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Ausbau des Mobilfunknetzes in Niedersachsen - Hier: in Beverbruch und Nikolausdorf

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014 - TOP 39. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU)


Der Abgeordnete Karl-Heinz Bley (CDU) hat gefragt:

In Niedersachsen gibt es noch immer Bereiche, in denen die Netzabdeckung durch die Mobilfunknetze unzureichend ist. Ein Beispiel hierfür sind die Ortschaften Beverbruch und Nikolausdorf, Gemeinde Garrel, Landkreis Cloppenburg. Dort besteht eine Unterversorgung in der Mobilfunk-Netzabdeckung. Dies führt zu erheblichen Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und für Gewerbetreibende und Touristen. Hoteliers und Restaurantbetreiber verlieren Gäste wegen schlechter Mobilfunkverbindungen. Neuansiedlungen von Unternehmen werden erschwert, Menschen wandern ab oder siedeln sich nicht an, weil sie die Nachteile, die durch schlechte Netzabdeckung entstehen, nicht in Kauf nehmen wollen.

In den Ortschaften Beverbruch und Nikolausdorf sind rund 2 000 Bürgerinnen und Bürger sowie eine Vielzahl von Autofahrern, die die stark befahrene Landstraße L 871 nutzen, betroffen.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die Verbindungsqualität und Netzabdeckung in den Ortschaften Beverbruch und Nikolausdorf zu verbessern?
  2. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die Funkverbindungsqualität im ländlichen Raum insgesamt zu verbessern?
  3. Welche Fördermöglichkeiten seitens des Landes oder des Bundes gibt es für Unternehmen, die sich der Aufgabe einer Verbesserung der Mobilfunk-Netzabdeckung annehmen wollen?


Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 87 f Abs. 1: „[…] gewährleistet der Bund im Bereich der Telekommunikation […] flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.“ Unabhängig davon ist der Telekommunikationsmarkt, der nach marktwirtschaftlichen Kräften funktioniert, liberalisiert.

Den gesetzlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Die Landesregierung nutzt daher die ihr zur Verfügung stehenden Mittel der politischen Einflussnahme bei den gesetzgebenden Körperschaften und anderen Gremien wie der Bundesnetzagentur, um wettbewerbsfördernde Bedingungen zu schaffen.

Aktuell steht das Verfahren der Bundesnetzagentur zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz sowie in den Bereichen 700 MHz und 1,5 GHz für den Breitbandausbau (Projekt 2016 - Digitale Dividende II) an.

Hierzu haben die Bundesländer im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Länderbeteiligung die breitbandpolitischen Rahmenbedingungen („Versorgungsauflagen für die Mobilfunkwirtschaft im Zuge des Vergabeverfahrens bzgl. des Frequenzbandes von 694 – 790 MHz (Digitale Dividende II)“ u.a. in Bezug auf flächenmäßige Netzabdeckung und Mindest-Datenübertragungsraten benannt.

Die Auferlegung einer solchen Verpflichtung soll einerseits sicherstellen, dass mit dem Aufbau der Netze zügig begonnen und andererseits der Netzaufbau kontinuierlich fortgesetzt wird. Ziel ist es, im Interesse der Verbraucher eine zügige Bereitstellung von Telekommunikationsnetzen und -diensten zu erreichen.

Konkret stellt sich die Situation in den Ortschaften Beverbruch und Nikolausdorf sowie entlang der L 871 derzeit so dar, dass der versorgende Mobilfunkmast mit rund 5 km zu weit von den Ortschaften entfernt ist. Auf Grund dieser großen Entfernung kommt es auch bei der Sprachversorgung zu Versorgungsengpässe. Eine nachhaltige Verbesserung ist nach Auskunft der Mobilfunkbranche nur durch den Aufbau eines neuen Standortes möglich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Sprachtelefonie

Im Bereich der Sprachtelefonie sieht die Landesregierung keine ordnungs- oder regulierungsrechtlichen Ansatzpunkte, um die Mobilfunkunternehmen zu einer quantitativen oder qualitativen Verbesserung zu verpflichten. Auf die grundsätzlichen Ausführungen zu dem marktwirtschaftlichen Ansatz in den Vorbemerkungen wird verwiesen.

Mobile Datendienste

Gleiches gilt im Grundsatz für den Bereich der mobilen Datendienste, hier allerdings mit dem Hinweis auf das in den Vorbemerkungen genannte Frequenzvergabeverfahren „Projekt 2016“ und die auf Initiative der Länder auferlegten Versorgungspflichten.

Unabhängig davon nimmt die Landesregierung solche Hinweise zur Situation der Mobilfunkversorgung sehr ernst und hat bei den regelmäßig stattfinden (Branchen-) Gesprächen mit den Mobilfunkunternehmen stets auf Lösungen gedrängt.

So hat die Deutsche Telekom auf Anfrage mitgeteilt, dass LTE bis Ende Februar 2015 am Standort Garrel eingeschaltet wird. Die Versorgung für die mobile Datennutzung in den Ortschaften Beverbruch und Nikolausdorf wird sich dadurch verbessern.

Vodafone hat die Planung für die Errichtung eines neuen Sendestandortes in Garrel aufgenommen. Dieser soll auf einer Windkraftanlage im Ortsteil Petersdorf realisiert werden. Die kommunale Abstimmung mit der Gemeinde Garrel erfolgte im Juli dieses Jahres. Geplant ist, die Sendeanlage im Mai 2015 zunächst mit GSM (Telefonie) und UMTS (Daten) in Betrieb zu nehmen. LTE-Funksysteme für mobiles Breitbandinternet sollen dann im August 2015 ergänzt werden. Mit diesen Maßnahmen wird sich die Versorgungssituation nach Auskunft von Vodafone in deren Netz in Beverbruch und insbesondere in Nikolausdorf deutlich verbessern.

Zu 2.:
Ja. Auf die Antwort zu Frage 1 sowie die Vorbemerkungen zum Frequenzvergabeverfahren „Projekt 2016“ wird verwiesen.

Zu 3.:
Die Fördermöglichkeiten des Bundes und auch die des Landes Niedersachsen im Rahmen ihrer Breitbandstrategie sehen künftig als Fördervoraussetzung verlässliche Datenübertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s bzw. mindestens 30 Mbit/s vor. Die derzeit am Markt eingesetzten Mobilfunkstandards liegen in der Praxis weit darunter, so dass eine Förderung ausscheidet.

Für die mobile Sprachtelefonie gibt es ebenfalls keine Fördermöglichkeiten.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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