Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das niedersächsische Bäckerhandwerk demnächst allgemeinverbindlich
Lies: „Dies ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Sozialpartnerschaft“
Das Wirtschaftsministerium ist der Empfehlung des Tarifausschusses für das Land Niedersachsen nachgekommen, die für das Entgelt wesentlichen Regelungen des Lohn- und Gehaltstarifvertrages für das niedersächsische Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich zu erklären. Damit müssen auch nicht an den Tarifvertrag gebundene Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelte (Mindest-) Stundenlöhne bezahlen.
Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, zeigte sich über den positiven Ausgang des Verfahrens erfreut.
Olaf Lies dazu wörtlich:
„Die den Tarifausschuss bildenden Sozialpartner auf Spitzenverbandsebene haben sich mit ihrer AVE-Empfehlung nicht nur ihrer Verantwortung gegenüber den davon profitierenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestellt. Ich halte den Abschluss auch für einen wichtigen Beitrag zum Thema Fachkräftesicherung. Die Sozialpartner bekräftigen eindrucksvoll, dass im niedersächsischen Bäckerhandwerk der Tarifvertrag die maßgebliche Größe für die Regelung der Arbeitsbedingungen bleibt sowie ein allein auf Lohndumping gestützter Wettbewerb nicht unterstützt wird. "
Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) gilt ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger, mit der innerhalb der nächsten beiden Wochen zu rechnen ist. Von der Allgemeinverbindlicherklärung profitieren laut Landesinnungsverband ca. 13.000 bis 14.000 Beschäftigte in Niedersachsen.
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erstellt am:
01.04.2014