Generalzolldirektion, hebt hervor: „Aktionstage wie diese zeigen immer wieder, wie wirkungsvoll das gemeinsame Vorgehen ist. Wenn alle an einem Strang ziehen, können komplexe Strukturen noch schneller aufgedeckt und zerschlagen werden. Gemeinsame Prüfungen bündeln nicht nur Expertise und Ressourcen, sie senden auch ein starkes Zeichen für Fairness und gegen die Schattenwirtschaft.“
Im Bereich Braunschweig waren 37 Bedienstete der Kommunen, 36 Bedienstete der FKS sowie 12 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Berufsgenossenschaft für Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse, der Ausländerbehörde sowie des Finanzamtes in den Landkreisen Gifhorn, Göttingen, Northeim und Peine sowie in den Städten Braunschweig, Salzgitter und Goslar im Einsatz. Sie stellten neun mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und einen mutmaßlichen Rechtsverstoß gegen die Gewerbeordnung fest. Der Landkreis Goslar war unterstützend tätig.
Besondere Vorkommnisse: Beim LK Gifhorn wurde durch die Baubehörde eine Baustelle aufgrund der Missachtung aufschiebender Bedingungen aus der Baugenehmigung stillgelegt. Zudem wurde eine Person angetroffen, welche versuchte, sich mittels eines gefälschten Personaldokuments auszuweisen. Daraus resultierte die Einleitung eines Strafverfahrens durch die FKS wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
Im Bereich Oldenburg waren 47 Bedienstete der Kommunen, 114 Bedienstete der FKS sowie 15 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde, des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes und des Finanzamtes in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und den Städten Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Norden im Einsatz. Die Kontrollen offenbarten zehn mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und zwei mutmaßliche Verstöße gegen die Gewerbeordnung. Die Stadt Lingen war unterstützend tätig.
Besondere Vorkommnisse: Bei der Kontrolle des Neubaus eines Gemeinschaftshauses durch den LK Friesland wurden fünf Arbeitskräfte angetroffen, die keinen Aufenthaltstitel für Deutschland besaßen. Der Fall wird von der Ausländerbehörde des Landkreises, dem Zoll und der Polizei weiterverfolgt. Beim LK Oldenburg wurden zwei illegale Bauarbeiter verfolgt, die keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse besaßen. Sie wurden erkennungsdienstlich behandelt.
Im Bereich Hannover waren insgesamt 17 Bedienstete der Kommunen, 50 Bedienstete der FKS sowie sechs Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Diepholz, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und in der Stadt Hildesheim im Einsatz. Dabei wurden 15 mutmaßliche Verstöße gegen die die Handwerksordnung und ein mutmaßlicher Rechtsverstoß gegen die Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Diepholz wurden auf Baustellen insgesamt drei beschäftigte Personen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis aufgegriffen.
Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 20 Bedienstete der Kommunen, 50 Bedienstete der FKS sowie elf Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Polizei, des Jobcenters, der Ausländerbehörde und der Deutschen Rentenversicherung in den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden im Einsatz. Dabei stellten die Bediensteten sechs mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und zwei mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Gewerbeordnung fest.
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.05.2025