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Moratorium beim Fracking

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 01.11.2013 - TOP 26. Antwort vom Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies auf die mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe, u.a. (FDP)


Die Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe, Björn Försterling, Christian Dürr, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) hatten gefragt:

Presseberichten zufolge gab es ein informelles Moratorium zwischen dem Land und den erdgasfördernden Unternehmen zum Fracking. Nun will der Erdgaskonzern Exxon Mobil das Erdgasfeld Z11 in Bötersen (Kreis Rotenburg/Wümme) ausbeuten.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Plant die Landesregierung den Erlass eines gesetzlichen Moratoriums?
  2. Liegen vollständige Antragsunterlagen für ein Fracking in Bötersen vor?
  3. Wird das Landesbergamt die Genehmigung für ein Fracking in Bötersen erteilen?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Olaf Lies beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Nach dem Abschluss der Bohrarbeiten zur Erstellung der Tiefbohrung Bötersen Z 11 im August 2011 und der anschließenden Auswertung der Bohrergebnisse hat ExxonMobil Production Deutschland GmbH mit den Planungen zur hydraulischen Behandlung (Frack) dieser Tiefbohrung begonnen.

Im Juni 2012 hat das Unternehmen dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen Sonderbetriebsplan zur Durchführung von Frack- und Freiförderarbeiten auf der Erdgasförderbohrung Bötersen Z11 vorgelegt. Dieser Betriebsplan wurde zunächst intern mit den betroffenen Fachreferaten beim LBEG erörtert. Ende August 2012 (ergänzt durch weiteres Erörterungsgespräch Ende September 2012 zum Thema Hydrogeologie) wurde basierend auf der fachlichen Einschätzung des LBEG eine Überarbeitung des Betriebsplanes mit dem Unternehmen vereinbart.

Die Rücknahme dieses Betriebsplanantrages erfolgte durch den Betreiber Ende 2012. Gleichzeitig reichte das Unternehmen einen neuen, überarbeiteten Antrag beim LBEG ein. Nach erneuter fachlicher Prüfung durch das LBEG wurden für erforderlich gehaltene Nachforderungen vom Unternehmen bislang nicht erfüllt.

Bis heute liegen dem LBEG keine vollständigen und damit abschließend prüffähigen Betriebsplanunterlagen vor, die den Vorgaben der Rundverfügung vom 31.10.2012 über die „Mindestanforderungen an Betriebspläne, die Prüfkriterien und den Genehmigungsablauf für hydraulische Bohrlochbehandlungen in konventionellen und dichten Erdöl- und Erdgaslagerstätten in Niedersachsen“ entsprechen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Nein.

Zu 2.:
Nein.

Zu 3.:
Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da dem zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie keine vollständigen Antragsunterlagen vorliegen.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.11.2013

Ansprechpartner/in:
Herr Stefan Wittke

Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Pressesprecher
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Tel: (0511) 120-5427
Fax: (0511) 120-995427

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