Neubau und Sanierung von Brücken in kommunaler Trägerschaft: Welche Unterstützung leistet das Land?
Plenum 19. Februar 2016 - Mündliche Anfragen - Frage 15
Abgeordneter Axel Miesner (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung
Vorbemerkung des Abgeordneten
Neben den Brücken in Trägerschaft von Bund und Land sind auch Brücken in kommunaler Verantwortung „in die Jahre gekommen“. Sie müssen entweder saniert oder neu gebaut werden. Bei den Überlegungen, wann und wie eine Brücke wieder in den verkehrssicheren Zustand gebracht wird, stellt sich auch die Frage einer Unterstützung seitens des Landes.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Verkehrssicherheit der Brücken in kommunaler Trägerschaft und den aktuellen Sanierungsbedarf?
Baulastträger für diese Brücken sind nach Niedersächsischem Straßengesetz die Landkreise, Städte oder Gemeinden. Von der überwiegenden Anzahl der Brücken in kommunaler Baulast liegen der Landesregierung keine Daten vor. Daher können keine Aussagen über die Verkehrssicherheit und den Sanierungsbedarf von kommunalen Brücken gemacht werden.
Im Rahmen der technischen Verwaltung ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr lediglich bei 13 von 38 Landkreisen und 8 kreisfreien Städten als Dienstleister für die Kreise tätig. In diesen 13 Landkreisen ist der Zustand der Kreisstraßenbrücken mit dem der Landesstraßenbrücken vergleichbar. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Brücken im nachgeordneten Netz nicht so stark an der großen Zunahme des Schwerverkehrs teilgenommen haben wie die Brücken im Bundes- und Landesstraßennetz, so dass Überlastungsprobleme in der Regel eine untergeordnete Rolle spielen.
2. Gibt es ein Förderprogramm des Landes zur Unterstützung der Kommunen zum Neubau bzw. zur Sanierung ihrer Brücken?
Nein.
3. Wenn nein, welche Mittel stellt das Land den Landkreisen, Städten und Gemeinden für die Sanierung und den Neubau ihrer Brücken zur Verfügung?
Landkreise, Städte und Gemeinden haben nach dem Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz – NGVFG) die Möglichkeit, Zuwendungen zum Bau, Ausbau oder Grunderneuerung ihrer Brücken beim Land zu beantragen, sofern sich diese in ihrer Baulast befinden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.02.2016
Ansprechpartner/in:
Pressesprecher: Christian Haegele und Sabine Schlemmer-Kaune