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Mehr Tempo 30: Statement von Verkehrsminister Olaf Lies zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Gestern war die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Thema im Vermittlungsausschuss in Berlin. Hier wurde eine Einigung erzielt, dass Städte und Gemeinden mehr Spielraum für die Einrichtung von Busspuren und Tempo-30-Zonen bekommen sollen.

Verkehrsminister Olaf Lies: „Wir haben gestern gemeinsam ein richtig gutes Ergebnis erzielt, wir geben den Städten und Gemeinden die Freiheit, mehr Tempo 30 möglich zu machen. Was bisher im Straßenverkehrsgesetz steht, sind mitunter jahrzehntealte Regelungen, über die die Zeit hinweggegangen ist. Diese Regeln sind nicht mehr zeitgemäß. Unsere Gesellschaft hat sich weiterentwickelt. Auch unsere Verkehrspolitik sollte das tun. Die Sicherheit der Menschen steht dabei im Vordergrund unserer Überlegungen. Dass sich mittlerweile fast 1.100 Kommunen der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ angeschlossen haben, zeigt, dass wir eine Diskussion angeschoben haben, wie vor unseren Haustüren gefahren werden sollte. Eine immer höhere Verkehrsdichte und unverändert hohe Geschwindigkeiten passen einfach nicht zusammen.“

Hintergrund:

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) soll so weiterentwickelt werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs künftig auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichrangig berücksichtigt werden, um Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume zu eröffnen. Dazu sollen zunächst einmal innerörtliche Tempo-30-Regelungen künftig auch für kurze Streckenabschnitte bis zu 500 Metern „als Überbrückung“ zwischen zwei Tempo-30-Abschnitten möglich sein. Zudem soll der Katalog von sensiblen Einrichtungen, vor denen ein Tempo-30-Abschnitt ohne weitere spezifische Begründung möglich ist, erweitert werden: um die Bereiche Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege und Fußgängerüberwege.

Das Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ hat es innerhalb kürzester Zeit geschafft, eine breite Akzeptanz für „Tempo 30“ zu schaffen. Jetzt müssen diejenigen überzeugt werden, die skeptisch sind. Der VMK-Beschluss vom Oktober 2023 fand keine Zustimmung im Bundesrat. Das zustimmungsbedürftige Gesetz hatte in der Plenarsitzung des Bundesrates am 24. November 2023 nicht die erforderlichen 35 Stimmen erhalten, deshalb kam das Thema in den Vermittlungsausschuss. Für Niedersachsen steht fest: „Tempo 30“ muss nachvollziehbar sein und nicht als Benachteiligung empfunden werden. Hier hat die Verkehrsforschung gute Erkenntnisse, unter welchen Bedingungen „Tempo 30“ für mehr Sicherheit und weniger Lärm sorgen kann, ohne das Gesamtsystem Verkehr zu beeinträchtigen. Als Bundesland, in dem Deutschlands erste Tempo-30-Zone eingerichtet wurde – 1983 in Buxtehude – ist es für das Land Ehrensache, weiterhin die Verantwortung für ein zeitgemäßes Straßenverkehrsgesetz zu übernehmen.

Durch die Einigung im Vermittlungsausschuss muss die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes nun noch einmal zur Billigung durch den Bundestag und durch den Bundesrat.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.06.2024

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